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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1924
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- 1924-11-17
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1924
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164160örsmbl<rtt s. b. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 270, 17. November 1924. wurde von der Versammlung einmütig abgelehnt, die der vom Bövsenverein vertretenen Ausfassung veilrat, daß V rlagsrechte kaufmännisch nicht existieren, vor allem aber keinesfalls kapitali sierungsfähig seien. Im Anschluß hieran referierte Herr I)r. Runge über die Reform der Vermögensbesteuerung. Er be handelte die hauptsächlichsten Gesichtspunkte, die für die künftige Ausgestaltung der Vermögenssteuer maßgebend sein sollen. Auf Grund seiner im einzelnen begründeten Darlegungen stellte der Referent folgende Forderungen für die Reform der Vermögens steuer auf: Nur eine formelle Vermögenssteuer als Ergän zung der Einkommensteuer könne anerkannt werden. Abzulehnen sei auf die Dauer jeder Eingriff in die Substanz, der durch eine materielle Vermögenssteuer bewirkt werde. Auch bei der Ver mögenssteuer müsse eine möglichst gleichmäßige Besteuerung der natürlichen wie der nicht Physischen Personen angestrebt werden. Als steuerbares Vermögen sei nur das der Produktion und dem Erwerb dienende Reinvermögen anzuerkennen. Die bisherige Dreiteilung des Vermögens in Grund-, Betriebs- und sonstiges Vermögen könne beibehalten werden, doch wäre eine Befreiung von Wohngrundstücken im Interesse der Wiederbelebung des Banmarktes zu erwägen. Das Betriebsvermögen umfasse nur die dem Betrieb unmittelbar gewidmeten Gegenstände. Grund stücke gehörten nur dann zum Betriebsvermögen, wenn und in soweit sie unmittelbar Betriebszwecken dienen, wobei das wirt schaftliche Moment, nicht über Grundbuch oder Bilanz den Aus schlag geben müßte. Auch für die Vermögenssteuer sei die grund sätzliche Anerkennung der kaufmännischen Buchführung, Inventur und Bilanz zu fordern, damit also auch die Ausdehnung des § 261 des Handelsgesetzbuches, der jetzt nur für Aktiengesell schaften gilt, auf sämtliche Vollkaufleute. Allerdings müßten selbstverständlich bei der Vermögenssteuer gewisse steuerliche Kor rekturen, die im einzelnen noch der Prüfung bedürften, zugebil ligt werden, da z. B. Eine-Mark-Konten keine Grundlage für die Vermögenssteuer bilden können. Der Buchhandel insbeson dere müsse verlangen, daß er bei der Bewertung seiner Lager vorräte in erster Linie von der Gangbarkeit der ein zelnen Werke ausgehen könne. Für die Bewertung von Grund stücken sei die Zubilligung des individuellen Ertragswertes, d. h. des nach dem landesüblichen Zinsfuß kapitalisierten Rein ertrags zu fordern. Mer die Höhe des Tarifs könne man natur gemäß erst dann Vorschläge machen, wenn das erforderliche Steuersoll feststehe. Jedenfalls sei auch hier wie bei der Ein kommensteuer ein progressiv durchgestaffelter Tarif mit mäßigen Sätzen wünschenswert. Als Veranl-agungszeitraum wäre zu nächst wohl das Kalenderjahr beizubehalten, jedoch mit dem Ziele, sobald als möglich zur dreijährigen Durchschnittsbesteue rung zurückzukehren. 5000 Mark sollten bei jedem Vermögen freibleiben, außerdem aber dürften Vermögen bis zu 20 000 Mark überhaupt nicht zur Vermögenssteuer herangezogen werden. Mit aller Schärfe wandte sich der Referent gegen eine etwaige Be freiung der Genossenschaften, womit er zugleich die Forderung verknüpfte, daß auch die unter erwerbswirtschaftlichen Gesichts punkten betriebenen Unternehmen öffentlicher Körperschaften, wie städtische Gas-, Elektrizitätswerke und dergleichen, der Be steuerung unterworfen werden sollten entsprechend dem Grund satz, daß jeder, der sich am Wirtschaftsleben beteilige, dies mit gleichen Spesen tun müsse. Unter der falschen Flagge der ge meinnützigen Unternehmungen segelten vielfach rein wirtschaft liche Interessen verfolgende Unternehmungen, die eher gemein schädlich wären und nicht noch steuerlich begünstigt werden dürf ten. Im künftigen Vermögenssteuersystem sei für Zuschläge mit effektivem Vermögenssteuercharakter sowie für Vorauszahlungen kein Raum, ebensowenig aber auch für eine Vermögenszuwachs steuer, die nur unter besonderen Verhältnissen, beispielsweise zur Erfassung von Kriegs- und Jnflationsgewinnen, eine Da seinsberechtigung auszuweisen habe. Die Versammlung stimmte diesen Ausführungen in vollem Umfange zu, nahm aber Gelegenheit, in lebhafter Aussprache einzelne Punkte noch des näheren zu klären. Hierauf berichtete Herr Bücherrevisor Wolfgang Bür ger-Leipzig über die gegenwärtig in Geltung stehenden landesrechtlichenGew erbe steuern und wies beson ders darauf hin, daß die Belastung eine außerordentlich ver schiedene und vor allem unerträglich hohe sei. Die Gewerbe steuern sind gegenwärtig das besondere Schmerzenskind der Wirtschaft und bewirken eine völlig unbegründete Verschieden heit der steuerlichen Belastung und damit eine Differenzierung in der innerdeutschen Konkurrenzfähigkeit, die wirtschaftlich nicht begründet ist. Der Referent stellte sich daher auf den Stand punkt, daß die Gewerbesteuer beseitigt werden müsse, wozu die L Länder in der Lage sein würden, wenn sie ein Zuschlagsrecht ji zu der Reichseinkvmmensteuer erhielten. Allerdings müsse man sich darüber klar sein, daß ein Verzicht der Länder, in denen die Gewerbesteuer schon seit langem besteht, so namentlich in Preu ßen, kaum erreichbar sein würde, weshalb wenigstens zu fordern sei, daß die Gewerbesteuer ihres Charakters als Objektsteuer entkleidet werde und höchstens als Ergänzung zu der reichsrechl- lichen Einkommensteuer erhoben werden dürfe. Dies bedinge zugleich die Zugrundelegung der reichsrechtlichen Vorschriften, namentlich also der Einkommensteuerbilanz und der dafür maß gebenden Bewertungsgrundsätze. Durch Richtlinien von Reichs wegen wäre für eine möglichst gleichmäßige Ausgestaltung Sorge zu tragen. Die Befreiung der Konsumgenossenschaften von der Gewerbesteuer sei nachdrücklich zu bekämpfen. Auch erscheine es nach dem Vorbild der jetzigen preußischen Gewerbesteuer dringend erwünscht, daß den durch die Handelskammern ver tretenen Erwerbsständen ein Vetorecht eingeräumt werde, falls sie bei der Festsetzung der Zuschläge und ähnlicher Maßnahmen nicht gehört werden. Mit diesen Gesichtspunkten war die Ver- ' sammlung ebenfalls einverstanden, wobei in der Aussprache durch einige Zahlenbeispiele die Ausführungen des Referenten in wirksamer Weise ergänzt wurden. Endlich berichtete Herr I)r. Runge über die bisher vor liegenden Vorschläge für eine Änderung des Umsatz steuersystems, die aber nicht geeignet erschienen, einen solchen Systemwechsel und das damit verbundene Risiko zu bc- i fürworten. Weder eine Produklions-, noch eine Kleinhandels steuer, noch aber auch das österreichische System der Phasen- ! Pauschalierung oder das System der Siemensschen veredelten Um satzsteuer wären derart gestaltet, daß sie die wirtschaftlichen Nach- ^ teile des gegenwärtigen Systems zu beseitigen geeignet wären. Man müsse daher lediglich prüfen, ob das geltende System noch verbesserungsfähig sei. Aber auch hierfür seien brauchbare Vor schläge nicht gemacht worden, sodaß alles Heil lediglich in einer möglichst weitgehenden Ermäßigung des Steuersatzes erblich werden müsse, denn je mehr der Steuersatz ermäßigt werde, desto leichter ließen sich auch die Ungerechtigkeiten und Härten des geltenden Umsatzsteuersystems tragen. Sobald als möglich wäre i daher eine Herabsetzung des Steuersatzes auf 1?L anzustreben, solange es nicht möglich sei, mit Rücksicht auf die Reparotions- ^ Verpflichtungen des Reiches auf die Umsatzsteuer völlig zu ver- ^ zichten, die allerdings nur in ganz besonderen Notzeiten Da seinsberechtigung habe. Mit eingehender Begründung sprach sich sodann der Referent namentlich vom Standpunkt des Kunst-, Antiquariats- und Exportbuchhandels für eine Abschaffung der Luxussteuer aus, da diese einen Fremdkörper in> jetzigen Umsatzsteuershstem darstelle. Ebenso müsse die Be - i seitigung der An zes g e n st e u e r gefordert werden, die eine höchst unerfreuliche Steuer und unter heutigen Verhält nissen schon um deswillen abzulehnen sei, weil die Reklame zwecks Hebung des Absatzes im In- und Auslande eher Förde rung verdiene als eine Sonderbesteuerung. Nachdem die Der- sammlung auch hierzu ihre grundsätzliche Zustimmung erteilthatte, wies Herr vr. Runge ausdrücklich darauf hin, daß mit den Re feraten nur die Hauptsteuerarten zur Geltung gekommen seien, darüber hinaus aber noch eine Reihe weiterer Reformwünsche bestünde, die sich auf die Grundsteuer, die Hauszinssteuer, die Ver brauchsbesteuerung, die Verkehrssteuern, die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses, die Wertzuwachssteuer, die übermäßige" Gebühren und Verzugszuschläge, namentlich aber auch auf da- Verfahren beziehen. Vor allen sei neben der Einschränkung der diktatorischen Gewalt des Reichsfinanzministers auch ein« Be schränkung der bürokratischen Gewalt der unteren Instanzen z"
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