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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1924
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- 1924-11-17
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1924
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Redaktioneller Teil. (Nr. 177.) Das Ergebnis der Steuerkonferenz. Wie brennend augenblicklich die Stcuerfragen sind und welches Interesse gerade auch in Buchhandelskreisen für eine baldige grundlegende Reform des jetzigen Steuersystems besteht, bewies der gute Besuch, zrun Teil auch von auswärts, den die erste Steuerkonferenz des Börsenvereins zu verzeichnen hatte. Als besonders erfreuliche Tatsache ist hervorzuheben, daß auch eine größere Anzahl von steuerlichen Beratern und Büchcrsach- derständigen, die Erfahrungen in der Beratung von Buchhan delsbetrieden aufzuweisen haben, erschienen war. NachBegrüßung durch den Ersten Vorsteher des B.-V., Herrn Max Röder, übernahm Herr Syndikus 1)r. Kurt Runge die Leitung der Versammlung und wies zunächst darauf hin, daß die steuer lichen Nöte seit der Jenenser Tagung, bei der es sich im wesent lichen um die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuer gesetzen handelte, immer brennender geworden seien und sich in voller Wucht erst seit der eingetretenen Stabilisierung ausgewirkt hätten. Während in der Vorkriegszeit die Steuern eine verhältnis mäßig untergeordnete Rolle spielten, seien sie heute in jeder kauf männischen Kalkulation in hohem Grade zu berücksichtigen; auf der anderen Seite aber nötige der Versuch einer Durchführung des Dawes-Berichts zu schärfster Kalkulation, sodaß alles ver mieden werden müsse, was die Wirtschaft in ungleichmäßiger und ungerechter Weise belaste. Die neuesten Steuerermäßigungen, die mit Wirkung vom 1. Januar 1925 in Kraft treten, würden zwar eine erhebliche Erleichterung für das Wirtschaftsleben bedeuten, kämen jedoch reichlich spät und änderten immerhin noch nichts an den wirtschaftlich verfehlten Grundlagen lenserer jetzigen Steuer gebarung. Bei den vorgesehenen Ermäßigungen handelt es sich einmal um eine Herabsetzung der Vorauszahlungen auf Einkom- . men- und Körperfchaftssteuer um ein Mertel, ferner um eine Er höhung des steuerfreien Betrags beim Lohnabzug von 50 auf 60 Reichsmark und den völligen Wegfall des Lohnabzugs in allen Fällen, in denen der monatliche Steuerbetrug 80 Reichs- Pfennig nicht überschreiten würde. Die allgemeine Umsatzsteuer wird zu Beginn des neuen Jahres auf 1l45L ermäßigt, gleich zeitig die Luxussteuer von 15 auf 10?L herabgesetzt. Für den Antiquariats- und Exportbuchhandel von Wichtigkeit ist, daß die sogenannte Verbringungssteuer, d. h. die Luxussteuer für das Verbringen von kulturgeschichtlich wertvollen Werten nach dem Ausland in Wegfall kommt, außerdem wird der Kapital markt durch eine erhebliche Herabsetzung der Börsenumsatzsteuer entlastet werden. Die Ermäßigungen vermögen jedoch die not wendige Reform nicht zu ersetzen, fodaß nach wie vor die Not wendigkeit der Aufstellung eines geschlossenen Steuerprogramms bestehen bleibt. Aufgäbe der Steuerkonferenz war es, hierzu Anregungen zu geben und zu den gemachten Vorschlägen Stel lung zu nehmen. Im Vordergrund mußten dabei naturgemäß die Sonderwünsche des Buchhandels stehen, die sich in erster Linie auf Bewertungsfragen bei der Einkommen- und Ver mögenssteuer und auf die Abschaffung der Luxus- und Anzeigen steuer beziehen. In einem kurzen einleitenden Referat gab zunächst Herr Verlagsbuchhändler Theodor Marcus aus Bres- l a u auf Grund statistischer Angaben einen überblick über die Auswirkung der jetzigen steuerlichen Belastung, soweit der Buchhandel in Frage kommt, und ging im Anschluß hieran auf die Aufgaben der Steuerstelle des Börsenvereins des näheren ein, die die örtlichen Vereine in dem Bestreben zu unterstützen hätte, für den Buchhandel einheitliche steuerliche Grundsätze durch örtliche oder regionale Vereinbarungen aufzustellen. Die »Wirt schaftliche Vereinigung Schlesischer Verleger« habe mit den von ihr herausgegebenen Richtlinien, die eine individuelle Ausge staltung der Steuererklärung durchaus zuließen, die besten Er fahrungen gemacht. Vor allem müsse verhindert werden, daß durch Unwissenheit oder Unvorsichtigkeit einzelner die übrigen Buchhändler eines Ortes oder Bezirkes den Finanzbehörden gegenüber schwer geschädigt werden. Zumindest sei für ständige Fühlungnahme der den Buchhandel -beratenden Sachverständigen untereinander zu sorgen, was ebenso für die Steuerausschüsse der Kreisvereine oder sonstigen Fachvereine gelten müsse. Zum Schluß streifte der Referent noch die Möglichkeit der Übernahme von schiedsrichterlichen Funktionen durch den Börsenverein. Sodann behandelte Herr IN. Victor Gerold Kaspar, Direktor der Fram Aktiengesellschaft für Revisionen und Treu- handgefchäfte, Berlin-Leipzig, in großen Zügen, aber dabei doch auf alle wesentlichen Punkte eingehend, die Reform der Ein- k omm e nb e st e u e rung. Die außerordentlich interessanten Ausführungen gipfelten in den Forderungen, daß die Einkommen steuer das Gesamteinkommen nach einheitlichen Grundsätzen an der Quelle zu erfassen habe, während Sonderbesteuerungen, Z. B. eine Kapitalertragssteuer, prinzipiell auszuschließen seien. Die Bemessung des gewerblichen Einkommens müsse sich ausschließ lich nach dem durch ordnungsgemäße Buchführung und Bilanz, ausgewiesenen Reingewinn richten, der auf Grund der Kß 40 und 261 des Handelsgesetzbuches vorsichtig ermittelt sei. Dia Besteuerung des gewerblichen Einkommens habe Rücksicht zu nehmen auf in der Entwicklung befindliche Gewerbe ebenso wie auf der Allgemeinheit und der Kulturförderung dienende Betriebe, z. B. das Verlags- und Buchhandelsgewerbe. Zur Unterstützung der wirtschaftlichen Solidität und Kontinuität sei die Bildung eines steuerfreien Reservefonds bis zur Höhe von 10?6 des Betriebskapitals zuzulassen und auf Antrag die steuer freie Absetzung von Verlusten aus dem Gewinn des folgenden Geschäftsjahres dann zuzugestehen, wenn diese nicht aus nachgewiesenermaßen leichtfertiger Geschäftsführung herrühren. Abschreibungen seien nach den Bestimmungen des Han delsgesetzbuches zuzulassen, insbesondere sei Rücksicht außer auf die Entwertung durch Veralten auch auf die Absatz möglichkeit zu nehmen. Die Beseitigung des Unterschiedes zwi schen Körperschaftssteuer und Einkommensteuer sei anzustreben, zumindest aber die Abschaffung solcher Bestimmungen, die den Gewerbetreibenden allein aus steuerlichen Gründen zur Wahl bestimmter Rechtsformen nötigen im Gegensatz zu wirtschaft lichen Erfordernissen. Wünschenswert wäre eine Unterscheidung zwischen behobenem und thesauriertem Gewinn, und zwar in der Form, daß der im Unternehmen verbleibende Gewinn gegenüber dem herausgezogenen steuerlich begünstigt werde, wie dies be reits im Körperschaftssteuergesetz der Fall war. Das System der Einkommensteuer-Vorauszahlungen sei so bald als möglich: abzubauen. Die derzeitigen Steuersätze müßten einer umgehen den und grundlegenden Revision unterzogen werden, mit dem Zwecke, sie auf ein Ausmaß zu reduzieren, das einerseits den dringenden Erfordernissen des Reiches gerecht werde, anderseits aber auch die Möglichkeit böte, daß Wirtschaft und Volk sich von dem Raubbau des letzten Dezenniums erholten. Eine Belastung der Wirtschaft zwecks Leistung fiskalischer Aufgaben dürfte in Zukunft nicht mehr, jedenfalls aber nicht in dem Um fange stattfinden, wie es bisher beispielsweise bei dem Steuer abzug vom Arbeitslohn geschieht. Die Herabminderung des Ver waltungsaufwands habe durch eine klar durchdachte, technisch einwandfreie Steuergesetzgebung, nicht aber durch eine Über tragung der Aufgaben der Finanzbehörde auf die Wirtschaft zu erfolgen. An die Stelle des Steuerabzugs vom Arbeitslohn hätte ein einheitlicher Steuerabzug von der Lohnsumme, der gegebenenfalls bei der Einkommenbesteuerung der einzelnen Lohnempfänger zu verrechnen wäre, zu treten. In der Aus sprache fanden die vom Referenten aufgestellten Leitsätze fast durchweg Billigung, wenn auch in einzelnen Punkten abweichende Auffassungen laut wurden. Im Vordergrund des Interesses standen naturgemäß die Bewert u n g sfragen , die im übrigen bei der nachfolgenden Beratung über die Reform der Vermögenssteuer nochmals zur Diskussion gestellt wurden. Eine Bewertung der Verlagsrechte in irgendeiner Form 2,60*
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