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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1893
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1893
- Sprache
- Deutsch
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4286 Nichtamtlicher Teil. ^4 168, 20. J»li 1898. kurze Zeit nach Wien gekommenen Gehilfen zu einer Beitrags leistung herangezogen werden, so wird die Zahl der Beitragenden in einem günstigen Verhältnis gegenüber den Ansprucherhebenden sichen. Unser vorsichtiger Bersichcrungstechniker ist aber nicht in der Lage, diese Umstände in Anschlag zu bringe», weil das Ministerium dieselben offiziell noch nicht kennt. Wenn die Kasse in Aktivität getreten sein wird, und ich hasse, daß es dazu kommt, so werden im Laufe von fünf bis zehn Jahren diese Verhältnisse zu tage getreten sein, das heißt, der Ueberschuß, den die Kasse erreicht, wird ein so großer sein, wie er den Verpflichtungen der Kasse gegenüber nicht notwendig ist; und es ist im Hilsskranken- kasscngcsetz vorgesorgt, daß für diesen Fall entweder Verminderung der jährlichen Beiträge oder Erhöhung der Rente stattfinden kann. Dieses ausgearbeitetc Statut wurde auch einige» Dele gierten der Wiener Gehilfenschaft vorgelegt. Die früher zu tage getretenen Meinungs-Verschiedenheiten sind auch heute noch nicht überwunden, und ich möchte mir erlauben, aus einige Punkte hinzuweisen, von deren Erledigung es abhängen wird, ob die Kasse überhaupt durchgeführt werden wird oder nicht. Der erste Punkt der differierenden Ansichten ist, wie erwähnt, die Höhe der Beitragsleistungen. Diese bewegen sich nach der im Z 23 gegebenen Ausstellung von 96 kr. bis 3 fl. 5 kr. für de» Gehilfen und variieren je nach dem Alter, in welchem der Be treffende der Kasse beitritt. Nun ist es allerdings richtig, daß sür diejenigen, welche schon in einem höheren Alter stehen, dies eine verhältnismäßig schwere Zahlung ist, es ist das aber eine Sache, der man, wenn man überhaupt etwas erreichen will, nicht ausweichen kann. Es wird also nach dieser Aufstellung jemand, der mit 46 Jahren der Kasse beitritt, etwa 2 fl. 48 kr. zu bezahlen haben. Es ist dies nicht wenig, anderseits darf aber nicht vergessen werden, daß dies doch viel, viel weniger ist, als bei irgend einer Ver sicherungsgesellschaft gefordert wird. Jede dieser Gesellschaften hat sür eine Rente von 360 fl. einen bedeutend höheren Ansatz, als er sich bei uns herausstellt. Unser Ansatz entspricht im Durchschnitte l'/z—3»/g der usuellen Gehalte, welche unsere An gestellten beziehen. — Und weiter ist nicht aus dem Auge zu lassen, daß nur die älteren Herren, welche jetzt bei der Gründung beitreten, zu einer höheren Quote herangezogen werden und daß, da sonst die Herren gewöhnlich im Alter zwischen 23 und 30 Jahren nach Wien und Oesterreich überhaupt zu kommen pflegen, auch die späteren Bei träge 95 kr., 1 fl. bis 1 fl. 30 kr. nicht überschreiten werden. Auch die von uns gewünschte Teilung des Beitrags zur Häiste zu Lasten der Prinzipale und zur Hälfte zu Lasten der Gehilfen ist in diesem Anträge ungefähr durchgesührt, da der von den Chefs zu zahlende Betrag mit 1 fl. per Monat und Gehilse angesetzt ist. Der zweite Punkt, in welchem die Ansichten des Komitees mit jenen der Gehilfenschaft differierten, ist folgender: Während die Gehilfen schaft die Beschränkung auf Wien wünschte, war das Komitee entschieden der Meinung, daß die Statuten sür ganz Oesterreich giltig sein sollten. Wen» auch die Provinzen sich bis jetzt ver hältnismäßig schwach beteiligten — es sind 40 Anmeldungen gegenüber 250 in Wien eingcgangen — so sind selbst diese sür die Kasse ein nicht zu verachtender Faktor, indem die Beiträge dazu dienen, einerseits die Kasse auf bessere Füße zu stellen, und anderseits deren Wohlthat in weitere Kreise zu tragen. Gewiß wird mit der Zeit die dermalen an de» Tag gelegte Indolenz einer regeren Beteiligung weichen und das Interesse sür das schöne Unternehmen sich erweitern. Ein dritter Differenzpunkt ist die Witwen- und Waisen-Unter- stützung. Das Komitee hatte den Auftrag, die Witwen- und Waisen- vcrsorgung mit in Betracht zu ziehen. Eine regelrechte Versicherung, wie sie bezüglich der Invalidität der Gehilfen durchgesührt worden ist, ist bei den Witwen und Waisen absolut undurchsührbar, weil jede Grundlage dazu fehlt, um irgend einen Halt zu finden. Es hat sich herausgestellt, daß das Komitee über Liese Ausgabe nur in der Weise hinwegkommen konnte, wie dies in dem heute vorliegenden Slatutcnentwurf geschehen ist, indem ei» Sechstel sämtlicher Einnahmen abgezweigt wird sür eine besondere Kasse die unter besonderer Verwaltung steht. Die besondere Kaffe ist in den Stand gesetzt, nach freiem Ermessen Unterstützungen zu verteilen. Wir wissen sehr wohl, daß das ein sehr mangel haftes Auskanftsmittel gewesen ist, welches wir in Anwendung gebracht haben, allein, wir wissen auch, Laß es unter den ob waltenden Verhältnissen das allein Mögliche war, und so mangelhast es auch ist, so glauben wir doch der Versammlung empfehlen zu sollen, davon nicht Massen zu wollen, weil die Unterstützung der Witwen und Waisen eine sehr dringende Frage ist; dann bitte ich zu bedenken, daß bei fernerem günstigen Gedeihen der Kasse auch in dieser Beziehung vielleicht mehr geleistet werden kan», als momentan. Man wird dann wenig stens einige Anhaltspunkte haben, man wird sehen, wie sich die Verhältnisse entwickeln, und den Entwurf darnach umgestalten. Der Statutenentwurs wird ja ohnehin früher oder später einer Umarbeitung unterzogen werden müssen. Ich muß bemerken, daß der ganze Statutenentwurf mehr oder weniger ei» Experi ment ins Blaue genannt werden muß, da eben, wie erwähnt, »ach vielen Richtungen hin die Grundlagen, die Handhaben er mangeln, aus welche gestützt, man die nötigen genauen Berech nungen anstellen könnte. Wenn der Statutenentwurf, so wie er hier geplant ist, durchgesührt wird, so wird sich in späteren Jahren die Möglich keit ergeben, ihn, entsprechend den in 10 oder 15 Jahren ge machten Erfolgen umzuarbeitcn und mit den thatsächlichen Ver hältnissen noch mehr in Einklang zu bringen. Ei» vielter Differenzpunkt ist, daß die bei frühere» Be sprechungen anwesenden Herren der Gehilfenschaft absolut darauf bestehen zu müssen glauben, daß die Verlautbarungen der Kasse in den »Mittheilungen» der Wiener Gehilfenschaft publiziert werden. Das Komitee hat sich dagegen ausgesprochen, daß diese Veröffentlichungen offiziell stattfinden, weil die »Mittheilungen- in der Zeit ihres bisherigen Bestandes gegen die sämtlichen Chefs und speziell unseren Herrn Vorsteher oft genug in einer nicht zu billigenden Weise aufgetreten sind. Ich bemerke, daß es dagegen den Gehilfe» vollständig anheim gegeben ist, alles die Kasse betreffende Verlautbarte ihrerseits zu veröffentlichen; daß aber vorläufig, wenigstens insolange die »Mittheilungen» auf ihrer bisher innegehabten Haltung stehen, wir dieselben nicht als »offizielles Organ» benützen können. Wenn der Wandel in der Haltung der »Mittheilungen-, welchen die Herren Gehilsen- Vertretcr in Aussicht stellen, eintritt und eine Reihe von Jahren anhält, dann haben wir keinen Anlaß, diesem an und sür sich berechtigten Wunsch der Herren entgegenzutretcn Das wären im großen Ganzen die Hauptmomente, wobei ich noch als Nachtrag bemerken muß, daß die Gehilsenschast auch auf die Altersversorgung bedacht war, und zwar in dem Sinne, daß ein Buchhändler, der sechzig Jahre alt geworden, das Recht habe, eine Rente von 360 fl. zu beanspruchen. Wenn dies er reichbar gewesen wäre, so würde das Komitee unzweifelhaft auch diesem Wunsche nachgegeben haben. Nach den Mitteilungen des Versicherungs-Technikers sind aber die Beiträge für diesen Fall so bedeutend — bei 45 Jahren z. B. wäre ein jährlicher Beitrag von 126 fl., bei 50 Jahren 198 fl. zu leisten — daß naturgemäß aus dieses Ansinnen nicht eingegangen werden konnte. Und wenn wir nun diesen Statutenentwurs zur Beratung bringen, so möchte ich meinerseits von dieser Stelle aus sowohl den Herren Prinzipalen als namentlich auch den Herren der Gehilfenschaft gegenüber dem Wunsche Ausdruck geben, daß Sie nicht mit dem Geiste, der in Wien zwischen der Gehilfenschaft und den Chefs vielfach sich cingenistet und der in der letzten Gehilsenversammlung seinen Höhepunkt erreicht hat, nicht mit dem Geiste des Mißtrauens und der Gehässigkeit, sondern mit vollem Vertrauen und gegenseitigem Wohlwollen herantretcn möge» an
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