Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140317
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191403172
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140317
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-03
- Tag1914-03-17
- Monat1914-03
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 62, 17. März 1914. unsere vorzügliche Lechziger Organisation erübrigt sich dieser wirklich. Der Sortimenter sollte seinen Bedarf nur direkt vom Verleger und nur für seinen Kunden kreis decken dürfen, wobei die von den Verlegern unterstützten Ausnahmevermittlungen, wie Volckmar, Koehler und ähnliche, deren Notwendigkeit jedermann einleuchtend ist, na türlich Berechtigung haben. Aber wozu halten wir Ausliefe rungsstellen, wenn es immer mehr zunimmt, daß gewisse Grotz- sortimente die Vermittlung übernehmen? Welcher Gehilfe gibt sich noch Mühe, den Verleger ausfindig zu machen? Das be- tresfende Werk wird einfach vom Grotzsorti- ment verschrieben. Wie es heutzutage mit den Sorti mentskenntnissen des Nachwuchses überhaupt bestellt ist, kann auch jeder Verleger aus den täglich eingehenden falschen Be stellungen beurteilen. Selbstverständlich bemühe ich mich, der artige Bestellungen, wenn ich den Verleger feststellen kann, in die richtigen Bahnen zu lenken. Ich muß es leider aber als einen Mißstand bezeichnen, daß manche Verleger diese Gepflogenheit nicht haben. Ob da kleinliche Konkurrenzmotive mitsprechen, weiß ich nicht. Von einem darum befragten Kollegen wurde mir die Antwort, daß er wiederholt Unannehmlichkeiten gehabt habe und deshalb alles mit der Notiz »NichtVerlag« zurück gehen lasse. Meine Erfahrungen sind gegenteiliger Art: Ich habe bisher stets nur Dank für die Weiterbesorgung geerntet. Ich glaube, daß. ich mir ersparen darf, mich über die eine gesunde Entwicklung des Sortiments hemmende Ein richtung und Züchtung des »Auchhündlers« weiter aus zulassen. Vorstehendes dürfte genügen, um zum weiteren Nach denken anzuregen. In der anfangs erwähnten Versammlung trat wieder eine gewisse Gereiztheit gegen dieHerrenVerleger zutage, gerade als ob Verlag und Sortiment in getrennter Richtung marschieren. Zu nächst sei festgestellt, daß im Gegensatz zum Buchhandel eine scharfe Grenze im Musikalienhandel nicht besteht. Die meisten Sortimenter beschäftigen sich mit Verlag, und selbst unsere größten Verleger haben, wenn auch nicht im mer am Orte ihrer Niederlassung, sondern zuweilen sogar im Ausland, eine Sortimentshandlung; andere wieder betreiben direkten Sortimentsversand ohne Ladengeschäft. Die wenigen reinen Verlagsgeschäfte, zu denen auch das des Verfassers gehört, können doch nicht ausschlaggebend für die Miß stimmung sein, ebensowenig — obwohl es im allgemeinen Stan desinteresse zu verurteilen ist — die überhandnahme und Mono polisierung des Operettenverlags seitens verschiedener Theater. Hierdurch werden aber weniger die Sortimenter berührt, als die jenigen Verleger, die sich mit Bühnenverlag befassen. Also wes halb die Mißstimmung? Ausschlaggebend kann auch unmöglich der gerügte angeblich zu geringe Rabatt von 3314°/° auf Schlager sein, da dieser vollauf genügt, denn an das Publikum werden derartig rabattierte Werke rein netto abgegeben, während bei 507° ein Rabatt von 20°/° dem Käufer eingeräumt wird, wodurch dem Händler ein geringerer Verdienst bleibt als bei 3314 7°. Was nützt selbst der höchste Rabatt, wenn der Umsatz im Geschäft fehlt! Ist etwa der Verleger daran schuld, wenn das Sortiment in einer nicht gün stigen Lage errichtet wurde oder wenn eine früher bessere Gegend sich verschlechtert hat, wie es zumal in Großstädten vorkommt? Und weiter, was nützt selbst der höchste Rabatt, wenn der Ladenpreis 20 I beträgt! Denn die besten Vorschläge zur Hebung des Sor timents und damit des gesamten Musikalienhandels sind über haupt illusorisch, wenn die Abwanderung auf die 20 ^-Ausgaben weiter zunimmt. Und es bleibt nicht bei sogenannten »freien Werken«; schon jetzt gibt es verschiedene 20 ^-Ausgaben, die auch Werke lebender Komponisten enthalten. Vor kurzem äußerte ich in einem Privatschreiben an den Herrn Redakteur des Börsenblattes bezüglich Bücher und Musi kalien u. a. einige Gedanken, deren Wiedergabe hier am Platze ist: . . . »Abgesehen von Lehrbüchern, die jeder, der ein bestimmtes Fach erlernt, besitzen muß, dient ein Buch u. a. dazu, ein Ruhestünd chen, eine unfreiwillige Muße auf der Bahn auszufüllen. Derartige leichte Lektüre hat mit einmaligem Lesen ihren Zweck erfüllt. . . 410 Und nun die Musik? Nie und nimmer darf gute Musik — und nur solche überdauert die 30jährige Schutzfrist — auS anderen, als ern sten musikalischen Gründen erworben werden. ... Es hieße die Musik prostituieren, wenn sie jedermann für 20 zugängig ist, der, weil das Exemplar nur diesen geringen Preis kostet, es erwirbt und cs, ohne seinem Gehalt gerecht werden zu können, flüchtig durch spielt und wieder beiseite wirft. Die Kunst will umworben sein, wie eine verwöhnte Schöne, man darf sich ihr nur nähern, wenn man ihr gerecht werden kann, und dazu gehört zunächst die musikalische Be fähigung, im Gegensatz zum Buch, das jedermann zu lesen in der Lage ist und das dem Lesenden, selbst wenn er nicht alles versteht, einen geistigen Gewinn bringt, vorausgesetzt, daß es etwas Gutes ist. Aber die Musik setzt entsprechende musikalische Kenntnisse und technische Fähigkeiten voraus, um in den Kern des Werkes eindrin- gen zu können. Je mehr man sich mit der Komposition beschäftigt, desto lieber soll sie einem werden, da man erst dann den inneren Wert erfassen und würdigen kann. Und für ein solches Werk muß der Kaufpreis auch entsprechend sein, schon aus ideellen Gründen, damit es nur von solchen, die wirklich Genuß und Gewinn davon haben, erworben wird. . . . Die Hüter der Kunst sollen das Volk zur innerlichen Vertiefung, aber nicht zur Oberflächlichkeit erzie hen. . . . Die bisherigen billigen Editionen werden durch Beitritt einer ersten Firma, ich möchte sagen, salonfähig, denn bisher war es noch möglich gewesen, sich in den besseren Geschäften von den 20 «s-Ausgaben fern zu halten.« Ich halte es für meine vornehmste Pflicht, auf diesen Mitz- stand immer wieder und wieder hinzuweisen, ebenso wie ich schon seit Jahren in Wort und Schrift gegen die modernen Schlageralbums kämpfe. Leider steht so mancher Kollege auf dem Standpunkt, wenn man ihn für eine Agitation zur Hebung des Handels gewinnen möchte: Weshalb sollen wir dagegen etwas tun, es hat doch alles keinen Zweck! Mit einer solchen Resignation kommt man nicht weiter, auch nicht dadurch, daß man sich aus Angst vor dem Warenhaus der allerbilligsten Erscheinungen annimmt, »damit nicht«, wie mir vor einiger Zeit ein großer Sortimenter erwiderte, »das Publikum ganz und gar ins Warenhaus getrieben wird«. Nein, das ist eine grundfalsche Ansicht, durch die sich der Betreffende selbst herabsetzt, überlaßt dem Warenhaus seine Ramschware und die 20 -s-Ausgaben und be schränkt eure Tätigkeit nur so weit aus die letzteren, als sie wirk lich gefordert werden. Aber Kataloge mit eingedruckter Firma versenden und die Schaufenster mit ihnen füllen, heißt geradezu absichtlich den Ruin des Musikalienhandels herbeifllhren. Es ist endlich an der Zeit, daß eine Norm für die Laden preise von Neuerscheinungen aufgestellt und der Allgemeinheit als Grundlage bei der Kalkulation empfohlen wird. Ich wende mich hiermit an den Vorstand des Deutschen Musika- lien-Verleger-Vereins mit dem Antrag, eine Kommis sion zu berufen, die eine solche Grundlage aufstellt und diese dann etwa in folgender Form zur Kenntnis bringt: Der Vorstand des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins hat sich infolge der in den letzten Jahren in Erscheinung getretenen außerordentlichen Preisunterschiede bet Festsetzung der Ladenpreise hinsichtlich urheberrechtlich geschützter Ortginalkompositionen veran laßt gesehen, eine Norm für die Minüestpreisbestimmung aufzustel len und sie untenstehend bekanntzugeben. Er empfiehlt diese bei Kalkulation neuer Unternehmungen in Berücksichtigung zu ziehen, damit der für die gesunde Entwicklung des Musikverlags überaus schädigenden Herabsetzung der Ladenpreise Einhalt geboten wird. Unser Wettbewerb liegt doch wahrlich nicht im gegen seitigen Unterbieten, wie es manchmal den Anschein haben kann. Demjenigen, der die Produktion der letzten Jahre mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, muß es ausgefallen sein, welche Unsicherheit und Nervosität in den Neuunternehmun gen gewisser Verleger zutage treten. Wo bleibt die vornehme Ruhe, mit der einst die Gründer — nomina sunt oäiosa — vor gingen und ihren Häusern den Weltruf verschafften? Und dann, meine Herren Kollegen, etwas mehr Achtung vor der Tä tigkeit des andern! Erscheint auf einem Spezialgebiet ein einschlagendesWerk, umgehend bringt die Konkur renz etwas Ähnliches. Die Titel werden täuschend nachgeahmt, Komponisten, die einen Erfolg aufzuwei sen haben, auf nicht immer vornehme Weise abspenstig zu machen versucht usw. Auch als ein nationaler Mißstand
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder