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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1916
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- Deutsch
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»itrsentlatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 168, 22. Juli ISl«. der Publikumsrabatt immer noch besteht, während er in den meisten Vereinen abgeschafst ist. Unsere Behörden sagen immer: »Warum können es denn die? Warum erhalten dort die Einzelkäuser noch billig die Preise, die ihr den großen Käusern nicht geben wollt?» — Das ist in der Tat der einzige triftige Grund, den die Behörden unserm Streben nach Abschaffung des Behördenrabatts entgegcn- stellen können, und wenn wir diesen Mißbrauch, diese unglückselige sogenannte »kaufmännische» Rabattierung jetzt nicht aus der Welt schassen, dann wird die Sache immer aus demselben Fleck bleiben. (Bravo! Sehr richtig!) Geheimer Hosrat Karl Siegismnnd (Berlin): Meine Herren! Herr Nitschmann müßte doch eigentlich unterrichtet sein, wie die Dinge im Jahre 1906 gelaufen sind. Wir haben die Verhandlungen ausschließlich mit dem Preußischen Kultusministerium gehabt, und von dem ausgehend sind nachher Einwirkungen aus die übrigen Mi nisterien erfolgt, die Rabattsätze in gleicher Weise anzunehmen, und das ist ja bekanntlich auch vollständig gelungen. Es ist mir gesagt worden, daß das Kultusministerium nicht allein maßgebend sei, sondern daß Verhandlungen im Staatsministerium über die Rabatt frage stattfinden müssen. Hieraus geht doch klar hervor, daß die Sätze gleichmäßig für alle Behörden geregelt werden sollen, und wie es im Jahre 1906 gewesen ist, so werden sich auch diesmal die Reichsbehörden den königlichen Behörden sofort anschließen. Meine Herren, jedenfalls Vorsicht in der Rabattsrage! Wir sind bis zum Jahre 1920 durch unsere Unterschrift gebunden, und ein Vertrag kann — trotz des Krieges — nicht einseitig aufgehoben wer- den. (Sehr richtig!) Vorsitzender: Meine Herren! Es hat sich augenblicklich nie mand mehr zum Wort gemeldet. Bevor ich nun Herrn Paetsch das Schlußwort gebe, möchte ich den Aussührungen des Herrn Geheim rat Siegismund noch ein paar Worte hinzufügen. Er und Herr Kommerzienrat Schöpfung haben vollständig richtig ausgesührt, daß natürlich für die Frage der Beseitigung des Behördenrabatts die Abschaffung des gesamten Kundenrabatts von außerordentlicher Wich tigkeit ist. Meine Herren, dieser Kundenrabatt besteht ja heute noch in Leipzig und Berlin, wenn auch sehr eingeschränkt; aber diese 5tzß müssen fallen (Bravo!), das Hilst eben nichts. Es ist ausgeschlossen, daß wir bei den Behörden vorwärtskommcn, wenn noch an irgend einer Stelle ein Kundenrabatt gegeben wird. (Sehr richtig!). Es ist doch ganz klar, die Bibliothekare sagen uns immer und immer wieder mit vollem Recht: »Wir sind eure besten Kunden, wir sind diejenigen, die euch feste Bezüge geben, und uns, eure Großabnehmer, dürft ihr doch nicht schlechter behandeln als ihr irgendeinen andern beliebigen Kunden behandelt!« Meine Herren, es ist ein Unding, auf einen Kaufbetrag von 6 Ft noch ötztz zu geben, wenn wir auf Käufe von 5000, 6000 und 8000 Ft keinen Rabatt geben wollen. (Sehr richtig!) Das geht nicht. Also der Kundenrabatt muß nun endlich beseitigt werden, und jetzt ist der gegebene Augenblick dafür. (Sehr richtig!) Der Börsen verein hat in den letzten Monaten immer und immer wieder die Bitte an die Kreisvereine gerichtet: »Jetzt schasst endlich euren Kunden rabatt ab!« Meine Herren, an dem 2tztz-Kassenskonto will ja nie mand rühren, darüber wird man sich leicht verständigen können. Aber der Kundenrabatt im allgemeinen, der Kundenrabatt, der zu tage tritt, wenn ich meine Jahres- oder Halbjahrs- oder Viertel- jahrsrcchnung hinausschicke und sage: »abzüglich 5tztz«, der muß unter allen Umständen beseitigt werden. (Sehr richtig!) Nun sind inzwischen noch mehr Wortmeldungen cingegangen. Ich gebe zunächst Herrn Nitschmann das Wort. Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren! Ich möchte bitten, wenn die Vereine aufgezählt werden, die angeblich dem Fortfall des Bibliothekenrabatts dadurch entgegenwirken, daß sie selbst noch Kundenrabatt geben, Berlin in Zukunft fortzulassen und zwar aus salzendem Grunde. Berlin ist gar nicht ein so schwarzes Schaf, wie Sie etwa annehmen. (Ruse: Na! na!) — Lassen Sie nur Ihr »Na! na!« beiseite! Berlin ist seit Jahren gern bereit, den Rabatt abzuschafsen und auf 2>)(, Skonto herunterzugehen. Ich habe bereits vor sechs oder sieben Jahren mit dem verstorbenen Wolsgang Koehler lange Unterhandlungen in dieser Frage gehabt, ob es nicht möglich sei, die Sache mit Leipzig zusammen gleichmäßig zu machen. Denn Sie müssen berücksichtigen, nieine Herren: Leipzig und Berlin wer den immer gegeneinander ausgespielt, und mit Recht; es sind die 9«8 beiden größten Buchhandelszentren. Ich habe auch in dieser Oster messe versucht, mit Leipzig zu einer Einigung zu kommen; aber ich habe eine glatte Ablehnung erfahren. Leipzig will bei seinen 5°,(, bleiben; es will nicht einmal die 3 Ft-Grcnze heraufsetzen. Das ist für uns eine große Schwierigkeit. Wie bereits im Jahresbericht des Vorstandes erwähnt ist, sind wir trotzdem bereit, in Berlin von dem Rabatt abzugehen und aus 2tz(, Skonto zurückzugreisen, wenn wir nur einigermaßen Schutz vom Börscnverein haben, einmal gegen die Schleuderei, die besonders von Leipzig aus betrieben wird (Sehr richtig!), und ein andermal gegen die Abzahlungsgeschäfte. Wenn der Börsenverein in der Lage sein würde, uns hier größeren Schutz zu gewähren, so könnte ich Ihnen versprechen, daß der Rabatt über morgen in Berlin gesallen sein wird. Wir werden nicht verabsäumen, sofort nach der Ostcrmesse in Berlin wieder in neue Verhandlungen einzutreten, und ich hoffe, besonders wenn Leipzig sich einigermaßen entgegenkommend zeigt, daß wir noch dazu gelangen werden, den Kundenrabatt für Berlin abzuschafsen. Also machen Sie uns nicht gar zu schwarz, und wenden Sie lieber Ihre ganze Abneigung Leipzig zu! (Heiterkeit.) Vorsitzender: Ja, meine Herren, ich möchte auch dazu be merken: wenn von Kundenrabatt die Rede ist, so wird Berlin immer an erster Stelle genannt, dann kommt noch Leipzig so schüchtern hinterdrein, und damit ist die Sache zu Ende. Ich möchte Ihnen einmal etwas aus der Verkaufsordnung des Vereins der öfter reichisch-ungarischen Buchhändler in Wien verlesen, also aus dem gelobten Lande des Herrn Wilhelm Müller, der immer an der Spitze der Zivilisation marschiert, sodaß wir gar nicht dagegen auskommen können. (Heiterkeit.) Da heißt es zunächst: »Jedes Anerbieten von Rabatt an das Publikum ist unzulässig.« Dann folgt aber: Als Ausnahme zu Punkt 1 ist zulässig: a> Den Käufern, sosern die Kaufsumme mindestens 50 Kronen beträgt, einen Skonto von 5tzß einzuräumen, aber nur, wenn der Betrag bar aus einmal erlegt wird — oder innerhalb eines Jahres, (Heiterkeit) auch in Raten oder in Teilbeträgen, deren Höhe dem Laden preis der jeweilig entnommenen Bücher entspricht und die ordnungsmäßig auf Konto verbucht worden sind. In diesem letzteren Fall ist der Rabatt bei Saldierung nachträglich gut zuschreiben. Und weiter heißt es in d): Jenen öffentlichen Bibliotheken mit einem Budget von min destens 10 000 Kronen, welche vom Vorstände des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler als solche in der »Oesterreichisch-ungarischen Buchhändler-Correspondenz« be zeichnet werden, bei Ankäufen von 100 Kronen und mehr einen Rabatt von 7z^tz(, zu gewähren. Dann kommt die Schweiz. Die Schweiz ist ganz schämig, die setzt sogar den Preis hinauf; sie hat allerdings infolge der Kriegs wirren den Kurs heruntergesetzt und gibt lbtzß vom Ladenpreis. Aber wenn wir davon absehen und die Friedensverhältnisse ins Auge fassen, so heißt es in den Berkaufsbestimmungen § 2: Bei Bezügen im Betrage von 100 Fr. auf einmal, sowie bei einem Jahresbezuge in Rechnung von 100 Fr. an auf wärts dars der durch den schweizerischen Tarif von 1874 statt- sindende Aufschlag summarisch in Abzug gebracht und solchen Kunden, deren jährlicher Bezug 600 Fr. und darüber beträgt, überdies ein Skonto von 4tzß gewährt werden. Da die Herren also 3,50 Fr. gleich 3 rechnen, so sind das schon etwa 15tzß. Nun geben sie noch einmal 4tzh, sind 19tztz. — Dann heißt es weiter: Professoren, Dozenten und Studierenden der Hochschulen und technischen Schulen, sowie öffentlichen Bibliotheken gegen über kann bei allen Bezügen von Büchern deutschen Ur sprungs die Disserenz zwischen dem Tarif von 1874 und dem Markpreise summarisch in Abzug gebracht werden. Außer dem können ihnen — den Studierenden jedoch nur bei Bar zahlung — auf Bücher deutschen und deutsch-schweizerischen Ursprungs 5tz(> Skonto gewährt werden. In besonderen Fällen, wo Konkurrenzverhältnisse es nötig machen, kann der Vorstand genau umschriebenen Lokal bezirken gestatten, den Ausschlag ganz fallen zu lassen.
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