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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960701
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189607018
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
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2. Streitigkeiten, wenn sie sachlich oder grundsätzlich des An spruches auf allgemeine Beachtung entbehren, oder die Grenze des Wohlanstandes überschreiten, 3. nicht Unterzeichnete Aufsätze, welche offene oder versteckte Angriffe gegen Vereinsmitglieder oder anerkannte Vereine enthalten, 4. Angelegenheiten, welche dem Buchhandel und dem Buch gewerbe fern liegen, oder geeigneter anderwärts Behandlung finden, 5. Unbedeutendes und Formloses, sowie Wiederholungen bereits genügend besprochener Gegenstände, 6. Mahnungen mit namentlicher oder kenntlicher Bezeichnung des Gemahnten, 7. Anzeigen unzüchtiger oder im Deutschen Reiche rechtskräftig verbotener Werke. 8 16. Einwendungen gegen Nichtaufnahme von Aufsätzen oder An zeigen sind an den Ausschuß für das Börsenblatt zu richten, der bei seinen Entscheidungen zur Angabe von Gründen nicht ver- pftichtet ist. Gegen seine Entscheidung steht die Berufung an den Vorstand und die Hauptversammlung frei. 8 17. Einsendungen, welche Angriffe*) gegen die Person oder das Geschäft eines Vereinsmitgliedes oder gegen einen anerkannten Verein enthalten, werden nur mit Hinzufügung des Namens oder der Firma des Verfassers ausgenommen und sind von der Redaktion dem Angegriffenen vor dem Drucke vorzulegen, damit diesem Ge legenheit geboten werde, gleich im Anschlüsse daran eine binnen acht Tagen einzusendende Entgegnung folgen zu lassen. Ist die sofortige Veröffentlichung eines Angriffes von offen kundiger Wichtigkeit für den Einsender oder für den Buchhandel, so kann die Redaktion die achttägige Frist verkürzen oder vom Einholen der Erwiderung absehen. Ver ^Ausschuß für das Lörfrnlilatl 8 is. Der Ausschuß für das Börsenblatt ist ein Organ des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler (ß 13, Ziffer 3 der Satzungen). Der Ausschuß besteht aus vier Mitgliedern (Z 29, Ziffer 7 der Satzungen), von denen eins zugleich Mitglied des Rechnungs- Ausschusses sein muß. Die Mitglieder werden vom Vorstande auf drei Jahre so gewählt (ß 30 und 3l der Satzungen), daß womöglich die verschiedenen Hauptzweige des Buchhandels im Ausschuß ver treten sind. 8 is. Dem Ausschuß steht es zu, dem Vorstande Aeuderungs- vorschläge zu machen, sowohl hinsichtlich der Förderung des Börsenblattes als Verlagsunternehmen des Börsenvereins, wie auch bezüglich der Anweisungen für Redaktion und Geschäftsstelle. Des weiteren steht es ihm zu, in zweifelhaften Fällen über Aufnahme oder Zurückweisung von Artikeln, deren Bezahlung oder Nichtbezahlung, über Aufnahme oder Zurückweisung von Anzeigen, Vergünstigungen bei Ausnahme von Einsendungen und Anzeigen zu entscheiden. lieber jede Sitzung ist ein Verhandlungsbericht aufzunehmen, den die Geschäftsstelle aufbewahrt. Die Mitglieder des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten Abschriften. Den geschäftlichen Briefwechsel im äußeren Verkehre und die Aufbewahrung der Akten besorgt die Geschäftsstelle. *) Als Angriff wird auch die abfällige Erwähnung eines Kvnkurrenzunternehmens in einer Geschäftsanzeige behandelt. --»Kr- Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels. 8 i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hin- richs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen- gasfe 2, sofort bei Erscheinen behufs Ausnahme in das Ver zeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels" im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besondern, auf der Begleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antigua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Giebt der Einsender ein Werk nur bar, so wird »bar« vor den Preis gesetzt. Artikel, welche mit wenigstens 33flz^/„ vom Ladenpreise in laufender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung, Artikel, bei denen 25 — 30 »/o Rabatt in Rechnung gewährt wird, mit n. vor dem Preise zu versehen; den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 25»/g rabattiert werden, sind n.v. vorzusetzen, Artikel, die ohne Rabatt an Buchhändler geliefert werden, find mit o.o.n. zu bezeichnen. Artikeln, welche ohne Angabe eines Ladenpreises eingehen, wird rund der dritte Teil des Nettopreises zugeschlagen, und der auf diese Weise gewonnene Ladenpreis mit fi gekenn zeichnet. Bücher, auf denen die Firma des Einsenders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit ° bezeichnet.
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