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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1924
- Strukturtyp
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- 1924-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1924
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- Deutsch
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76 241, 13. Oktober 1924. Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13769 Entgegnung! Das Werk von Alexander-Katz bringt in seinem ersten Bande überhaupt keine Texte, sondern nur systematische Darstellungen der am internationalen Verkehr beteiligten 52 Länder. Hier können also die angesehenen Kunden von Friedrich Kilian's Nchf. den Abdruck von Gesetzen und Verordnungen normalerweise nicht gesucht haben. Band II des Werkes trägt die Überschrift: »Textausgabe der gesamten deutschen Gesetzgebung und der . . - Verträge des Deutschen Reiches . . .« Da Ungarn nicht zum Deutschen Reiche gehört, können die angesehenen Kunden von Friedrich Kilian's Nachf. die Texte nor malerweise auch hier nicht gesucht haben. Damit ist der Inhalt des Werkes umschrieben, und ich könnte meinerseits den Schlußpunkt unter die Entgegnung setzen. Ich möchte aber noch folgende allgemeine Anmerku-ng machen, ohne damit auf den vorliegenden Falk, den ich nicht nachpriifen kann, zu exemplifizieren. Ein Werk wie das von Alexander-Katz ist das Resul tat einer wissenschaftlichen Sammelarbeit von einem Umfange, von dem sich nur der Fachkenner ein Bild machen kann. Tausende von Ge setzen, Verfügungen, Verordnungen usw. sind zu verfolgen, zu ver gleichen und bis zum Imprimatur des letzten Bogens evident zu hal ten. 21 auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes führende Männer in den Hauptstädten der Kulturstaaten (auch in Budapest, Herr Friedrich Kilian's Nachf.! Dieser ungarische Gewährsmann be zeichnet übrigens das von Ihnen erwähnte Gesetz als belanglos imd überholt und die Verordnung von 1896 als unwesentlich) wirken dabei mit, und so ersetzt das Werk eine ganz umfangreiche internationale Fachliteratur, wie sie Heute kaum die großen Ämter besitzen. Taucht intn irgendeine Frage, sagen wir z. B. einmal die nach der Dauer von Zusatzpatenten in der Republik Salvador auf, so kann Alexander-Katz Auskunft gebem Der Verleger bekommt dann eine L e.-Bestellung, oder eine solche bar mit Remissions-Recht, die mehr Vertrauen er wecken soll- Oder bei glatten Barbestellungen kommt hinterher die Mängelrüge und das Verlangen, der Verlag solle das Buch zurück- nehmen- (Herr Friedrich Kilian's Nachf. verlangt sogar noch Spesen ersatz. Wie bescheiden!) Jeder Verleger kennt solche »Honigfammler«, aber der Herr Kollege vom Sortiment fällt immer wieder auf sie herein. Also, Herr Friedrich Kilian's Nachf., ich lehne die Zurücknahme des von Ihnen bezogenen Exemplars wegen der Motivierung ab- Und lassen Sie sich von keinem Honigfammler vorsurren, daß das Werk unverkäuflich sei. Die erst vor einigen Monaten herausgekom- mene 2. Auflage von Alexander-Katz ist schon so stark abgegangen, daß der Verfasser bereits an der 3. Auflage arbeitet. Gerade bei diesem Werke ist es wirklich überflüssig, auf die seit vielen Jahren in der Praxis erwiesene Brauchbarkeit und die Beurteilung wirklicher aner kannter Fachkenner auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes wie Düringer, Gülland, Pinzger, Silberschmidt, Wassermann, Wert heimer u. a. hinzuweisen. Berlin-Grunewald, den 8. Oktober 1924. vr. Walther Rothschild, Verlagsbuchhandlung. Zur Beachtung! Hierdurch mache ich die Feststellung, daß folgende der bekannten, in meinem Verlag erschienenen Romane von Golo Raimund unter anderem Titel und unter dem Verfasfernamen »Bertha Heyn« im Verlag von Oskar Meister in Werdau erschienen sind. »Bertha Heyn« ist der Mädchenname der Frau Bertha Frede- rich, die unter dem Pseudonym Golo Raimund schrieb. Folgende Romanpaare sind identisch: bei Otto Janke, Berlin: bei Osk.Mei st er, Werdau: Golo Raimund, »Verwaist, Bertha Heyn, »Allein«, — »Gebrüder Spalding«, — »Liebe und Pflicht«. Die Oskar Meisterschen Ausgaben sind außerdem beide unter dieser Firma und unter dem Jahre 1914 »Oopyrigdt«. Ich mache diese Mitteilung, weil bei mir von seiten des Publi kums Beschwerde eingelaufen ist. Z. B. beklagt sich eine Frau G. A. in Altenburg (Thür.) darüber, daß sie, durch die Umänderung des Titels und des Versassernamens getäuscht, einen Band gleichen Inhalts dop pelt erworben hat. Da ich nicht dem Publikum gegenüber in den Verdacht kommen möchte, »Bertha Heyn« nachgedruckt zu haben, bitte ich, im obigen Sinne aufklärend zu wirken. Berlin, den 1. Oktober 1924. Otto Janke. * Zu den obigen Ausführungen bemerken wir, daß die Werke der Frau Bertha Frederich, die unter dem Pseudonym Golo Raimund geschrieben hat, seit 1912 abdruckfrei sind. Werdau i. S. Verlag Oskar Meister. Zu den Artikeln Bildet sich die Post zum Berkehrshindernis aus?« (Vgl. Bbl. Nr. 229, 281 u. 287.) Zu den unter dieser Überschrift im Börsenblatt Nr. 237 vom 8. Oktober vom Deutschen Kommunalverlag in Berlin gemachten Ausführungen hätte ich zu bemerken, daß in Leipzig die Postbehörden bei Auflieferung von Drucksachen dieselben Schwierigkeiten bereits vor Wochen bereiteten und es tatsächlich trotz aller Vorstellungen nicht möglich war, auf Firmenbriefen mechanisch vervielfältigte Rund schreiben bzw. Ankündigungen als Volldrucksache versenden zu können, weil der Firmenkopf Gründungszahlen, Verlagssignets u. dgl. ent hielt, die von der Post nicht unmittelbar als zur Adresse gehörig be trachtet wurden, obwohl alle diese Sachen gedruckt waren. Gegen die unverständliche Auslegung der Drucksachenbestimmungen (8 7 der Post ordnung vom 1. Juni 1924), die von der Geschäftswelt nur mit einem Kopfschiitteln ausgenommen werden konnten, ist sofort Protest beim Börsenverein und bei der hiesigen Handelskammer erhoben worden, nachdem sich auch andere Handelszweige gegen eine derartig wider sinnige Auslegung der Druckfachenbestimmungen gewehrt hatten. Ein Erfolg ist insofern zu verzeichnen, als nach einem soeben eingetrofsenen Bescheid sich der Verwaltungsrat der Neichspost in seiner letzten Sitzung nunmehr entschlossen hat, die unverständliche Auslegung der Vorschriften hinsichtlich der Drucksachenbeförderung zu mildern, denn die Handelskammer teilt soeben mit, daß 8 7, Abs. 2 künftig folgende Fassung erhalten soll: »Zugelassen sind auch Abdrucke oder Abzüge, die durch ver schiedene Vervielfältigungsverfahren (I) hergestellt sind. Uber die Vereinigung mehrerer Druckstücke zu einer Sendung s. unter VIII«. Die Handelskammer teilt weiter mit, daß die vom VerwaltungS- rat genehmigten Abänderungen der Drucksachenbestimmungen im Ver ordnungswege vom Neichspoftministerium unter gleichzeitiger Ver öffentlichung der Ausführungsbestimmttngen bekanntgemacht werden*). Die neue Verordnung soll am 1. November in Kraft treten, doch sollen Verstöße gegen die jetzigen Bestimmungen, falls sie nach dem 1. November als solche nicht mehr angesprochcn werden können, auch vor dem 1. November nicht mehr beanstandet werden. Wieviel Ärger und Verdruß sind der Geschäftswelt in den letzten Wochen durch die Auslegung der Drucksachenbestimmungen zugemutet worden! Für den einzelnen Beamten bedeutete die Kenntnis bzw. die Erklärung gegenüber dem Auskunftsuchenden geradezu eine Wis senschaft, zumal da täglich die Auskünfte wechselten und immer handclsfeindlicher wurden, sodaß zuletzt der Auskunftholelvde ganz ent setzt war vor all diesen ungeahnten Möglichkeiten, die sich bei jeder Auskunft immer wieder von neuem ergaben. Leipzig, den 9. Oktober 1924. Kurt Heyne, Prokurist der Firma B. G. Teubner. Dllcherbettelei. Schon wieder müssen wir von einer BUcherbettelei berichten, die, wie es scheint, gewohnheitsmäßig, um nicht zu sagen »geschäftsmäßig« ausgeübt wird. Von einer Verlagshandlung, R. Pinkert, »Hochschule und Ausland«, Verlag und Buchvertrieb G.m. b. H., Leipzig-Berlin, werden uns zwei Karten vorgelegt, die einen groß angelegten, plumpen Versuch zur Schädigung des deutschen Buchhandels vermuten lassen. Dora Huber in Stanomin, Post O'snifzcewko, Kreis Jnowroclaw, Posen, Polen, schreibt: »Würde der geehrte Verlag wohl die Freundlichkeit haben, einer armen, lesefreudigen Kriegswitwe kostenlos einige lesenswerte Schrif ten zu überlassen? Gott vergilt tausendfach! Achtungsvoll« und die andere Karte stammt von Rosa Huber, mit ganz genau der selben Adresse wie oben und der Bitte, die Freundlichkeit zu haben, »einem armen deutschen Mädchen« kostenlos ein Exemplar der »Studentin« fortlaufend zu überlassen. Auch diese Karte schließt mit den Worten »Gott vergilt tausendfach!«. Der im Börsenblatt Nr. 211, 219 und 227 erwähnte Leopold Schumacher scheint seine Bettelei noch weiter zu betreiben. Neuer dings meldeten sich noch folgende Firmen: Alster-Verlag in Hamburg — Russischer Buchhandel Heinrich Sachs in Berlin — Hain-Verlag in München als Empfänger seiner bekannten Bücherbettelkarten. *) Bis jetzt sind die im Bbl. Nr. 239, S. 13 590/91 veröffentlichten Änderungen bekanntgegeben worden. ILO',
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