tÜ2b06ör1enblLt1 f. d. Dtschn. Buchhandel. ikünsttg erschelnende »üchei. v° 288, 14. November IS24. T Mitte November erscheint: Robert von Landmanns Kommentar zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich 7. Auflage herauSgegebcn von Or. Robert von Landmann, k. b. Slaatemimst-r „. D. und Or. Gustnv Rvhnler, b. StaatSral u. stellv. Bevollm. z. Reichsrat Zweiter Band : Titel VI — X nebst Schlußbestimmungen, Anhang, Nachträgen, Litera, turverzeichnis u. alphabet. Sachregister. X», I l 38 S.Gr.-8°. In Leinen geb. etwa M.5 5.— Erster Band: Einleitung und Gewerbeordnung Titel l—V nebst Anhang. 1917. VIII, IOZ9 Seiten Gr.-8". In Leinen gebunden Mark 25.— Endlich können wir dem Sortiment das Erscheinen der 7. Auflage des sehnlichst er warteten 2. Bande« von Robert von Landmanns „Kommentar zur Gewerbeordnung" anzeigen, das nur durch den Krieg und die unsicheren Verhältnisse der Nachkriegszeit so lange verzögert war. Die setzt vollendete neue Auflage entspricht dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung völlig. Durch geschickte Raumeinsparung konnte, trotz der Vermehrung des GesctzeestoffeS, der Umfang des Bandes ungefähr in den Grenzen der vorherigen Auflage gehalten werden. In dem Anhang wurde unter teilweiser Erläu- terung außer dem Kinderschutz, und dem Hausarbcilgcsctz insbesondere eine ganze Reihe wichtiger Nebengesetze und Verordnungen des Bundesrats und der Reichs regierung mit ausgenommen. In einem Nachtrage wurden die inbaltlich zu Band l gehörigen Gesetze über den Verkehr mit unedlen und edlen Metallen, sowie das Notgesctz vom 24. Februar 1925 von dem Verfasser und dem Herausgeber des 2. Bandes erläutert. Der Mitherausgeber Ministerialdirektor und Staalsrat Oi. Gustav Robmer ist nirgends von den bewährten Methoden des Verfassers abgewichcn, sodaß die Einheitlichkeit der beiden Bände durchaus gewahrt blieb, was für die Benutzbarkeit des Werke« sa von hohem Werte ist. Wir empfehlen dem Sortiment, sich für die beiden Bände von Landmanns „Kommentar zur Gewerbeordnung" umfassend und energisch zu verwenden. Es kommen dafür in Betracht: Justizbehörden, Gewcrbegcrichte, Verwaltungsbehörden, Stadl- und Gemeindeverwaltungen, Handwerkskammern, Handelskammern, die Groß.Industrie. Einen ausführlichen Prospekt stellen wlr zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Wir sordern gleichzeitig durch direkte briefliche Anfragen alle Bezieher des I. Bandes und Besteller des II. Bandes zur endgültigen Ausgabe ihres Bedarfes auf und bitten Doppelbestelluugeu zu vermeiden. C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung München XXIII, Wilhelmstraße 9