Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19231011
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192310112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19231011
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-10
- Tag1923-10-11
- Monat1923-10
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 238, II. Oktober IMS. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. vuchhandrl. 7129 Bücher lisw. enthalten, mit entsprechender Inhaltsangabe zu ver sehen. Bllchersendungen sind Zettel: »Inhalt: Bücher. Zoll frei!» anfzuklebcn. P a k c t v c r k c h r. Zur Beförderung aus dem unbesetzten Deutschland nach den be setzten und Etnbruchsgcbietcn werden in Paketen grundsätzlich wieder Waren zugelassen, die nach der Freiliste Zollfreiheit geniesten. Aus nahmen siehe am Schluss. In der Freiliste nicht enthaltene Waren dürfen in Paketen nicht versandt werden. Alle Pakete müssen mit einer kurzen Inhaltsangabe in der Aufschrift versehen sein. Dieser Vermerk ist unbedingt erforderlich! den Bücherscndungcn ist ein Zettel: »Inhalt: Bücher. Zollfrei!» aufzukleben. Sen dungen ohne diese Inhaltsangabe werden zur Vervollständigung zu- riickgegebcn. Die Postansialtcn sind angewiesen, mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, das, unter falscher Inhaltsangabe keine Sen dungen mit zollpflichtigen Waren versandt werden. Die Folgen ver botwidriger Versendung sind die Erhebung von Zoll, Beschlagnahme und Gefährdung des Postverkehrs. Pakctverkehr aus dem unbesetzten Deutschland nach den besetzten Gebieten. Oberpostdirektionsbezirk Aachen. Pakete lauster Sperrguts bis zum Gewicht von 10 KZ mit zoll freien Waren nach allen Orten zugelassen. Bon einem Absender dürfen höchstens drei Pakete täglich angenommen werden. Bezirk Düsseldorf. t. Nach den im Ruhrcinbrnchsgebiet gelegenen Orten ist der Pakctverkehr eingestellt. Auskunft darüber, welche Orte in Frage kommen, geben die Postanftalten. 2. Nach den übrigen besetzten Orten des Bezirks sind Pakete mit zollfreien Baren zngclassen. Bezirk Köln. Nach allen Orten Pakete jeder Gattung mit zollfreien Waren zngelassen. Bezirk Koblenz. Nach allen Orten Pakete jeder Gattung mit zollfreien Waren wieder zngclassen. Bezirk Trier. Pakete nach allen Orten bis zum Gewicht von 10 kg mit zoll freie» Waren wieder zngclassen. Bezirk Franksurt (Mains. Nach dem besetzten Teil des Bezirks sind Pakete jeder Gattung mit zollfreien Waren zngelassen. Bezirk Darmstadt. Nach dem besetzten Teil des Bezirks sind Pakete bis znm Gewicht von 10 kg mit zollfreien Waren zugelassen. Bezirk Speyer (Nheinpfalz). Nach allen Orten versuchsweise Pakete bis zum Gewicht von s kg mit zugelassenen Lebensmitteln ans Gesahr des Absenders. Bon dem selben Absender darf täglich nur ei» Paket anfgcliescrt werden. Bezirk Dortmund. Der Paketvcrkehr bleibt »ach den im Ruhrcinbrnchsgebiet ge legenen Orten des Bezirks weiterhin gesperrt. Anskunst darüber, welche Orte in Frage kommen, geben die Postanstalten. Bezirk Münster (Wests.s. Der Pakctverkehr nach den im Nuhrcinbruchsgebict usw. liegen den Orten bleibt gesperrt: welche Orte in Frage kommen, ist bei de» Postanstalten zu erfahren. Der Paketvcrkehr ans den besetzten Gebieten nach dem unbesetzten Deutschland ist völlig unterbunden. Der Postvcrkehr der besetzten Gebiete untereinander wird auf- rcchterhälten, soweit es die Bcrkchrslage gestattet. Diese Anordnungen beziehen sich nicht aus die besetzten Gebiets teile in Baden: altbesetztes Brückcnkopfgcbiet Kehl mit den Orten Kehl und Nheinblschossheim und deren Umgebung; Einbruchsgebiet mit den Städten Ofsenburg (Baden) und Appenweier und deren Umgebung. Zwischen diesen Gebieten einerseits »nd dem unbesetzten Deutsch land sowie dem Ausland (sofern ein solcher Verkehr zngelassen ist) andererseits ist der Postvcrkehr in keiner Weise beschränkt; mit den übrigen besetzten Gebieten ist ein Postverkehr in gleichem Umfange möglich, wie ihn das unbesetzte Deutschland mit diesen Gebieten je weils unterhält. Nachcrhcbnng von Zeitungsbezugsgeldern. — Das »Nachrichtcn- blatt des Neichspostministertums» Nr. 103 schreibt: Den Zcitnngsvcrlegcrn ist gestattet worden, zur Nachcrhebung von Zeitungsbezugsgeldern Nachnahmckartcn mit »»gebogener Zählkarte ans gewöhnlichem meisten Stelfpapier zu verwcubcn, weil de» Ver legern, die das für Nachnahmekarten sonst vorgcschricbcnc braune Stelfpapier im allgemeinen nicht vorrätig halten, Gelegenheit geboten werden sollte, von dem neuen Verfahren möglichst schnell Gebrauch zu machen. Es hat sich aber herausgestcllt, das) die Verleger Zahl tarten angesertigt haben, die in keiner Weise den Vorschriften der Postschcckordnung 8 4, V entsprechen, sodast eine grostc Unsicherheit i» den Betrieb, namentlich bei den Postscheckämtern, gebracht wird. Es werden Zahlkarten ans wclstcm, blauem, rotem, grünem und hellgelbem Papier verwendet, auch weichen diese im Aufdruck von den amtlichen Vordrucken erheblich ab. Im Hinblick hieraus must bean sprucht werden, dast die Nachnahmckartcn in der Erliste, Farbe und Stärke des Papiers sowie im Aufdruck de» amtlichen Vordrucken genau entsprechen. Um den Verlegern aber tunlichst Kosten zu er sparen, soll ihnen gestattet werden, die bereits gedruckten Karten, die nicht vorschriftsmäßig sind, bis Ende Oktober aufzu- b rau che». Die Karten müssen im übrigen vor der Übergabe an die Verlags-Anstalten von den Verlegern gefaltet werden. Zur Vermeidung von Zweifeln wird noch darauf aufmerksam gemacht, dast die nichteingelösten Nachnahmckartcn, die von den Verlegern wegen Einstellung der Zeltungsliefernng den Verlags-Postanftalten über geben werden, von diesen gebührenfrei (Zeitungssache) an die Absatz- Postanstalten zu versenden sind, weil der sür jedes zurückgezogene Stück zu entrichtende Betrag in Höhe der einfachen Fernbriesgebllhr auch die Kosten für die Versendung der Karten umsastt. Wiederverwendung gebrauchter Briesnmschlägc; Umschläge mit zwei voneinander abgekchrien Anschrlsiselder». — Im »Nachrichten blatt des Reichspostministeriums» Nr. 103 wird folgendes veröf- sentlicht: Nach den überall gemachten Erfahrungen führen die wiederver- wcndeten gebrauchten Briefumschläge mit durchgestrichener Ausschrift zu erheblichen Uuzuträglichkeiten im Dicnsibctrleb. Jnfolge'der viel fach recht mangelhaften Turchftreichung der alten Aufschrift sind häufig Fchlleitnngcn und unrichtige Zustellungen vorgckommcn und als Folge davon unliebsame Weiterungen entstanden. Auch Dienst- stcmpel absendender Behörden, handschriftliche oder aufgestempelte Vermerke früherer Versender geben Anlast zu Anständen und Zweifeln. Eilboten-, Nachnahme- und Einschreibzettcl sowie die Freimarken der früheren Versendung sind oft gar nicht oder nur ungenügend beseitigt. Mit Rücksicht auf die daraus für den Betrieb entstehenden ernsten Nachteile können gewöhnliche Briefsendungen, auf deren Umschlägen die erste Anschrift usw. d u r ch g c st r i ch e n und durch eine zweite Aufschrift — sei es aus der Vorder- oder Rückseite — ersetzt ist, künftig zur Poslbcsördcrnng nicht mehr zngclassen werden. Derartige Sendungen sind den Absendern unter entsprechender Ver ständigung zurückzugeben. Ist der Absender nicht ersichtlich, so kann ausnahmsweise zur Vermeidung von Weiterungen und Härten wäh rend einer Übergangszeit bis Ende Dezember d. I. die unbeanstandete Beförderung erfolgen. — Es bleibt auch weiterhin gestattet, gebrauchte Briefumschläge zwecks Wiederbenntzung zu wenden oder so zu überkleben, dast die alte Anschrift und die früher verwendeten Marken, Stempel, Zettel »sw. vollständig verdeckt sind. Außerdem wird versuchsweise gestattet, bet gewöhnlichen Briefsendungen des inneren deutschen Verkehrs Briefumschläge mit zwei voneinander abgekchrien Anschristscldcrn nach Art des folgenden Musters zn ver wenden. (Muster.) Voraussetzung ist, das; jedes der beiden Anschriftfelder genügend Raum sür die notwendigen Angaben bietet, dast bei der zweiten Be nutzung der Umschläge die erste Anschrift kräftig und sorgfältig durch- gcstrlchcn wird, sowie die von der erste» Versendung hcrrlihrenden Freimarken und Zettel entfernt oder überklebt werden. Söö
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder