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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1924
- Strukturtyp
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- 1924-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1924
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- Deutsch
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zehnjährige Edison war in Person ihr Redakteur, Setzer, Drucker und Verkäufer. Er gewann eine Menge Abonnenten unter den Bahn beamten und den Reisenden, die ost der Originalität wegen sich sein Blättchen, >das 30X40 em groß war, kauften, dessen Auflage bis zu 400 wuchs. Es ist sicherlich das einzige der Welt, das in einem fahren den Zug entstanden und gedruckt wurde. Als sensationelles Mittel. Leser zu gewinnen, druckte Edison jedesmal den Namen seines Käufers obenauf, welche darob nicht wenig geschmeichelt waren. Das geschah aber nur mit festen Abonnenten, deren Zahl sich seitdem vermehrte. Der Inhalt war freilich nur lokaler Natur, Ereignisse auf der Bahn und den Stationen, Personalverhältnisse der Beamten, Verkehrsverbin- dungen, Marktberichte ufw. Man hörte sogar in Europa von dieser Schöpfung des späteren großen Erfinders, und selbst die Londoner Times brachten eine Rezension. So stiegen seine Einnahmen, bis ihn eines Tages sein Geschick erreichte. In dem alten Waggon, wo er die Zeitung druckte, hatte er eine Menge Chemikalien, mit denen er Experi mente machte. Durch das Rütteln des Zuges zerbrach eine Flasche, und der Inhalt fing Feuer, Las den Wagen in Brayd setzte. Zwar wurde dieser bald gelöscht, aber der Zugführer, dem schon lange der Zeitungs betrieb und die Experimente Arger verursacht hatten, ließ den Wagen ausräumen mitsamt Presse und Flaschen, und Edison selbst wurde an die Luft gesetzt, wobei diese Karriere ihr Ende erreichte. Er wandte sich dann der Telegraphie zu, deren Wert er zunächst für die Zei tungen erkannt hatte. So folgte denn eine Erfindung nach der anderen auf diesem Gebiete und auch in der Elektrotechnik allgemein, bis er sich ein Vermögen erworben hatte, womit er in einem riesigen, moder nen Laboratorium seine Versuche auch auf anderen Gebieten der Wissenschaft sortsetzen konnte. Hier hat er mehrere hundert Patente erworben und auf vielen Gebieten wahre Umwälzungen hervorgerusen, sodaß man ihn allgemein den »Zauberer von Menlo Park«, wo sich seine Fabrik nebst Laboratorium befand, nannte. Rsrdert Rsiobnsr: 038 deul8ctie kuck 3l8 KuN8llV6sIi. ^eittakoln 211 seiner Lesobielite von kamen. 15 (viebt geräblte) 8. 8°. Die Idee einer Zeittafel der neuen deutschen Buchkunst ist nicht neu. Max Ostrop hatte bereits eine Zeittafel in der »Zeitschrift für Bücherfreunde« gebracht (sie reicht hier bis zum Jahre 1922) und neuerdings in der »Bücherstube« (in der sie bis zum Jahre 19l4 reicht, die einzelnen Jahre aber eine etwas vollständigere Liste ent halten als in dem Verzeichnis in der »Zeitschrift für Bücherfreunde«). Der Wiener Sammler und Bibliophile Herbert Reichncr hat in dieser dem Insel-Verlag zu seinem 25. Geburtstag gewidmeten Gabe die Ostropschen Verzeichnisse, die viele Lücken aufwicsen und deshalb kaum ihren Zweck erfüllen konnten, in sehr glücklicher Weise ergänzt und vervollständigt. Aber auch die Reichnersche Zeittafel weist gewisse Lücken aus, die allerdings bei einer solchen Arbeit sich immer einstellen werden. Ich vermisse beispielsweise eine Reihe von Künstlerschriftcn, z. B. die Nibelunge-Schrift von Josef Sattler, die Mörike-Fraktur von Ernst Engel, Offenbach a. M. (auch Engels in Mitarbeit mit dem Tutzinger Meister Josef Weiß seit 1921 herausgegebene Handpressen-Truckc hätten erwähnt werden können), die Mendelssohn-Schrift von Georg Mendelssohn, aus der zuerst Melchior Bischer: »Der Theemeister« 1922 gesetzt wurde (Druck und Verlag von Jakob Hegncr in Dresden- Hellerau). Unter 1914 wird irrtümlicherweise Walter C. F. Hirth als Mit gründer der Nupprecht-Presse (F. H. Ehmcke) angeführt. Walter C. F. Hirth übernahm erst 1917 den Vertrieb der Drucke, 1914 waren rs zunächst die. beiden Inhaber des Holbein-Verlags (W. Franke und Or. Strauß) in München, mit denen zusammen Ehmcke die (nach dem Kron prinzen Nupprecht von Bayern benannte) Presse ins Leben rief. Für das Jahr 1922/23 hätte wohl noch die Officina Bodoni in Montagnola di Lugano erwähnt werden müssen, zumal da diese Presse ja auch Werke in deutscher Sprache gedruckt hat (z. B. von Goethe: »Der römische Carneval« und »Die Marienbadcr Elegie«). Von Schweizer Drucken hätten vielleicht die Seldwyla-Drucke (Professor I)r. Hoenn in Zürich) erwähnt werden können. Aber das sind alles gewisse Spezialwünschc, die meines Erachtens jedoch in einer Zeit tafel der neuen Deutschen Buchkunst, die eine möglichst lückenlose Über sicht zu bieten hat, berücksichtigt werden müßten. Ich möchte dabei noch auf etwas anderes die Aufmerksamkeit des Verfassers lenken: Es wird bei vielen der Wunsch rege werden, etwas mehr als eine bloße Titelangabc über ein Buch, etwas Näheres auch über die Ent stehung einer Drucktype, deren Geschichte oft sehr interessant ist, zu erfahren. So könnte man z. B. bei der 1913 »unter romantischen Umständen«, wie es in der ersten Probe von 1914 heißt, wieder auf gefundenen Jean Paul-Schrift, die übrigens eine Schöpfung von Joh. Gottl. Jmm. Breitkopf ist. darauf Hinweisen, daß diese Schrift nach dem »sonderbaren Liebling jener Zeit«, Jean Paul, benannt ist, weil mit ihr zuerst dessen »Palingenesicn« (1798) gedruckt worden sind. Dasselbe gilt von der StG-Schrift von Stefan George, die bekannt lich aus der Akzidenz-Grotesk der H. Bertholdschen Schriftgießerei (Berlin) entstanden ist (als erster Druck in dieser Schrift erschien 1904: Hugo v. Hofmannsthal, Ausgewählte Gedichte, 2. Ausgabe, Ver lag der Blätter für die Kunst). Aber alle diese Wünsche — und man könnte sie nach Belieben vermehren — beeinträchtigen nicht den Wert dieser eon amore zu- fammengestellten Übersicht. Zum Schluß möchte ich noch auf die gute Druckausstattung, die von der Gesellschaft für Graphische Industrie in Wien ausgeführt wurde, Hinweisen (Drucktype: Tiemann-Antiqua). Den Umschlag ziert das hübsche Signet des Verfassers. Julius Nodenberg. Ol Becker Nsichsabgabenordnung mit Stun dunpsordnung und Beitreibungsordnung. Industrie- Verlag Spaeth L Linde. Berlin 1924. Preis M. 6.—. Die Neichsabgabenorbming als das sämtlichen Steuern gemein sam« Verfahr-nsg-s-tz hat im Lauf- d-r Zeit an mehr als sechzig Stellen Änderungen ersahren, sodah -ine dem neuesten Stand angepahte Lextausgabe einem dringenden Bedürfnis entspricht. Diesem Zweck dient das vorliegende Buch, dessen Erläuterungen sich im wesentlichen auf die geschickte Heranziehung der sür die Praxis außerordentlich be deutungsvollen Rechtsprechung des Rcichsflnanzhosz beschränken. Aus diese Weise wird der maßgebende Gerichtshof selbst als Interpret des Gesetzes benutzt, wodurch sich diese Ausgabe zweifellos bald all gemeiner Beliebtheit erfreuen wird, da es praktisch ost weniger auf die Kenntnis der Ansicht eines einzelnen Autors als aus die rasche Orientierung über Sie Ergebnisse der Rechtsprechung ankommt. Heinrich Blatlau: Die Besteuerung des Grund vermögens. Jntustrieverlag Spaeih L Linde, Berlin. 1924. Preis Mk. S.40. Die durch einen ungeheueren Steuerdruck bedingten Eingriffe in die Substanz haben vor dem Grundbesitz nicht Halt gemacht, vielmehr ist er durch die mannigfachsten gesetzlichen Bestimmungen in schärfster Weise herangezogen worden. Ter Verfasser läßt die einschlägigen Vor schriften der Brotversorgungsabgabe, der Landabgabe, der 2. und 3. Steuernotverordnung und der Nentenbankverordnung am Auge des Lesers vorüberziehen, wozu noch die Stcuerbelastung des Grund vermögens durch Länder und Gemeinden tritt, wofür der Verfasser als Beispiele die preußische Hauszins- und Grundvermögenssteuer an führt. Die steuerliche Behandlung des Grundvermögens krankt ins besondere an dem provisorischen Charakter unseres ganzen Steuer systems, dem es an jedem systematischen Aufbau fehlt und das nur eine geringe Meinung vom Beruf unserer Zeit zur Steuergesetzgebung aufkommcn läßt. Bis zur Verwirklichung der Steuerreform aber wird die vorliegende Zusammenstellung der durch wichtige Durch führungsbestimmungen vielfältig ergänzten Gesetzcsvorschriften über die Besteuerung des Grundvermögens ein nützlicher Ratgeber sein. Herbert Tschinke: Kosten und Gebühren in Tieueriüchen. 2. verbesserte und erweiterte Aust. 1924. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin. Preis Mk. 3.30. Dem behördlichen Kostenwesen steht der Laie regelmäßig hilflos gegenüber, weil er meist nicht in der Lage ist, sich die notwendigen Unterlagen für eine Nachprüfung der ihm übersandten Kostenrech nungen zu beschaffen. Daher kann einem Buch wie dem vorliegenden, welches sich die Einführung in das Kastenwesen und die für die Kosten berechnung, soweit sie sich auf steuerliches Gebiet erstreckt, maßgeben den Einzelvorschristen zum Ziel gesetzt hat, nur weiteste Verbreitung gewünscht werden. Für den Steuerpflichtigen besonders wichtig sind die Bestimmungen über die Kosten des Steucrcrmittlungs- und des Nechtsmittclverfahrens sowie die Bcitreibungskostcn. Auch die hier in Frage kommenden Vorschriften der Gebührenordnung für Rechts anwälte sowie für Zeugen und Sachverständige dürsten allgemein interessieren. Ein tabellarischer Anhang in übersichtlicher Form er leichtert das Aufsindcn der im Einzelfall zngrundczulcgendcn Sätze. vr. K. Runge.
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