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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
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11900 öörseUdlatt f. d. Dtschft «uchharrde»- Amtlicher Teil. 237. 11. Oktober 1911. I. Neumann in Neudamm. 11924 *Bock: Moderne Faustfeuerwaffen und ihr ebrauch. Geb. 5 *Heyking: Die der Fischerei schädlichen und nützlichen Wasser pflanzen in Teichen, Seen und Flüssen. Geb. 2 ^ 60 *Oberländer-Rehfus: Der Leibeigene. Geh. 3 ^ ; geb. 4^l 60H. Gebrüder Paelel (Di-. Georg Partei) in Berlin. 11914 von Racowitza: Von Anderen und mir. 5. Ausl. 7 geb. 8 Phönix-Verlag, Inh. Fritz nud Karl Liwinna in Kattowitz. 11916 Illustrierter Phönix-Kinder-Kalender. 1 «erlag Carl Ernst Poeschel in Leipzig. 11956 Ferdinand Echöniugh in Paderborn. 11966 *Schöningh: Die Geschichte und wirtschaftliche Bedeutung der Kleinbahnen (Überlandstraßenbahnen) im rhein.-westfäl. Kohlenrevier. 12 geb. 13 *— Übersichtskarte der Staatseisenbahnen und Kleinbahnen im rhein.-westfäl. Kohlenrevier. In Umschlag. 4 TheosoPhischeS verlagöhauS vr. Hugo Vollrath 11912 in Leipzig. üspprüebs. 3 Zsb. 4 F. Ullmann, Verlagsbuchhandlung in Zwickan. 11913 «eit L Comp, in Leipzig. 11955 11959 6sistss. 6 «erlag für Literatur, Kunst ». Musik in Leipzig. 11915 Lejeune: Der grüne Star. 76 H. Verlagsbuchhandlung „Tthria" in Graz. 11926 *Schrott: Die von Edelspach. 1 80 geb. 2 60 *Schrott-Fiechtl: Hellauf Tirolerisch! 1 60 geb. 2^40^. *Prosper: Die Starkenstein. 3 .U 60 H; geb. 4 ^ 60 c). *Zach: Kulturschatten. 2 ^ 40 -Z; geb. 3 ^ 40 «Z. Aufhebung einer Beschlagnahme. In der Strafsache gegen den Fleischermeister Albert Maaß in Kolberg und Genossen wegen Beleidigung durch die Presse ist die Beschlagnahme der Maaßschen Druckschriften durch Beschluß des Amtsgerichts Kolberg vom 22. September 1911 aufgehoben worden. Köslin, 4. Oktober 1911. Kgl. Staatsanwaltschaft. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3822 vom 9. Oktober 1911.) Nichtamtlicher Teil. Eingabe des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu dem Entwurf eines Versicherungsgesetzes für Angestellte. An den Deutschen Reichstag Berlin. Der ergebenst Unterzeichnete Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig erlaubt sich als berufener Vertreter der gesamten Interessen des deutschen Buch- und Musikalienhandels zu dem am 20. Mai 1911 — Nr. 1035 der Reichstagdrucksachen — dem Reichstag vorgelegten Entwurf eines Versicherungsgesetzes für Angestellte die nach folgende Bitte zur Berücksichtigung bei der Beratung zu unter breiten: Es bestehen im Buchhandel sür die Angestellten großer Firmen Pensionskassen, die als juristische Personen eingetragen sind und ihren Angehörigen nicht nur volle Selbstverwaltung, sondern auch größte Sicherheit hinsichtlich ihrer Zukunft ge währen, auf durchaus unanfechtbarer, versicherungstechnischer Grundlage aufgebaut sind und schon heute ihren Kassen angehörigen mehr gewähren, als wie der neue Gesetzentwurf in Aussicht nimmt. Diese Schöpfungen privater, werktätiger Selbsthilfe dadurch zu erhalten, daß sie als gesetzlich zulässige Ersatzkassen anerkannt werden, ist der Zweck unserer Eingabe. Der neue Entwurf sieht in den §§ 362—77 die Möglichkeit vor, derartige private Pensionseinrichtungen als Ersatzkassen zuzulassen, unter der Voraussetzung, daß die Leistungen dieser Kassen den gesetzlichen Leistungen mindestens gleichwertig und in der gesetzlichen Höhe gewährleistet sind, und daß ferner die Beiträge der Arbeitgeber den im Gesetz vorgesehenen Beiträgen gleichkommen. Die bestehenden Pensionskassen besitzen ein beträchtliches Vermögen, ihre Verwaltung ist ehrenamtlich, daher sind auch naturgemäß die Kosten für die Verwaltung wesentlich geringer, als die durch das neue Versicherungsgesetz der All gemeinheit erwachsenden Kosten. Auch im Vergleich zu den Leistungen der Lebensver- sicherungsgesellschasten können die im Buchhandel bestehenden Kassen wesentlich mehr bieten. Wenn wir nun auch überzeugt sind, daß die bestehenden Kassen ein vollgültiger Ersatz der neuen Reichsanstalt sind, so ist doch nach § 367 des Entwurfs die Frage, welche private Pensionseinrichtungen als Ersatzkassen zugelassen werden sollen, eine offene geblieben, und die Verwaltungs behörde, welche diese Entscheidung zu treffen hat, soll vom Bundesrat bestimmt werden. Zweifellos wird diese Behörde ein weitgehendes Be stimmungsrecht haben und ihr Interesse dahin gehen, so wenig wie möglich derartige Ersatzkassen zuzulassen, da der Reichs anstalt die „guten Risiken" sonst entzogen werden. Es könnte beispielsweise die Zulassung abhängig gemacht werden von einem Mindestmitgliederbestande, und Kassen, die trotz ihrer voll gültigen Leistungen wohl als Ersatzkassen in Frage kommen könnten, wird die Zulassung abgelehnt werden können, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern nicht erreicht haben. Ter Buchhandel hat daher ein großes Interesse daran, daß die betr. Verwaltungsbehörde bei der Zulassung der Kassen liberal verfährt und ein großes Entgegenkommen zeigt, damit die Früchte jahrelanger privater Für sorge der Arbeitgeber und langjähriger Sparsamkeit der Angestellten nicht durch die zwangsweise Zu weisung leistungsfähiger Privatpensionseinrichtungen zur Reichsanstalt verloren gehen. Einen Hohen Reichstag bitten wir daher ganz ergebenst, dahin wirken zu wollen, daß in das Gesetz eine Bestimmung ausgenommen wird, wonach Private Pensionseinrichtungen dann als vollgültige Ersatz kassen von der vom Bundesrat zu bestimmenden Verwaltungsbehörde anerkannt werden müssen, wenn sie unbeschadet ihrer Mitgliedcrzahl dieselbe
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