Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200629
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192006299
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200629
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-06
- Tag1920-06-29
- Monat1920-06
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
A- 141, LS, Juni ISLV, Redaktioneller Teil, Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig. Am 13. Juni fand in Lüneburg der 38, ordentliche Ver bandstag des Buchhändler-Verbandes Hannover-Braunschwetg unter großer Beteiligung statt, über den Verlauf der Verhand lungen und des geselligen Teiles folgt ein ausführlicher Bericht, Der Vorstand setzt sich nach dem Ausscheiden der Herren Fritz Becker i. Fa, Dieterichsch« Universitäts-Buchhandlung, Göttingen, Paul Ehrich i, Fa, Schmidt L Suckert, Hameln, Georg Schmidt i, Fa, Hahnsche Buchhandlung, Hannover, und Oscar Schmorl l, Fa, Schmorl L v, Seefeld Nächst, Hannover, folgendermaßen zusammen: 1, Vorsitzender:Joh, Neumeyer, Braun schweig; 2, Vorsitzender: Hans Reichel i, Fa, Georg Westermann, Braunschweig; 1, Schriftführer: G e o r g K a l l m« y e r i. Fa, Julius Zwiß- lers Verlag, Wolfenbllttel ; 2. Schriftführer: R, Danehl,Goslar (Harz); Kassierer: Friedr, Feesche i, Fa, Heinr, Fcesche, Han nover ; Beisitzer: Albert Reber i, Fa, Akademische Buchhandlung G, Calvör, Güttingen; — A l f r e d G u d e i. Fa, Julius Gude, Htldesheim ; — CarlMierzinsky i, Fa, Helwingsche Verlags-Buch handlung, Hannover; — F, Delbanco, Lüneburg, Wolfenbllttel, 18, Juni 1920, Georg Kallmeyer, i, Fa, Julius Zwißlers Verlag, , I, Schriftführer, Bekanntmachung. Den von den Verlegern bei der Außenhandelsnebenstelle ein zureichenden Duplikatfakturen über Kreuzband sendungen und Auslieferung ist von fetz! ab ein A v i s beizufügen, aus dem die Beträge der einzelnen Fakturen und die Nummern der Ausfuhrbewilligungen ersichtlich sind, um auf diese Weise bei den monatlichen Abrechnungen zwischen Verlegern und Außenhandelsnebenstelle die lästigen Differenzen zu vermeiden. Im Interesse der Geschäftsführung und der Statistik der Außenhandelsnebenstelle ist es unbedingt nötig, daß diese Duplikatfakturen umgehend eingereicht werden, mindestens wö chentlich, Leipzig. 25, Juni 1920, Der Neichsbevollniächtigte der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe, Otto Selke, Auslandverkaufsordnung und Konkurrenzfähig keit im Ausland. Von vr, Gerh. Menz, Unter dem Eindruck der gewaltigen Steigerung aller Preise für Neuerscheinungen sowie der unverkennbar nachlassenden Kaufkraft und Kauflust der Bücherkänfer auch im Ausland meh ren sich in Verlegerkreiscn die Bedenken gegen die Verkaufsord nung für Auslandlicferungen, Die Befürchtung gewinnt Raum, daß deutsche Bücher binnen kurzem im Ausland so lener sein werden, daß sie sich nicht mehr in nennenswertem Umfange ver kaufen lassen. Das wird um so ernstere genommen, als man in einem auch nur zeitweiligen Verschwinden des deutschen Buches von den ausländischen Märkten eine Gefährdung der ganzen Zukunst der deutschen Büchcrausfuhr und eine bedrohliche Schä digung der deutschen Kulturpropaganda sehen zu müssen glaubt. Die Bedenken sind nicht ganz von der Hand zu weisen. In der Tat sind Neuerscheinungen infolge der allgemeiner' Unkosten steigerung heute schon im Inland so teuer, daß sic mit den Va- lutaaufschlügcn teilweise auch im Ausland bereits die Grenze der Konkurrenzfähigkeit übersteigen. Obwohl auch im Ausland di« Preise für Bücher stark in die Höhe gegangen sind, so ist namentlich das französische Buch infolge der Kursentwtcklung des Franken doch in vielen Ländern schon billiger als das deutsche und droht diesem daher den Absatz streitig zu machen. Nimmt man noch die Gegnerschaft hinzu, dis naturgemäß beson dere Auslandaufschläge immer Hervorrufen, so wird das Stre ben, die Verkaujsordnung für Auslandlieferungen je eher, je lieber zu beseitigen, verständlich genug. An eine völlige Auf- Hebung der Auslandverkaufsordnung samt der zu ihrem Schutz geschaffenen staatlichen Ausfuhrkontrolle, nachdem sie eben erst vor einigen Monaten auf Wunsch des Buchhandels selbst eingerichtet und schwerlich schon genügend erprobt worden ist, dürfte jedoch kaum zu denken sein. Hier wäre schon mit dem Widerstand und Einspruch der Retchsbehörden zu rechnen. Ernster zu nehmen ist noch die billig gebotene Rücksicht auf die, ausländischen Bezieher, Wie wollte man ihnen gegenüber, die eben noch zu den erhöhten Preisen ihre Lager ergänzt haben, eine plötzliche Herabsetzung derselben rechtfertigen? Man würde das Ansehen und den guten Ruf des deutschen Buchhandels durch solches Vorgehen aufs ernsteste gefährden. Es kann sich also höchstens um einen all mählichen Abbau, besser gesagt um eine zeitgemäße Aus- und Umgestaltung der Bestimmungen der Auslandverkaufsordnung handeln. Dem Vorstand des Börsenvereins, der sich dieser Aufgabe sehr eingehend angenommen hat, liegen mancherlei Anregungen und Wünsche vor. Soweit sie nicht von vornherein auszuschal len sind, weil sie das Kind mit dem Bade ausschütten wollen, be wegen sie sich sämtlich in einer bestimmten Richtung, Es dreht sich alles um die Festsetzung besonderer Preise, welche die Kon kurrenzfähigkeit im Ausland unbedingt sichern würden. Die weitestgehende Forderung verlangt, die Festsetzung solcher Aus landpreise dem völlig freien Ermessen des Verlegers zu über- lassen. Daraus wird man nicht ohne weiteres eingehen können. Völlige Freiheit in der Festsetzung derartiger Sonderpreise müßte zu einem wilden Durcheinander führen, ähnlich dem, das vor Erlaß der Auslandverkaufsordnung hinsichtlich der selbstherr lich eingeführten Aufschläge bestand und zu aller Erleichterung endlich durch die Einführung der vom Börsenverein allgemein verbindlich geregelten Ordnung beseitigt wurde. Ein Rückfall derart müßte heute noch viel unangenehmer wirken. So gern der Vorstand also auch der Freiheit des Einzelnen allem behörd lichen oder genossenschaftlichen Zwang gegenüber weitesten Spielraum gewähren lassen möchte, im Interesse der Ordnung kann er auf ein Recht der Mitbestimmung nicht ganz verzichten. Nur im verständnisvollen Zusammenwirken von Vorstand und Verlegern kann die Frage der Festsetzung der besonderen Aus landpreise allseitig befriedigend geregelt werden. In der Übernahme des Staffelungs-Gedankens in die Aus landverkaufsordnung scheint sich nun der Ausweg z» bieten, der aus den hauptsächlichen Schwierigkeiten herausführt. Wie schon bisher für bestimmte Gattungen von Gegenständen des Buch handels auf Antrag die Anwendung ermäßigter an Stelle der vollen Sätze der Valutaordnung gestattet werden konnte, so könnten künftig, soweit die Verleger das wünschen, auch für Neuerscheinungen von einem bestimmten Zeitpunkt an, bei dem sich die allgemeine Verteuerung schon im Inlandspreis in voller Höhe answirki, die Auslandaufschläge nicht in ganzem Umfange angcwendet zu werden brauchen, sondern nur zu einem Bruch teil, Als Stichtag empfiehlt sich der l, Juli, und der Vorstand könnte zunächst an eine Ermäßigung der Sätze für diese Neuerschei nungen auf 5V"!, der normalen Ausschläge gehen, an deren Stelle gegebenenfalls selbstverständlich auch entsprechend herabgesetzte limrcclmnngsknrsc anznwcnden wären. Die Festsetzung dieses Prozentsatzes müßte sich der Vorstand aus den schon erwähnten Gründen im Interesse der Einheitlichkeit Vorbehalten, Eine solche Regelung hat dabei noch den Vorteil, daß jederzeit ein elastisches Anpassen an die Valutaenlwicklung möglich bleibt. Müssen etwa die Inlandspreise für Neuerscheinungen noch weiter steigen, und entwickelt sich der Markkurs so, daß die Konkurrenzfähigkeit dieser Bücher im Ausland noch stärker gefährdet scheinen könnte, so wäre ein Nachfolgen durch entsprechende weitere Herabsetzung des Pro-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder