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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189607018
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18960701
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-07
- Tag1896-07-01
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6. Anzeigeblatt. 1. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine, soweit sie nicht Organe des Börscnvereins sind. 2. Gerichtliche Bekanntmachungen. 3. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen, Gesuche: a) Geschäflseröffnungen, Vollmachterteilnngen, Firmen- und Teilhaber-Aenderungen*), Besitzwechsel**), d) Kommissions-Wechsel und-Uebernahmen***), Ueber- nahme der Auslieferung, o) Verkaufs- und Teilhaber-Anträge, ci) Kauf- und Teilhaber-Gesuche. 4. Fertige Bücher. 5. Künftig erscheinende Bücher. 6. Angebotene Bücher, f) 7. Gesuchte Bücher.f) 8. Zurückverlangte Neuigkeiten. 9. Gehilfen- und Lehrlingsstellen: a) angebotene Stellen, b) gesuchte Stellen, o) besetzte Stellen. 10. Vermischte Anzeigen. 11. Familiennachrichten. üeilmM zinn Lörseiililnttr 8 3- Zum Börsenblatte gehören folgende Beilagen: Täglich Bestellzettelbogen auf weißem und auf rosa Papier. Jeder Bestellzettel hat eine Mindestgröße von 20 dreigespal tenen Petitzeilen. Erweiterungen finden in Stufen von je 10 Zeilen statt. Die Petitzeile kostet 10 Pfennige. Der Bestellzettel enthält die Firma des Auftraggebers, An gabe des Beförderungsweges, Büchertitel (vollständig oder in der vom Auftraggeber bestimmten Abkürzung), Preis und Bezugs bedingungen, sowie die Angabe der Seite des Börsenblattes, welche die dazugehörige Anzeige enthält. Sonstige Zusätze sind un zulässig. Die Bestellzettelbogen aus weißem Papiere enthalten Bestell zettelvordrucke zu den im Anzeigenteile derselben Nummer des Börsen blattes zum erstenmale von den Verlegern angekündigten, neu er schienenen oder künftig erscheinenden Werken des Buch-, Kuust-, Musik- und Landkartenhandels, bei deren Ankündigung die Beigabe eines Bestellzettels Bedingung für dieAufnahme desJnseratesist. Der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig erschei nenden Buches hat der Auftraggeber die Druckvorlage zu deni Bestellzettel beizufügen. Fehlt die Druckvorlage, so besorgt sie die Redaktion des Börsenblattes nach dem Wortlaute der Titelangaben und Bezugsbedingungen in der Anzeige. Ist seit der ersten Anzeige eines künftig erscheinenden *) Die Geschäftsstelle stellt nach dem Reichsanzeiger die Ein tragungen in das Handelsregister zusammen; sie werden in der Regel einmal wöchentlich im Börsenblatte abgedruckl. Konkursanzeigen werden im Wortlaute nach dem Reichsanzeiger abgedruckt und zwar unbe rechnet, wenn kein Auftrag zur Ausnahme vorliegt. (Beschluß des Ausschusses vom 6. März 1890Ü **) Bei Anzeigen von Besitzwechseln hat die Redaktion die früher üblich gewesene Bestätigung des Verkäufers nicht mehr einzuholen. (Be schluß des Ausschusses vom 3. Oktober 1889, vom Vorstande bestätigt.) ***) Anzeigen vom Wechsel des Kommissionärs werden erst nach eingeholter Bestätigung durch den bisherigen Kommissionär ausgenommen. Als Bestätigung genügt die in üblicher Form durch die Bestellanstali ver teilte Meldung. Eine Zusammenstellung der Kommissionswechsel ver öffentlicht die Geschäftsstelle in angemessenen Zwischenräumen. f) Die Büchertitel werden in Borgis-Antiqua gesetzt, aber nach Petitzeilen berechnet. Jeder Titel »ruß mit einer neuen Zeile beginnen. Werkes bis zu dessen Fertigstellung mehr als ein Vierteljahr ver strichen, oder sind so wesentliche Aenderungen eingetreten, daß der ursprüngliche Bestellzettel keine rechtliche Giltigkeit mehr besitzen würde, so ist der Verleger berechtigt, der ersten Anzeige des fertigen Werkes ebenfalls einen Bestellzettel beizusügen, der als eine Wiederholung des früheren kenntlich zu machen ist. Die Redaktion des Börsenblattes fertigt solche wiederholte Bestellzettel nicht an. Bei Voranzeigen von Uebersetzungen und bei Anzeigen, die keine Preise und keine Bezugsbedingungen aufweisen, werden Bestellzettel nur abgedruckt, lvcnn die Druckvorlage dazu vom An zeigenden eingesandt wird. Die Bestellzettelbogen auf rosa Papier enthalten Bestell zettelvordrucke zu Anzeigen von älteren Werken oder wieder holt angezeigten Neuigkeiten, zu denen Bestellzettel aus drücklich gewünscht werden. Zur Aufnahme dieser Bestell zettelvordrucke ist die Einsendung einer Druckvorlage erforderlich. Bei Aufträgen zu mehrmaligem Abdrucke einer Anzeige wird bei Mangel gegenteiliger Bestimmung des Auftraggebers der Be stellzettel ebenso oft abgedruckt wie die Anzeige. Anzeigen, zu denen ein Bestellzettel auf weißem Papiere ge hört, erhalten ein (I, solche, denen ein Bestellzettel auf rosa Papier beigegeben ist, ein Die Bestellzettelbogen können, durch Druck auf stärkerem Papiere zur Anlegung von Zettelkatalogen geeignet, von Ab nehmern des Börsenblattes auch gesondert zum Preise von 10 Mark jährlich bezogen werden. ö. Wöchentlich das von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig herausgegebene »Wöchentliche Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des deutschen Buchhandels« nebst Monatsregister. Weitere Exemplare oder einzelne Nummern sind nur vou der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung zu beziehen. 6. Halbmonatlich die Grüne Liste, d. i. eine auf grünem Papiere gedruckte Liste der seit dem letzten Erscheinen dieser Beilage durch Anzeige im Börsenblatte zurückverlangten Neuigkeiten, nach dem Alphabete der Verleger geordnet. Format, Laden- und Netto preis sind anzugeben, soweit diese Angaben in der Anzeige des Verlegers enthalten sind. Die vom Januar bis zur Ostermesse erscheinenden Nummern der Grünen Liste enthalten außerdem ein Verzeichnis der Verleger, die laut ihrer Anzeige im Börsenblatte von ihrem gesamten Ver lage zur Messe keine Disponenden gestatten. Die Grüne Liste wird nicht vom Börsenblatte getrennt geliefert. Sonstige Beilagen werden nicht angenommen. SkzilgshrdiiUlilMkeii 8 4. Das Börsenblatt wird nur an Buchhändler, entweder durch die Bestellanstalt des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, oder unter Band durch die Post versandt. Das Börsenblatt kann ohne die in Z 3 genannten Beilagen nicht bezogen werden, auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Die Mitglieder des Börsenvereins und die nach K 13 der Satzungen anerkannten Vereine erhalten ein Exemplar des Börsen blattes mit Beilagen für den Jahrespreis von zehn Mark, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauche für fünfzehn Mark unter der Verpflichtung, das Börsenblatt Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen. (Z 4, Ziffer 6 der Satzungen.)
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