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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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8802 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Sprechfaul. ^ 177, 2. August 1911. in dem nächsten Jahrzehnt viele Hunderte von Buch händlern die Waffen strecken. Sie können dann künftig statt Bücher Zigarren und Seife und dergleichen verkaufen oder zum Feind übergehen! Darum vickoa-nt con8ul68! Stuttgart, 29. Juli 1911. M. Holland. Wir möchten zunächst einige tatsächliche Jrrtümer in dieser Einsendung berichtigen. Es wird schon seit längerem keine neue Firma, gleichviel ob die Aufnahme von ihr selbst oder von ihrem Kommissionär bean tragt wird, in das Adreßbuch ausgenommen, ohne daß die Re- daktion desselben zuvor bei den betr. Kreis- und Ortsvereinen anfragt, ob die Voraussetzungen des gewerbsmäßigen buchhändle- rischen Betriebs bei dem Neuling gegeben sind. Die gleiche Vorsicht läßt auch die Geschäftsstelle des Börsenvereins bei der Aufnahme von Geschäftsanzeigen neuer Firmen in das Börsenblatt walten, indem sie über deren Natur einen Anhalt aus der Art der Anzeige, aus etwa bereits vorliegenden oder in Vor bereitung befindlichen Verlagsartikeln, oder durch Auskunft bei dem Kommissionär, bzw. dem betr. Kreis- und Ortsverein zu gewinnen sucht. Daß diese Auskünfte oft unzureichend sind, er klärt sich aus dem mehr oder minder berechtigten Interesse, das die in Anspruch genommenen Faktoren an der Aufnahme oder Ausschließung der betr. Firma nehmen, wie nicht zuletzt daraus, daß Entwicklungsmöglichkeiten nach der einen oder anderen Richtung hin bei der Geburt einer neuen Firma sich überhaupt nicht mit absoluter Gewißheit feststellen lassen. Auch wäre die Frage wohl einer eingehenden Prüfung wert, ob es nicht zweckmäßiger wäre, auch von den Geburtsakten aller Pseudo-Buchhandlungen im Börsenblatt in irgend einer Form Kenntnis zu nehmen, statt sie unbehelligt hinter die Grossogeschäfte verschwinden zu lassen und ihre Bekämpfung dadurch zu erschweren. Wir möchten gleichwohl diese Frage verneinen, und zwar aus denselbenGründen,aus denen wir dieAufnahme dieserFirmen in das Adreßbuch beanstanden, aber doch bitten, die Schwierigkeiten der Geschäftsstelle des Börsenvereins nicht zu verkennen, die auch das Recht des Bestellers einer Anzeige zu respektieren hat und seitens der beteiligten Kreise nicht immer so gewissenhaft informiert wird, um ein klares Bild der Verhältnisse gewinnen und die Ablehnung ausreichend begründen zu können. Den Ruhm, das »vollständigste« Adreßbuch des deutschen Buchhandels und mehr noch »der verwandten Geschäftszweige« zu sein, können wir ruhig dem Müllerschen Adreßbuch überlassen: was diese Vollständigkeit wert ist, wird dem Verleger bald klar werden, wenn er erst nähere Bekanntschaft damit macht. Denn selbst wenn man einen Unterschied zwischen Großstädten und kleinen Provinzorten gelten läßt und an Plätzen, wo keine Buchhandlungen bestehen, nach den liberalsten Grundsätzen ver fährt, darf das Entgegenkommen nicht so weit gehen, daß man händlerischen Geschäften nicht nur einen ganz unverdienten Ge winn zu, sondern verführt auch zu falschen Schlüssen hinsichtlich des Vertriebsapparats, der angeblich dem Verleger zur Verfügung steht, wie sie auch an dem immer größer werdenden Mißver- hältnis zwischen den Propagandakosten und dem Absatz schuld ist. Warnen möchten wir aber vor dem Versuch, Firmen erster und zweiter Ordnung durch Anwendung verschiedener Schrift grade im Adreßbuch zu schaffen, wie dies seitens des Herrn Ein senders empfohlen wird: die Aufnahme in das Adreßbuch ist durch den Titel vorgeschrieben und Sache der Redaktion, die Zensurierung Sache der Benutzer. Wir haben schon in der Anmerkung zu dem Artikel des Herrn k. 8. in Nr. 171 betont, daß man von einem Adreßbuch nicht mehr verlangen darf, als es seiner Natur und seinem Zwecke nach leisten kann. Zu diesem Zwecke gehört aber auch die Fest- stellung des buchhändlerischen Charakters einer neuen Firma, und wie wir oben ausführten, wird nach dieser Richtung hin in neuerer Zeit getan, was sich nach Lage der Sache überhaupt tun läßt. Praktisch ist freilich diese Arbeit wertlos, wenn sie der Verlagsbuchhandel sich nicht in der Weise zunutze macht, daß er das Adreßbuch, ergänzt durch die jeweils monatlich er scheinenden Nachträge und die neuesten Börsenblatt-Nummern, in allen den Fällen zu Rate zieht, wo er über den Charakter einer Firma im unklaren ist. Findet er den Neuling dort nicht verzeichnet, so liegt eine Lieferung zum vollen Rabatt weder in seinem Interesse, noch in dem des Sortiments. Eine bindende Verpflichtung in dieser Beziehung wird man den Verlegern aller dings nicht auferlegen können, am wenigsten da, wo es sich um den Vertrieb populärer Literatur, billiger Kollektionen, Zeit schriften oder dgl. handelt. Daß man die Auchbuchhändler nicht aus der Welt schafft, wenn man ihnen das Adreßbuch verschließt, haben wir bereits früher betont. Doch ist das Verhältnis der Verleger zu den Grossofirmen ein Kapitel für sich, dessen Text zurzeit noch nicht feststeht. Als ein weiterer Irrtum muß auch die Bemerkung des Herrn Einsenders angesehen werden, daß der Börsenverein in diesem Kampfe zunächst nur ein Hemmschuh sei, da er durch seine Satzungen nur die Mitglieder binde. Die Bestimmungen der Verkehrs- und Verkaufsordnung, die im wesentlichen buchhändle risches Gewohnheitsrecht darstellen, sind vielmehr für alle Buch händler verbindlich, also auch für die Nichtmitglieder des Börsen- Vereins. Was aber den speziellen Fall anbetrifft, so können wir Herrn ?. 8., so menschlich begreiflich auch sein Verhalten sein mag, doch nicht von dem Vorwurf freisprechen, nicht so gehandelt zu haben, wie es nach Lage der Sache in seinem Interesse und in dem der Standesgenossen geboten war. »Ich kämpfte einen schweren Kampf — und schwieg. So ging das weiter«, heißt es in dem Artikel. Und es ging weiter so, als die Preisunterbietung zu Hilfe genommen wurde, um die Kundschaft für sich zu gewinnen. »Auch jetzt noch verzichtete ich auf öffent liche Beschwerde an den Börsenverein (allerdings eine wenig an gebrachte Noblesse) und wandte mich an einzelne Schulvorstände, die ich bat, in den Schulen bekanntzugeben, daß Lehrbücher unter dem Originalpreise nicht verkauft werden dürsten. Damit hatte ich den Erfolg, daß in einer höheren Lehranstalt öffentlich darauf hingewiesen wurde, wie unwürdig es sei, sich durch Geschenke anlocken zu lassen. Die Sache ging so bis heute ihren Gang weiter.« Wir wollen diesem trostlosen Bild einen Ausschnitt aus dem letzten Jahresbericht des Bayerischen Buchhändler-Vereins gegen überstellen, bei dem es sich nicht einmal um Preisunterbietung, sondern lediglich um Gratis-Beigaben handelte: »Als ein charakteristischer Fall sei die Schleuderei einer Firma in Kulmbach erwähnt, die zu Beginn des Schulbücher- Geschästs trotz aller Abmahnung von seiten des Börsenvereins- Vorstands Gratis-Beigaben anbot. Nachdem der Beweis ein wandfrei erbracht worden war, meldeten wir den Tatbestand den in Frage stehenden bayerischen Verlegern, sowie den Bar sortimentern und hatten die Genugtuung, daß der Schleuderer innerhalb kürzester Frist zu Kreuze kroch. Er hat dem Börsen verein einen Haftschein mit 300 ^ übergeben müssen.« Wie anders wirkt dies Vorgehen auf uns ein! — Konkurrenz muß sich der Buchhändler wie jeder andere Ge schäftsmann gefallen lassen. Was er sich aber nicht gefallen zu lassen braucht, ist eine unlautere Konkurrenz. Kann er dafür ein wandfreie Beweise bringen — nicht bloße Vermutungen oder Ver dächtigungen—so ist ihm die tatkräftige Unterstützung desBörsenvereins gewiß. Wie aber soll der helfen, wenn der Betreffende aus falscher Scham oder, wie er selbst zugesteht, aus wenig angebrachter Noblesse schweigt, wo Pflicht und eigenes Interesse ihm zu reden gebieten? Warum, möchte man fragen, sind aus so vielen Schnittern im Buchhandel im Laufe der Zeit Ährenleser ge worden? Weil sie mit verschränkten Armen ruhig zusahen, wie ihnen ein Stück Arbeitsfeld nach dem andern weggenommen wurde, und sich auf Klagen oder stumme Resignation be schränkten, wo sie hätten handeln und kämpfen müssen. Gewiß hat auch Herr k. 8. gekämpft — »einen schweren Kampf«, wie er sagt — aber nicht mit seinem Gegner, sondern mit sich selbst und nicht als ein aufrechtstehender, sondern als ein wegemüder Mann, der sich selber ohne Schwertstreich und Hoffnung verloren gibt. Noch aber lebt ein Stück der alten Zucht der Zünfte im Börsenverein fort, noch ist er stark genug, Recht und Ordnung im Buchhandel aufrecht zu erhalten und denen zu helfen, die sich helfen lassen wollen und denen im Rahmen unserer heutigen Wirtschaftsordnung geholfen werden kann. Red.
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