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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1923
- Strukturtyp
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- 1923-12-15
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- 15.12.1923
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8880 SSrI-ntlxt, I. d. D««n. «L««-nd-> Redaktioneller Teil. X- 29l, 15. Dezember 1923. öli^uet, 6. bl.i biil^rLneS. Oiotionnnirostistoii^nsäes' 1823. 4Mnäs. 4°. I.«ba. 6dl 240, LElbäö. Aek. OHI60. Das Briquctjche Werk über Wasserzeichen, das mit Recht ausser ordentlich geschätzt ist, war längst vergrisscn und auch im Antiqnariats- buchhandcl kaum mehr zu haben. I» vier prächtig ansgcsiattetcn Bän den hat uns jetzt Karl W. Hiersemann den »Briquct» »cn zugänglich gemacht, was ihm jedermann danken wird. SS Figuren im Text und 1L11L Wasserzeichenabbildnngcn schmücken wie die erste Ausgabe, sa auch diese, die eine genaue Wiedergabe der erste» Auslage in Manuldrnck darstellt. Das Vorwort stammt von einem Nessen C. M. Brigucts. Das Werk gehört als Nachschlagewerk in jede grössere Bibliothek, ist aber auch sür jeden, der sich mit Wasserzeichen beschäftigt, sei es aus Privatlicbhaberei, sei ^wissenschaftlich nach der verschiedensten Rich tung hin, ei» unentbehrliches Hilfsmittel. Albert Schramm. Mine Mitteilungen. Buchhändlcrische Mcrktagc. 15. Dezember 1923. Wertbeständige Abrechnung im Buchhandel. - Der Abrechnungsverkehr der VAG in Goldmark wird in Verbin dung mit den Kommissionären eröffnet. (Vgl. Bbl. Nr. 289 vom 13. Dezember 1923, S. 8583.) 15. Dezember 1923. Vriesmarkcn-Cinlösung bzw. -Umtausch. — Die in öer Zeit vom 26. bis 30. November 1923 an den Postschaltern zu vierfachen Preisen gekauften Freimarken sind bis zum 15. De zember bar oder gegen wertbeständige Marken zum vierfachen Betrage des Nennwerts umzntauschen. (Vgl. zuletzt Bbl. Nr. 283 vom 6. Dezember 1923, Seite 8288.) — Uber die Verwertung der übrigen alten Postfreimarken s. unten d. 31. Dezember 1923. 18. Dezember 1923. Rhein- und Ruhrabgabc. — Dritter Teilbetrag nach Maßgabe der Einkommen- bzw. Körperschaftssteucrschuld des Jahres 1922. 18. Dezember 1923. Umsatzsteuer. — Vorauszahlung aus Grund des im November erzielten Umsatzes. Für die Goldmarkberechnung der Steuer wird unterschieden zwischen Buchführung auf wertbe ständiger und nicht wertbeständiger Grundlage. 20. Dezember 1923. Arbeitgeber-Abgabe (B e t r i e b s st e u e r). — Das Doppelte öer cinbehaltenen Beträge an Einkommensteuer vom Arbeitslohn (11.—20. Dezember 1923). Wird die Abgabe nach Ablauf einer Schonsrist von 5 Tagen nicht entrichtet, so erfolgt die Aufwertung des Betrags nach dem Goldumrechnungssatz für Neichssteuern zuzüglich 5»/, Zinsen vom Goldwert. 20. Dezember 1923. Einkommensteuer vom Arbeitslohn. — Die vom 11.—20. Dezember 1923 einbehaltenen Beträge sind an die Finanz kassen abzuführen bzw. durch Entwertung von Steuermarken anszubrauchen. Ist dies nach Ablauf einer Schonfrist von 5 Tagen nicht erfolgt, so wird der Betrag nach dem Goldnmrechnungsfatz für Neichssteuern aufgewertet und ist mit 5 Prozent in Gold zu verzinsen. 31. Dezember 1923. Abrechnungs-Genossenschaft deutscher Buchhändler, e. G. m. b. H. — Letzte verlängerte Zahlungsfrist (Nentenmark) für die Zeichnungsscheine der BAG. (Vgl. die Bekanntmachungen im Bbl. Nr. 276 vom 28. November 1923, Seite 8035/36 und Bbl. Nr. 284 vom 7. Dezember 1923, Seite 8327.) 31. Dezember 1923. Wiener internationale Buchmesse. — Letzter Anmeldetag zur Wiener internationalen Buchmesse (9.—15. März 1924). — (Vgl. die Anzeige im Bbl. Nr. 266 vom 15. November 1923, 1. Umschlagseite.) 3t. Dezember 1923. Arbeitgeber-Abgabe (B e t r i e b s st e u e r). — Das Doppelte der einbehaltenen Beträge an Einkommensteuer vom Arbeitslohn (21.—81. Dezember 1923). 5 Tage Schonfrist! (Vgl. oben d. 20. Dezember 1923.) 31. Dezember 1923. Einkommensteuer vom Arbeitslohn. — Die vom 21.—81. Dezember 1923 cinbehaltenen Beträge sind an die Finanz- kasfen abzuführen usw. 5 Tage Schonfrist! (Vgl. oben d. 20. De zember 1923.) 31. Dezember 1923. Verwertung der alten Postfreimarkcn. — Frei marken im Einzclwert von 1 Million bis cinschl. 50 Milliarden Mark verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des Monats De zember 1923. Nicht benutzte Marken dieser Art werden bis Ende Dezember 1923 an den Postschaltcrn bar oder gegen wert beständige Marken nach ihrem Nennwert eingelo,t. (Vgl. Bbl. Nr. 279 vom 1. Dezember 1923, Seite 8141.) — S. a. oben -. 15. Dezember 1923, Vriefmarken-Einlösung bzw. -Umtausch. Jubiläum. — Die Buchhandlung Ludwig Auer. Pädagogische Stiftung Cassianeum, in Don au - wörth kann am 15. Dezember auf ein 50jähriges Bestehen zurück blicken. Sie wurde 1873 in Neuburg a. d. Donau von dem Lehrer Ludwig Auer gegründet. Bis dahin waren die von dem letzteren herausgegcbenen Zeitschriften: »Katholische Schulzeitung« (seit 1868), »Monika«, Wochenschrift zur Verbesserung der Familicn-Erziehung (seit 1869) und »Literaturblatt f. kathol. Erzieher« (seit 1870), bei ! F. P. Datterer in Freising gedruckt worden und in dessen Kommis sionsverlag erschienen. Die neue Firma lautete »Buchhandlung des katholischen Erziehungs-Vereins (L. Aber)«. Sie war jedoch nicht Eigentum des genannten, im Jahre 1867 ebenfalls von Auer ins Leben gerufenen Vereins, sondern Auer hatte das Unternehmen vielmehr aus eigene Gefahr und Rechnung begonnen, wobei der Verein nur die Stütze bildete. Es sollte die geschäftliche Abteilung für ein geplantes größeres Werk sein, das im Jahre 1875 ins Leben trat unter der Bezeichnung »Cassianeum« (nach dem hl. Bischof und Lehrer Cassian). Es ist dies eine Anstalt zur Hebung und Verbesserung des Erziehungswescns im Geiste der katholischen Kirche und nach den An forderungen unserer Zeit. Diese Anstalt umfaßt heute außer der Ge schäftsabteilung (Buchöruckerei, Buchbinderei, Verlags- und Svrti- mentsbuchhanölnng mit Antiquariat) drei Erziehungsinstitute, sowie eine pädagogische Bibliothek mit rund 90 000 Bänden. Zu den bereits genannten Zeitschriften traten bald neue hinzu (»Schutzengel«, »Not burga«, »Ambrosius«, »Raphael«, »Pharus« usw.), die sich alle in den Dienst der katholilchen Erziehung stellen und zum Teil eine sehr große Verbreitung erlangt haben. Außerdem entstand ein bedeutender Kalender- und Buchverlag. Die in Neuburg a. D. zur Verfügung stehenden Räume wurden bald zu eng, und die Anstalt siedelte daher bereits Ende 1875 nach Donauwörth über in die schönen Gebäude öer ehemaligen Bencdiktinerabtei Heilig-Kreuz, die vom Fürsten von Oettingen-Wallerstein erworben worden waren. Nachdem das Cai- sianeum als selbständiges Privatunternehmen erklärt und dieser An stalt alle, ihre Einrichtungen und Publikationen als Eigentum zuge- sprochcn worden waren, wurde die Firma der Geschäftsabteilung in »Buchhandlung L. Auer« geändert. Durch Urkunde vom 30. Mai 1910 verwandelte dann der Gründer das Cassianeum in eine Stiftung, wobei die Firmabezeichnung für die Geschästsabteilung im Handels register einen entsprechenden Zusatz erhielt, sodaß sie nun lautet: »Buchhandlung Ludwig Auer, Pädagogische Stiftung Cassianeum-. Die Stiftung wird von einer Vorstandschaft verwaltet, an deren Spitze nun der älteste Sohn des Stifters, Herr Generaldirektor Ludwig Auer, steht. Die Leitung der Geschästsabteilung hat dessen Bruder, Herr Direktor Alois Auer, in Händen. Der verdiente Gründer der Anstalt, der u. a. von Papst Leo XIII. mit einem Lrevo und mii dem Ritterorden vom hl Gregorlus dem Großen ausgezeichnet wurde, starb am 28. Dezember 1914. Don au wörth. Bibliothekar I. Traber. Buchausstcllungcn. — Der Hadern Verlag in Potsdam veranstaltet auf Einladung des Museums für Buch und Schrift in Leipzig im Ausstellungssaal dieses Museums vom 15. Dezember ab eine Sonderausstellung seiner Verlagswcrke. Vor Weihnachten finden weitere Ausstellungen des Verlags in Ulm (Donau), Ham burg, Potsdam, Merseburg statt. Zertrümmerung des höheren Schulwesens. — Von Thüringen und dem Freistaat Sachsen gehen augenblicklich Bestrebungen aus, die sich gegen den Bestand des höheren Schulwesens in Deutschland richten. Die »S ch u tz g e m e i n s ch a f t für die höheren Schulen, Sitz Leipzig« (P o st st r. 3) hat in einer an die zu ständigen Behörden und Vertretungen — Neichsministerium des Innern, Gesamtministcrien der Länder, Reichstag, Landtage öer Län der, Neichsschulausschuß, Neichswirtschaftsrat usw. — gerichteten Ein gabe die grundlegende Forderung aufgestellt, daß die höheren Schulen als äußerlich und innerlich organisierte, nach der Verschiedenheit ihrer Ziele eingerichtete Anstalten erhalten bleiben müssen und in einem geschlossenen Ausbau vor dem Abschluß der Grundschule zur Reife führen. Es ist notwendig, das höhere Schulwesen in seiner bisherigen, das ganze Deutschland umfassenden Einheitlichkeit durch Neichsgesetz gegen grundsätzliche Änderungen zu schützen: es muß vermieden wer den, daß die Negierungen öer einzelnen Länder einem neuen durch das Reich auszustellenöen Organisationsplan vorgreiscn. Die Begrün dung dieser berechtigten Forderung weist besonders darauf hin, daß die auf den bisherigen höheren Schulen beruhende wissenschaftliche Durchbildung uns befähigt hat, auf allen Gebieten die Führung zu erlangen. Wird das Bildungsniveau herabgcörückt, so ist die not- I wendige Folge, daß die Hochschulen von ihrer Höhe herabsinken und
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