26 119, 21, Mai IS24. Redaktioneller Teil, Mr>enbI°I! «, d, DtM, Vechhaod-I, 7287 Redaktioneller Teil. (Nr. 77,) Protokoll über die Verhandlungen der ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 18. Mai 1S24, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig Tagesordnung: I. Geschäftsbericht über bas Vereins,abr IY2Z/24, 2 Neuwahlen: I, In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der Erste Vorsteher an Stelle des Herrn Hofrat Hi, Arthur Meiner-Leipzig, der Zweite Vorsteher an Stelle des Herrn Max Röder-Mülheim (Ruhr), der Zweite Schatzmeister an Stelle des Herrn Ernst Reinhardt-München, Vereinsausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Julius Hofstnann-Stuttgart, Or, Kurt Koehler-Leipzig und Peter Josef Tonger-Köln. Wahlausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Max Kretschmarin-Magdeburg, Otto Meißner-Hamburg und Geh, Hofrat Kommerzienrat vr, Karl Siegismund-Berlin, Rechnungsausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Robert Lienau-Berlin, Max Paschke-Berlin und Friedrich Steffen-Dortmund, II, In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind elf Mitglieder des Börsenvereins zu wählen, z Rechnungslegung: Bericht des RechnungSauSschuffeS und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1823. b) Antrag des Vorstandes und des Nechnungsausschusses: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I, Das Eintrittsgeld zum Börsenverein beträgt wie bisher 10 Goldmark, Der Mitgliedsbeitrag wird auf Goldmark 2,SO pro Monat festgesetzt, doch ist zur Vereinfachung der Buchungs arbeiten auf Vt- oder Vz jährliche Vorauszahlung Bedacht zu nehmen. Neben dem Mitgliedsbeitrag wird auch im laufenden Jahre ein einmaliger, nach dem Umsatz gestaffelter Betriebsbeitrag erhoben. Für diesen gilt folgende Regelung: 1, Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1924 einen außerordentlichen Betriebsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betriebsbeitrages ein. Werden die Geschästsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordentlichen Betriebsbeitrag nicht berührt, 2, Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß 8 2e, Ziffer 2 der Satzung im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betrieb ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet, 3, Der Beitrag des, Betriebes ist nach dem Doppelten des vom 1, Januar bis zum 30, Juni 1924 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzen. Der Betriebsbeitrag ist am 1, August 1924 fällig. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw, Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw, Handel zu erfolgen, 4, Bei der Selbsteinschätzung ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Staffel Umsatz: (als Umsatz gilt das Doppelte des vom 1. Januar bis 30. Juni 1924 erzielten Umsatzes) Grundzahl I bis 30 000 Gm, 3 Gm. II von 30 „ 75 000 „ 8 , III 7S .. 150 000 „ Id „ IV 150 ,, ' 300000 , 30 „ V 300 „ 500000 „ 50 „ VI über 500 000 „ 100 „