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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1924
- Strukturtyp
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- 1924-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1924
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7296 f. Drschn. Redaktioneller Teil. X- 1l9, 21. Mai 1924. Dr. F. Schlegelberger, Die Aufwertung. Die Vorschriften der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Fe bruar 1924 über die Aufwertung von Geldforderungen. Verlag von Franz Vahlen, Berlin 1924. Gm. 3.—. Auf einer außerordentlich reichhaltigen Kasuistik aufgebaut stellt dieser Kommentar eine juristische Leistung dar, die an Gründlich keit den früheren Arbeiten des bekannten Bearbeiters der kriegswirt schaftlichen Gesetzgebung durchaus ebenbürtig ist. Die kaum überseh baren Auswirkungen der Aufwcrtungsbeschränkung von Bermögens- anlagen werden nach jeder Richtung bis ins einzelne verfolgt. Zu den zahllosen Streitfragen wird mit fast durchweg überzeugender Be gründung Stellung genommen. Hervorhebung verdient die ausführ liche Schilderung des nach den Grundsätzen der freiwilligen Gerichts barkeit geregelten Verfahrens vor den noch einzurichtenden Anf- wertungsstellen. Der geschichtlichen Entwicklung des Aufwertungs problems gewidmet sind die Einleitung sowie die Wiedergabe des Ge setzes über die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Alten teils-Verträgen nebst preußischer Ausführungsverordnung und des für die Hypothekenaufwertung grundlegenden Reichsgerichtsurteils vom 28. November 1923. Alles in allem ein für wissenschaftliche wie prak tische Zwecke gleich gut verwendbarer Kommentar, der wohl für jede mit dem A'ufwertungsproblem verkniipfte Frage eine Antwort enthält! Or. W a r n e y e r und vr. Koppe, Die Auswertung auf Grund der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Fe bruar 1924. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin. In einer kurzen Einführung wird zunächst ein Überblick über die bisherige Rechtsprechung zur Aufwertungsfrage, den Inhalt der 3. Steuer,lotvcrordnung und die Abänderungsvorschläge zu dieser Ver ordnung geboten. Der eigentliche Kommentar behandelt erschöpfend alle irgendwie mit der Auswertung zusammenhängenden Fragen, und zwar nicht nur die, die sich auf Grund der 3. Steuernotverordnung ergeben, sondern darüber hinaus auch die durch die Verordnung nicht erfaßten Anfwertungsgeb-iete, wie z. B. gegenseitige Verträge, Verzugsschäden, Gesellschafts-, Unterhalts-, Abfindungsverträge, Schadenersatzan sprüche usw. Soweit nötig, finden Rechtsprechung und Literatur weit gehend Berücksichtigung. Auch wenn man vielleicht in einzelnen Streit fragen mit den Verfassern nicht immer übereinstimmt, beispielsweise hinsichtlich der Behauptung, unter Vorbehalt im Grundbuch gelöschte Rechte seien nicht in Höhe des Aufwcrtungsbetrags wieder eintragungs fähig (§ 2, Anm. 4), so verdienen doch die klaren und von außer ordentlicher Sachkunde zeugenden Erläuterungen alle Anerkennung. Mit der Anschaffung des Buches, das durch die Durchführungsbestim mungen zur Obligationensteuer und die Goldumrechnungstabellen 1918 —24 abgerundet wird, die es den an der Aufivertnng Beteiligten ermöglichen, ihre Ansprüche bzw. Schulden in Gold umzurcchnen und danach den für sie in Betracht kommenden Aufwertungssatz festzustellen, ist eine sachgemäße Beratung in jeder Beziehung gewährleistet. Kommentar zur Dritten Steuernotoerord nung vom 14. Februar 1924, 1. Heft: Aufwer tung und öffentliche Anleihen «Artikel I u II) von vr. Oscar Mügel. Verlag von Otto Liebmann, Berlin 1924. Brosch. Gm. 3,50. ^ Als einer der Vorkämpfer für eine gerechte Aufwertung steht der Verfasser auf dem Standpunkt, daß eine Revision der dritten Steuer- nvtverorönung nicht nur wegen ihrer Grundeinstellung, sondern auch wegen zahlreicher Mängel in der Durchführung der zugrundeliegenden Nechtsgedanken geboten ist. Infolgedessen lehnt es der Verfasser auch ab, lediglich durch «eine weitherzige Auslegung der Verordnung der bestehenden Schwierigkeiten Herr zu werden, vielmehr erkennt er die durch die Aufwertungsverordnung bewirkte Rechtsentziehung nur inso weit an, wie sie zweifellos angeordnet ist. Im einzelnen entsprechen die ausführlichen Erläuterungen des Gesetzestcxtes durchweg dem wis senschaftlichen Rufe des Autors, der sich trotz aller juristischen Gründ lichkeit einer klaren und gemeinverständlichen Ausdrucksweise befleißigt. Die allmähliche Herausbildung des durch die Geldentwertung beding ten Aufwertungs-Problems unter gleichmäßiger Beteiligung von Wis senschaft und Praxis wird in der Einleitung mit besonderer Berück sichtigung der literarischen Behandlung dieses Fragenkomplexes treff lich geschildert. Tabellen zur Berechnung des für eine Aufwertung in Betracht kommenden Goldmarkbetrags schließen den empfehlenswerten Kommentar ab, der vor allem in den Kreisen Anklang finden wird, die durch die jetzige Regelung der Anfwertungsfrage erhebliche Ncchts- nachteile erleiden. Wagemann, Aufwertung und Geldentwer» tuugsausgleich nach der drillen Steuernotver ordnung vom 14. Februar 1924 <K. M. I, S. 74). Carl Heymanns Verlag, Berlin 1924. Gm. 2.—. Durch knappe Anmerkungen und eine Anzahl praktischer Beispiele wird die von der dritten Steuernotverordnung getroffene Regelung Entwicklung des Problems wird unter dem Gesichtspunkt der Ge schichte, Gesetzgebung und Rechtsprechung anschaulich geschildert. Be sonders hcrvorznheb-en ist neben der üblichen Golömarktabcllc eine Aufwertungs-Tabelle, ans der die Aufivertnng bzw. AnfivertnngS- chance für alle erdenklichen Ansprüche nicht nur auf Grund der Ver ordnung, sondern auch der Rechtsprechung und Sondergesetzgebnng er sichtlich ist. Diese Zusammenstellung bedeutet für die Praxis zweifel los ein ebenso bequemes wie willkommenes Hilfsmittel. Für die buchhändlerifche Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen find an die Redaktion des Börsenblattes, Leipzig, Buchhändlerhaus, Gerichtsweg 26, zu richten. Vorhergehende Liste '1924, Nr. 113. Bücher, Broschüren usw. kandsl. klr. 19 v. 9. dlai 1924. XVien. Hus dem Inkalt: 44i- Om. 3.50. Wurde in Nr. 113 ohne Preis verzeichnet. Bericht, Dritter, der N o t g e m e i n s ch a f t der deutscher, Wissenschaft, umfassend ihre Tätigkeit vom 1. April 1923 bis zum 31. März 1924. (Berlin C 2, Schloß, Portal 8.) 71 S. Buch, Das gut e. Wegleiter zu deutschem Gcistcstum. Hrsg. v. E. Ludwig. Heft 4. Mühlhausen i. Th.: Urquell-Verlag Erich Nöth. Aus dem Inhalt: Fr. W. Frank: Zu Kants 200. Geburtstag. Di-. Niedlich: Immanuel Kant. — Kant-Worte. — Einige Kant- Bücher. — Bücherschau. Uüeksr, klsus 4'ee Kurse Ke. dlonatsberiekt über <l ie teck- 8 8. 4°. ^us dem Inkalt: b'. LekillinZ: LtieikruZ clurek die Uüekertaseke,!)!«. 1. Uekt. krubjakr 1924. 8tutt§art. Im Xbd. ^ Die neun Stuttgarter Verlagsfirmen: I. Engelhorns Nachs.. Ferd. Enke, Fr. Frommanns Verlag, Julius Hofsmann, W. Kohl- Hammer, Robert Lutz, I. B. Metzlersche Verlagsbuchhandlung, E E. Poeschel Verlag und K. Thienemanns Verlag haben sich im Sinne Lauensteiner Jdeengänge zusammengeschlosscn, um durch Herausgabe dieser neuen, in zwangloser Folge erscheinenden Zeit schrift gemeinsam für ihre Verlagserzeugnisse zu werben. Bei dem ersten Versuch, den das vorliegende Heft darstellt, war es wohl gegeben, daß den Vertrieb zunächst die der Vcrlagsgruppe am nächsten stehende Sortimcntsfirma H. Lindcmanns Buchh. H. Kurtz L Eoqui allein übernahm. Es ist aber beabsichtigt, im Falle des Gelingens des Versuchs künftighin die neuen Hefte selbstver ständlich der Allgemeinheit des Buchhandels zur Verfügung zu stellen. Das Probeheft macht einen sehr guten Eindruck und dürfte allen Anforderungen eines wirksamen Werbemittels genügen. Die Geschäftsstelle der Vereinigung hat De. Druckcnmüller (Metzler sche Verlagsbuchh.) übernommen. Bücherwelt, Die. 21. Jahrg., Heft 3/4. Bonn: Borromäusver- eiu. Aus dem Inhalt: B. Achtermau,n Dichtung der Zeit. — C. Schröder: Stefan George. — E. Fricderici: Das Schreib- u. Bücherwcsen des Mittelalters. — F. Wippermann: I. K. Ferome, — Th. Büsch: über Sprachluxus im Deutschen. Buchhändler-Zeitung, Allgemeine. 26. Jahrg., Nr. 9 vom 10. Mai 1924. Berlin. Aus dem Inhalt: Tagcsfrageu. Richard Meyer: Lebenslauf eines Buches. Mit Bildern von E. Büttner. — Angestellten- und Invalidenversicherung. Dümmlers Verlagsbuchh., Ferd., Berlin: Verlagsver- zeichnis: Auswahl neuerer Bücher. 16 S. 12°. 96 8.
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