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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1929
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- 1929-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1929
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>1? 44, 21, Februar 192g, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f.d Dtschn. Buchhandel. Literarische Preise, Buchhändler und Käufer. — Beim Absatz eines Buches, und vor allem eines neuen Werkes, spielen bekannt lich oft recht geheimnisvolle Faktoren mit, niemand weiß genau, warum bas eine Buch geht und das andre nicht. Gleich geheimnis voll ist die Wirkung literarischer Preise, und ebenfalls sehr dunkel ist hierbei die Mentalität der eventuellen Käufer und jene der Buch händler, ist die Art, wie auf die verschiedenen Preise reagiert wird. Um hier etwas Klarheit zu schaffen, machte sich vor kurzem ein französi scher Fachmann auf den Weg zu einigen Pariser Buchhändlern, um diese zu befragen. Was er da alles erfuhr, ist recht beachtenswert. Danach verbärgt in Frankreich lediglich der bekannte und berühmte Prix Goncourt einen sicheren Absatz, hierbei allerdings eine vernünftige Preisverteilung vorausgesetzt. Wird dieser Preis zum Beispiel meh reren Werken (desselben Autors) verliehen, dann wird das Publi kum verwirrt und kauft keines. Dagegen kann der preisgekrönte Roman auch mehrbändig sein ohne daß dies dem Absatz schadete. Der diesjährige Prix Goncourt scheint es hinsichtlich des Absatzes zu einem Rekord zu bringen. Nach Angaben des Verlegers wurden von dem preisgekrönten Roman »Un homme se penche sur son passe« innerhalb eines Monates über hunderttausend Exemplare verkauft, während von den andern Werken Maurice Konstantin Weyer's in der gleichen Zeit rund 150 000 Exemplare abgesetzt wurden. Als das beste Werk des Schriftstellers gilt »Manitoba«; von diesem wurden vor dem »Prix Goncourt« nur 950 Exemplare abgesetzt. Was den in Frank reich üblich gewordenen Verkauf besserer Ausgaben mit der Signa tur des anwesenden Autors angeht, so wurden an einem Abend in der bekannten Buchhandlung auf den großen Boulevards, die bis Mitternacht auf zu sein pflegt, rund 700 Exemplare des preisgekrön ten Werkes abgesetzt. Die Pariser Buchhändler und auch die Ver leger sollen für den Prix Goncourt einen besonderen Flair haben und sich sehr oft richtig für den zu erwartenden Massenabsatz vor bereiten. Aber auch das Publikum hat einen «guten Riecher« und kauft kurz vor der Preisverteilung die besseren Ausgaben. Diese bemerkenswerten Tatsachen traten gerade dieses Jahr besonders klar hervor, am Vorabend der Preisverteilung wurden die guten Aus gaben des vierundzwanzig Stunden später gekrönten Romanes voll kommen ausverkauft. Bemerkenswert ist es auch, daß jeder der größeren Preise sein bestimmtes Publikum zu haben scheint, das auf bestimmte, für diesen oder jenen Preis in Betracht kommende «Pferde« setzt. Entspricht der Ausgang einer Prcisverteilung nicht den Erwartungen der Mehrzahl des Publikums, erhält also ein Out sider den Preis, so hat er die Enttäuschung des Publikums einige Tage lang in Gestalt eines nur mageren Absatzes zu verspüren. So bald die Zeit des Prix Goncourt herannaht, also etwa zwei Monate vor dem entscheidenden Tag, nimmt der Absatz jener Werke, die man für aussichtsreich hält, allmählich zu, und dies gilt besonders für die besseren Ausgaben. Es stellt sich ein leichtes und dem Absatz sehr günstiges Fieber ein. Von diesem Fieber werden aber auch die Buchhändler ergriffen, so daß sie jene Werke anpreisen, die nach ihrer Meinung den Preis verdienen. Hier ist es besonders bemer kenswert, daß sich unter den Pariser Buchhändlern manchmal eine Art von Kollektiv-Meinung einstellen soll, daß also die meisten oder alle ein und das gleiche Werk anpreisen und ihm, wie wiederum in diesem Jahre, zu einem sehr großen Absatz verhelfen. Der oben erwähnte Rundfrager schließt seine Ausführungen, indem er betont, daß seiner und der Meinung der von ihm Befragten nach die Ein richtung der literarischen Preise — die bekanntlich oft sehr scharf angegriffen wird — für den Absatz des Buches ganz vorzüglich sei. Di. Ue.-Paris. Der zukünftige gesetzliche Schutz des geistigen Eigentums in Griechenland. — Der Athener Justizminister hat am 14. Februar d. I. dem Büro der Griechischen Kammer ein Gesetzprojekt einge bracht, das bedeutende Abänderungen des zurzeit in Griechenland in Kraft stehenden und seitens des Auslandes mit Recht so scharf bemängelten Gesetzes Nr. 2397 »Uber den Schutz geistigen Eigen tums in Griechenland« vorsieht. Der Artikel 1 der Novelle besagt, daß Schriftsteller, Komponisten, Kunstmaler, Bildhauer in Stein, Metall und Holz sowie alle an deren Autoren von Originalwerken für die gesamte Dauer ihres Lebens das ausschließliche Bestimmungsrecht über ihre eigenen Werke besitzen, und zwar einschließlich des Verlages, der Reproduktion oder der Vervielfältigung durch Kopieren, gleichgültig in welcher Art und Weise; das gleiche bezieht sich uneingeschränkt auf Musikwerke sowie auf die Darstellung von Bühnenwerken oder für Auszüge aus einzelnen dieser Schöpfungen. Die Autoren haben gleichzeitig gesetzlich die ausschließliche Befugnis der Abtretung ihrer Rechte an andere. Artikel 2 der Novelle modifiziert den Artikel 9 des Gesetzes Nr. 2397 »Uber den Schutz geistigen Eigentums in Griechenland«, der bisher im Lande in Kraft steht, und verbietet, eigenen musikali schen oder Bühnenwerken Auszüge aus ausländischen Schöpfungen einzuverleibcn. Artikel 3 der Novelle modifiziert den Artikel 10 des gleichen Gesetzes und bringt letzteren in folgende Fassung: »Wer absichtlich, wissentlich und in Kenntnis der Dinge die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzt, wer unbefugt Kunstwerke einschließlich Gram mophonplatten veröffentlicht und verlegt . . . wird in Geldstrafe von eintausend bis zehntausend Drachmen genommen. Außerdem ist zu sätzlich auf Beschlagnahme der auf gesetzwidrige Art und Weise in Umlauf gesetzten Werke zu erkennen, sowie etwaige Druckwerke, Grammophonplatten usw. zu vernichten. Direktoren von Theater truppen, Agenten, Schauspieler und Impresarios, die Vorstellun gen in Verletzung obiger Bestimmungen veranstalten oder daran be teiligt sind, sind als Übertreter obiger Bestimmungen zu bestrafen; die an der Verletzung des Urheberrechts beteiligten Autoren und Interessenten sind berechtigt, im Wege der Klage ihre Repräsen tations-Tantiemen oder eine angemessene Entschädigung zu ver langen. Vereinigungen, Verbände oder Gesellschaften, deren Gründungs zweck der Schutz von Mitgliedern gegen Verletzung der Urheber rechte ist, sind berechtigt, vor sämtlichen griechischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden die Interessen ihrer Klientel zu vertreten und Vorschläge betreffs Kontrolle des Verkaufes von Werken einschließlich Grammophonplatten usw. zu unterbreiten«. vr. M. Aus Polen. — Uber einige die polnischen Buchhändlerkreise leb haft bewegende Fragen schreibt im »Przeglad Ksitzgarski« (Nr. 0 vom 10. Februar, S. 99—106) Henryk Gleich in Zütkiew. Gleich behandelt unter andcrm die Einteilung der Buchhandlungen in zwei Kategorien, die von den in die zweite Kategorie eingereihten Sorti mentern sehr übel vermerkt wird. Diese bilden aber Geschäfte, die mit dem Buchhandel eigentlich nichts gemein haben. Die von der Ortsgruppe Lemberg des Polnischen Buchhändlcrverbandes vorge nommene Einteilung bezweckt in erster Linie die Stellung der Be rufsbuchhändler zu heben. Die zweitklassigen Buchhandlungen sind Saisonbuchhandlungen, die namentlich nebenbei mit Schulbüchern handeln. Nun gewähren aber einige Lemberger Verleger den Buch handlungen zweiter Kategorie nicht 15, sondern 20 v.H. Rabatt. Gleich verlangt, daß die Ortsgruppe Lemberg gegen diese Ver letzung der Bestimmungen vorgcht. Eine andere Angelegenheit, die der Artikel Gleichs berührt, ist der von dem Verlag des Schul bezirkskuratorium Lemberg den Lehrern und allen Privatpersonen gewährte Rabatt von 20 v.H. Schon seit acht Jahren fordern die Buchhändler die Beseitigung dieser Anomalie — bisher ohne Erfolg. In dem Artikel Gleichs wird ferner die Neigung mancher Lem berger Verleger getadelt, mit der Kundschaft direkt unter Ausschal tung des Sortimentsbuchhandels zu verkehren. Als unlautere Kon kurrenz wird auch die Art und Weise bezeichnet, in der eine große Wiener Firma ihre Verlagswerke in Galizien vertreibt. Die Krakauer Buchhändler haben kürzlich an den Hauptvorstand des Polnischen Buchhändlcrverbandes ein Schreiben gerichtet, worin sie gegen die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge Protest erheben. In seiner ausführlichen ablehnenden Antwort auf dieses Protestschreiben betont der Hauptvorstand, daß die erhöhten Beiträge von der Haupt versammlung einstimmig beschlossen morden sind. Um den Beschluß rückgängig zu machen, sei nach den Satzungen ein dahingehender Antrag dreier Ortsgruppen des Verbandes erforderlich. Das Ant wortschreiben begründet eingehend die Notwendigkeit, die Mitglieds beiträge zu erhöhen, und weist zugleich ziffernmäßig nach, welchen Nutzen der Verband den Buchhändlern bereits gebracht hat oder voraussichtlich bringen wird. So ist z. B. eine Ersparnis von 300 000 Zloty jährlich zu erwarten, wenn es dem Verband gelingt, die Ermäßigung der Postpaketgebllhren und des Drucksachenportos durchzusetzen. Die Ausgestaltung des Verbandsorgans, der Unter halt der Buchhändlerschule, die Bekämpfung des unlauteren Wett bewerbs usw. erfordern beträchtliche Mittel. — Die beiden Schreiben sind im Przeglad Ksitzgarski Nr. 4 vom 27. Januar, S. 68—70 ab gedruckt. Der Vertreter des Buchhändlerverbandes in der Warschauer Industrie- und Handelskammer erhielt von der Kammer ein Rund schreiben, das eine Umfrage über den Einfluß des Zollkrie ges mit Deutschland auf die polnische Industrie und den pol nischen Handel enthält. Der Empfänger hat, nachdem er bei den 'zuständigen Organisationen der Buchhändler Erkundigungen einge zogen, erwidert, daß dieser Zollkrieg auf den polnischen Buchhandel gar keinen Einfluß ausgeübt hat. 199
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