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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19180405
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191804059
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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vdrsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 78, 5. April 1918. ten und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften dürfen in der Zeit vom 1. April 1918 bis zum 30. Juni 1918 Druckpapier nur in den Mengen beziehen und verbrauchen, die für sie von der Kriegs- wirtschaftsstellc für das Deutsche Zcitungsgcivcrbc festgesetzt werden. Dies gilt auch, soweit es sich um die Erfüllung bereits abgeschlossener Lieferungsverträge handelt. Die Festsetzung geschieht nach folgenden Grundsätzen: 1. Zeitungen, die im Jahre ISIS eine Fläche eingenommen hatten von 1) bis 200 gm 11 v. H. 2) von 201—250 4 ui 13F 3) » 251—300 „ 18 4) „ 301-350 „ 22,5 „ 5) „ 351—400 „ 27 „ 6) .. 401—500 „ 30 „ 7) a 501-600 „ 31 „ S) » 601—700 „ 32 „ S' „ 701—800 „ 33 „ 10) „ 801-950 „ 36 „ 1k) „ 951-1100 „ 37 „ 12) „ 1101-1250 „ o 38 „ 13) „ 1251—1400 „ «2 39 „ 14) „ 1401—1600 „ 42 „ 15) über 1600 gm 44,5 „ Die Quadratmetcrsläche wird errechnet durch Feststellung der Papierseitengrotze und der Gesamtzahl der Seiten (Um fang), die die Zeitung im Jahre 1915 gehabt hat. Zeitungen, deren Quabratmeterfläche sich tm Jahre 1915 gegenüber dem Jahre 1913 verringert hat, erhalten, wenn die Minderung 1) bis zu 300 gm beträgt 4 v. H. 8 t von 301—450 „ „ 5 „ „ ,) „ 451-500 „ „ 0 ., „ 4> über 500 „ „ 7 „ „ über diejenige Menge hinaus, zu deren Bezug sie gemäß Ziffer l berechtigt sind. Zeitungen, deren Quadratmcterflächc sich tm Jahre 1915 gegenüber dem Jahre 1913 vermehrt hat, erhalten, wenn die Ver mehrung 1s bis zu 50 gm beträgt 4 v. H. 8) von 51—75 „ „ 6 „ „ 2) >, 76—100 „ „ 8 „ „ 4j „ 101-125 „ „ 10 „ ,. ei über 125 ,. „ 12,5 „ „ vom 1. April 1918 bis 30. Juni 1918 nicht oder nicht vollständig ausnutzen, erhöht sich bei Festsetzung eines Bezugsrechts für die Zeit nach dem 1. Juli 1918 dieses Bezugsrecht um die im zweiten Vierteljahr 1918 nicht bezogene Menge. Sie können diesen Anspruch bis zum 10. Juli 1918 bei der Kriegswirt- schaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin gel tend machen. 8 2. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft: 1. wer dem 8 1 zuwider Druckpapier der tm 8 1 bezeichneten Art in größeren Mengen bezieht oder verbraucht, als für ihn von der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe festgesetzt wird, 2. wer Druckpapier der im 8 1 bezeichneten Art ohne Genehmi gung der Kriegsivirtschastsstelle für das Deutsche ZeitungS- gewerbe verkauft oder liefert oder den von der KriegswirtschastS- stelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe an die Lieferung ge knüpften Bedingungen zuwiderhandelt. 8 3- Die Bestimmungen treten am 1. April 1918 in Kraft. Berlin, den 28. März 1918. Der Reichskanzler Im Aufträge Or. G ö p p c r t. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 77 vom 2. April 1918.) Drucksachen nach Rumänien. — Zur Versendung aus Deutschland nach dem besetzten Gebiete Rumäniens sind fortan auch geschäftliche Drucksachen bis zum Gewicht von 500 g und Warenproben bis zum Gewicht von 350 § zugelassen. Gebühren: Die Sätze des Weltpost vereins. Die früher veröffentlichten Vorschriften über den LandcS- posloerkehr mit dem besetzten Gebiete Rumäniens finden sinngemäß Anwendung. Zählkarten als Überweisungen. — Zahlkarten, auf denen die Nummer und Bezeichnung des Postscheckkontos vorgedruckt sind, können von jetzt an — zunächst versuchsweise — zu Überweisungen benutzt werden. Der Höchstbetrag einer Itberweisungszahlkarte ist 100 Die Postscheckämter werden in den nächsten Tagen die Einzelheiten den Postscheckkunden in einem Merkblatte Mitteilen, denen eine probe weise auSgefllllte Zahlkarte beilicgcu wird. PersonalinichiMen. unter derjenigen Menge, zu deren Bezug sie gemäß Ziffer 1 berechtigt sind. 2. Verleger und Drucker solcher auf maschinenglattem, holzhal tigem Druckpapier gedruckten Zeitungen, deren Ausgaben in einer Woche nicht mehr als sechs Bogen zu je vier Setten um fassen, unterliegen, soweit sic vor dem 20. Juni 1917 erschienen sind, keiner Einschränkung im Verbrauch von Druckpapier der genannten Art; sie dürfen jedoch in der Zeit vom 1. April 1918 bis zum 30. Juni 1918 nicht mehr maschinenglattes, holz haltiges Druckpapier beziehen, als der dreifachen Menge des Verbrauchs im Monat März 1918 entspricht. Die Verleger dieser Zeitungen haben der Kriegswirt schaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgcwerbe auf ihre Kosten ein Pflichtexemplar jeder Ausgabe durch die Post regelmäßig bestellgeldfrei zu überweisen. Die Bestimmungen nach Ziffer 2, Absatz 1 und 2 finden keine Anwendung aus Verleger und Trucker, in deren Verlag auch Zeitungen erscheinen, die den Vorschriften der Ziffer l unterliegen. 3. Zur Herstellung von Druckwerken (Bücher, Sammelwerke, Ein zelwerke, Jugcndschriftcn usm.), Musikalien, Zeitschriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften dürfen deren Verleger und Drucker in der Zeit vom 1. April 1918 bis zum 80. Juni 1918 56 v. H. derjenigen Menge Druckpapier beziehen und verbrauchen, die — errechnet auf einen Zeitraum von drei Monaten — tm Jahre 1916 zu deren Herstellung verwendet worden ist. 4. Bei Festsetzung der Menge nach Ziffer 1 bis 3 werden vorhan dene Bestände angerechnet. 5. Falls Verleger und Drucker von Druckwerken (Bücher, Sammel werke, Einzelwerke, Jugendschriften usw.), Musikalien, Zeit schriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften! das ihnen nach Ziffer 3 zustehende Bezugsrecht ln der Zeit! Jubiläum. — Am 1. April konnte Herr Eugen Erh.arb, Pro kurist der Verlagsbuchhandlung Adolf Bonz L Comp, ln Stuttgart, auf eine 25jährige fortlaufende Tätigkeit in dieser Firma zurück blicken. Er wurde am 1. September 1897 Prokurist dieses Geschäfts, für das er schon früher, und zwar vom Mai 1876 bis Juli 1879 ge arbeitet hatte. Insgesamt blickt der Jubilar auf eine 48jährige Tätig keit im Buchhandel zurück. Claude Debussy ft. — In Genf ist der berühmte französische Kom ponist Claude Debussy im Alter von 55 Jahren gestorben. Eine große Anzahl Lieder, Klavierstücke, Orchcstcrstiicke, besonders aber die Musik zu Maeterlincks »Pellöas und Melisanöe« machten seinen Namen in der ganzen Welt bekannt. Johannes Franke ft. — In Berlin ist nach langem schweren Lei den der Direktor der Berliner Universitäts-Bibliothek Geh. Reg.-Rat I>r. Johannes Frauke im Alter von 69 Jahren gestorben. Seine besondere Neigung galt dem bibliothekarischen Gebiet, das er durch eine Reihe wertvoller Schriften bereichert hat, unter denen besonders das grundlegende Werk »Die Abgabe der Pflichtexemplare von Druckerzeugnissen« (1889) genannt zu werden verdient. Timm Kroger ft. — Der schleswig-holsteinische Heimatdichter Justizrat Timm Kröger ist ln Kiel im Alter von 73 Jahren gestorben. Er fing als Ackerbaueleve an, studierte dann Rechtswissenschaft und wurde Rechtsanwalt. Als solcher war er in Flensburg, Elmshorn und Kiel 1876/1903 tätig. Erst im 47. Lebensjahre gab er seinen ersten Novellenband »Eine stille Welt« heraus, dem dann eine große Reihe Novellen und Sammlungen kleinerer Stücke in bunter Reihe folgte, von denen hier nur »Der Schulmeister von Handewitt« (4. Ausl. 1909), »Die Wohnung des Glücks« (3. Anfl. 1907) und »Leute eigener Art« (4. Ausl. 1908) genannt seien. Eine Gesamtaus gabe seiner Novellen erschien 1916 in 6 Bänden. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsenoeretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. D»»<: Stamm L Seemann. Sämtlich ln Leipzig. — Adresse der Redaktion und Sxpedition: Leipzig, »crtchtlmc, 8« i«uchhändlerh,u»> 164
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