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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1924
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- Deutsch
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X- 241. 13. Oktober 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. IZ765 Wachtfeuer-Kalender 1924. Was heißt französische Besatzung? Berlin: Bernarö L Graefe. Tie Welt van Berlin. Berlin. Ter Weltkrieg 1914—18. Bielefeld. 1. Mai 1924. Weser-Zeitung. Bremen. Erich Wieprecht, Jung Faust. Großenhain i. S. 18. April 1924. Dorstener Zeitung. Dorsten. 21. März 1924. Großdeutsche Zeitung. München. 2. April 1924. Hamburger illustrierte Zeitung. Hamburg. Nordwestdeutsche Zeitung. Geestemünde. 29. März 1924. Kleine Mitteilungen. Buchhändlerische Vorlesungen an der Handelshochschule Berlin im Wintersemester 1924/25. — Wie alljährlich, hat der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler auch dieses Jahr einen bnchhändlcrischen Lehrkursus an der Berliner Handels hochschule ermöglicht, zu dem er den altbewährten Dozenten Herrn Max Pasch ke wiedergewonnen hat. Herr Paschke hat sich für die ses Wintersemester das Thema »Die H e r st e l l u n g s a r b e i t e n des Verlegers« gewählt und wird in seinen Vorlesungen sprechen über: Die Wahl und Beschaffung des Papiers- — Die Wahl der Schrift und die Bestimmung der Satzanordnung. — Die Beschaffung der Vor lagen und Druckformen für Abbildungen, Tafeln usw. — Die Vor bereitung des Manuskripts für den Satz. — Die Auftragserteilung an die Druckerei. — Die Überwachung des Satzes und Druckes; die Kor rektur. — Die Auftragserteilung für die Buchbinderarbeiten. Die Vorlesungen beginnen Donnerstag, den 30. Oktober 1924, und sie werden dann jeden Donnerstag abends 7—8 Uhr im Hochschul gebäude, Spandauer Str. 1, stattfinden. Hörer und Hörerinnen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden zugelasscn ohne Nachweis einer bestimmten Vorbildung. Hörgebühr für das Semester 10 Mark. — Durch eine Zuwendung der Korporation der Berliner Buchhändler ist die Krebs-Jubiläums-Stiftung in der Lage, Angehörigen des Ber liner Buchhandels Hörerkartcn zum ermäßigten Preise von 5 Mark (statt 10 Mark) zur Verfügung zu stellen. Bestellungen auf Hörcr- karten zum ermäßigten Preise von 5 Mark sind schriftlich bis zum 26. Oktober an den Schatzmeister der Krebs-Jubiläums-Stiftung, Herrn Rudolf Möhring (Geschäftsführer der Korporation der Berliner Buch händler), Berlin W. 66, Buchhändlerhof, zu richten. Sachverständigcnkammer für Werke der Tonkunst in Sachsen. — In der Zusammensetzung dieser Kammer sind folgende Veränderungen eingetreten: Das ordentliche Mitglied Professor Stephan Krehl in Leipzig ist verstorben, an seine Stelle ist das bisherige stellvertretende Mitglied Professor Paul Graener in Leipzig zum ordentlichen Mitglied, sowie ferner an dessen Stelle der Professor für Musik wissenschaft an der Universität Leipzig vr. Kroyer in Leipzig zum stellvertretenden Mitglied ernannt worden. Kunst-Ausstellung. — Auf der Oktober-Ausstellung des »S t u r m« in Berlin W. 9, Potsöamerstr. 134 a, find Gemälde und architek tonische Entwürfe der Konstruktivisten Peri und Ludwig Hilberscimer sowie expressionistische Glasbilder und Aquarelle von Nell Waiden ausgestellt. Zweiter Sächsischer Kunstgewerbctag. — Ter Zweite Sächsische Kunstgewerbetag findet am 18. Oktober in Chemnitz statt. Vormittags wird vr. Günther Freiherr von Pechmann, der Verfasser des neuen Werkes »Qualitätsarbeit«, über »Qualität, Stil und Export« sprechen. Korreferate durch je einen Künstler und einen Industriellen, sowie Aussprache sind vorgesehen. Nachmittags werden der Reichskunstwart vr. Nedslob als Vorsitzender und Direktor Hans Kaiser-Hannover als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Deutsche Handwerks kultur über deren Ziele und Organisation berichten. Für Sonntag, 19. Oktober, ist eine Zusammenkunft der sämtlichen sächsischen Kunst- gewerbevereine anberaumt. Die Einladungen ergehen durch die Säch sische Landcsstellc für Kunstgewcrbe, Dresden, Marschnerstraße 41. Unterliegen Kinder, die im elterlichen Hause beschäftigt werden, der Versichcrnngspslicht? — Die B e r u f s g e n o s s c n s ch a f t für den Einzelhandel schreibt uns: Durch die Fachpresse ist in letzter Zeit eine Notiz gegangen, die die Versicherungspslicht der im elterlichen Betriebe beschäftigten Kinder für das Gebiet der Kran ken- und Invalidenversicherung behandelt. Nach der Rechts- Übung des Neichsversicherungsamts soll dieses bei den eigenen im Börsenblatt f. den Deutschen Nn^banbel. 91. Jahrgang. Betriebe des Unternehmers beschäftigten Kindern ein Lohnverhältnis nicht angenommen haben. Das Reichsvcrsicherungsamt erachtet viel mehr ein familienhaftes Gemeinschaftsleben als vorliegend, bei dem der Vater den bereits herangewachsenen Kindern den Unterhalt weiter gewährt und diese sich mit Rücksicht auf ihre Unterhaltung durch den Vater nur in einer den Nahmen des 8 617 des BGB. nicht über schreitenden Weise in der väterlichen Wirtschaft betätigen. Ein ver sicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird deshalb seitens des Neichs versicherungsamts für die Kranken- und Invalidenversicherung ver neint. Um bei den Mitgliedern der Ber ufsgeu offen- schaft keine Zweifel anfkommen zu lassen, weisen wir darauf hin, daß die Nechtsauslegung für das Gebiet der U n f a l l v e r s i ch e r u n g eine andere ist. Die eigenen Angehörigen des Betriebsunter- nehmcrs, die im Betriebe tätig sind, unterliegen (gleichviel, ob sie für ihre Tätigkeiten besonders entlohnt werden oder nicht) der Unfall versicherungspflicht und haben bei Eintreten von Betriebsunfällen Anspruch auf die Leistungen der Berufsgenossenschaft. Deinzufolge sind für diese Personen auch Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen. Versicherungs f r e i ist allein der Ehegatte des Betriebsunter nehmers. Gegen die Sondcrbcsteucrung der Anzeigen. — Der Deutsche Buchdrucker-Verein hat, wie aus der »Zeitschrift für Deutsch lands Buchdrucker« zu ersehen ist, an das N e i ch s f i n a n z m i ni ste r i u m einen dringenden Antrag auf Aufhebung der Sonderbesteuerung der Anzeigen gerichtet. Nach einer Darlegung der historischen Entwicklung der Anzeigensteuer wird u. a. ausgeführt, daß nach der Ansicht des Gesetzgebers auch die Reklame eine Art Luxus fei, die besonders besteuert werden müsse. Die Er kenntnis, daß Reklame in anerkannt notwendigem Zusammenhang mit jedem ordentlichen Gewerbe stehe, habe sich reichlich spät durch gesetzt und hatte 1922 eine erste Abänderung zur Folge. Des weiteren werden die Schwierigkeiten betont, mit denen der Buchdrucker bei der Kalkulation zu rechnen habe. Es sei in der Tat unmöglich, alle Drucksachen nach der Höhe ihrer Versteuerung richtig zu klassifizieren, sodaß sich die Druckerwelt heute dauernd in der Gefahr unbeabsich tigter Steuerverfehlungen befinde. Der erhöhte Satz von 5°/o Um satzsteuer erwecke in den Kreisen der Auftraggeber den Anschein einer besonderen Verteuerung der Druckkosten, und das habe zur Folge, daß dem Buchdruckgewerbe eine große Anzahl von Aufträgen entgehe. Die weitere Folge sei die Einschränkung der Reklame. Wenn überhaupt die Reklame einer erhöhten Steuer unterworfen werden solle, so dürfe sich diese nur auf solche Reklame beziehen, die tatsächlich mit dem Begriff des Luxus in Verbindung zu bringen sei, wie Lichtreklame u. dgl. U. a. wird dann noch betont, daß das Aufkommen aus der Sondersteuer auf Drucksachen in keinem Verhältnis stehe zu den Schwierigkeiten, die die Berechnung und Eintreibung der Sondersteuec Hervorrufe. Im Schlußsatz spricht der Hauptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins die bestimmte Erwartung aus, daß »das Neichs- finanzministerium in Würdigung der oben ausgezeichneten Tatsachen für die schnellstmögliche Aufhebung der Sonder st euer auf die Herstellung von Anzeigen eintritt, damit dem deutschen Bnchdruckgewerbe, das in hervorragendem Maße an dem kulturellen Wiederaufbau mitzuarbeiten berufen sei, die Arbeitsbedingungen nicht ungebührlich erschwert werden«. Uber üble Erfahrungen bei Anzeigen-Wcrbungen für Adreßbücher berichtet Herr Otto Krapsky (i. Fa. Druckerei Neupert in Plauen) in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«. In erster Linie gilt die berechtigte Kritik den auswärtigen Anzeigen-Sammlern. Es wird be merkt, daß diese meist nur die Sahne abschöpfen und dem Verleger dann die wirkliche Kleinarbeit überlassen. Die verschiedensten Erfah rungen hätten gezeigt, »daß unter den Akquisiteuren von auswärts sich Elemente befinden, die dem Adreßbuchverlag unsagbaren Schaden zufügen können, sei es durch Hinterlassung von Schulden bei den Gast wirten, die natürlich den Verlust dem Adreßbuchverlag nachtragen, sei es durch Betrügereien gegenüber Inserenten, von denen man erst erfährt, wenn das Adreßbuch bereits erschienen ist«. Der Verfasser klagt dann darüber, daß ein besonderer Kniff dieser auswärtigen Wer ber darin bestehe, den Adreßbuch-Verleger dafür zu gewinnen, daß gleich bei der Werbung ein Teil der Inseratengelder kassiert wird, um dem Verlag dadurch sofort Barmittel zur Verfügung zu stellen. In Wirklichkeit verwende aber das Wcrbekollcgium diese Barmittel für ft ine eigenen Bedürfnisse, und der Adreßbuchvcrlag erhalte in späterer Zeit nur die kleineren Summen. Auch auf andere Vorkommnisse wird hingewiesen, wodurch z. V. der Kunde um sein Inserat und der Ver- 1804
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