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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1914
- Strukturtyp
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- 1914-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1914
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- Deutsch
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Nr. 28. xLrjcheint werktäglich. Für Mitglieder des DSrjsnvereinS;» ;ist der D-zugspreis im Mitgliedsbeikrag eingejchlojjen.!! x weitere Exemplarszum eigenen Gebrauch kosten je 30 Mark»» ! jährlich frei Gejchästsstelle oder 3S Mark bei Postüberwcijung !» »innerhalb des Deutschen Reiches. Mchtmitglieder im»» »Deutschen Reiche zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bsz.!! t36 Mark jährlich. Rach dem Ausland erfolgt Lieferung!! s uber Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder in!; sdiesem Falls gegen 5 Mark Zuschlag für jedes Exemplar.;! Die ganze Seite umsapt 360 viergejpalt. Petitzeilen, die Seile »» oder deren Raum kostet 30 Pj. Dei eigenen Anzeigen zahlen »» Mitglieder für die Seile ld Pf., für >/, S. 32 M. statt 3b M.. !» für l/2 6.17M.statt18M. Stellengesuche werden mit l0 Pf. pro !» Seile berechnet. — In dem illustrierten Teil: sür Mitglieder ü des Dörjenvereins die visrgespaltsne Petitzelle oder deren »; Raum l5 Pf., >/, s. 13.50 M.. >/2 S. 26 M.. >/, s. 50 M.-. sür Nicht- »» Mitglieder 40 Ps., 32 M., 60 M-, ldd M. — Deilagen werden »» nicht angenommen.-BeiderseitigerLrsüllungsort ist Leipzig !» lM. Leipzig, Mittwoch den 4. Februar 1914. 2L 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Im Januar d. I. wurde in den Verein der Buchhändler zu Leipzig als ordentliches Mitglied ausgenommen: Herr vr. Fritz Manitz, Geschäftsführer des Verlag Unesma G. m. b. H. Leipzig, den 2. Februar 1914. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Wolfgang Koehler, Max Weg, stellvertr. Vorsteher. Schriftführer. John Henry Schwerin-Stiftung. Stiftungskapital: 50 000 M. Die jährlich auflaufenden Zinsen werden zur Unter stützung bedürftiger und würdiger Buchhandlungsgehilfen und Journalisten beiderlei Geschlechts, die das 50. Lebensjahr überschritten haben und unberschuldet in Not geraten sind, verwendet. Angestellte der Firma John Henry Schwerin in Berlin sollen den Vorzug geniesten, wenn sie mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre dei der Firma angestellt tvaren. Ausführlich begründete und mit Belegen versehene Ge suche um Berücksichtigung sind bis 1. März 1913 an die Geschäfts st elledesBörsenvereinsderDeuts che n Buchhändler zu Leipzig, Gerichtsweg 261 (Buch händlerhaus), zu richten. Die Auszahlung der Unterstützungsgelder erfolgt alljährlich am 23. Mai. Der Kampf um die Mittelstelle. Ein Kapitel über die Umwertung einer »Sachforderung«. »Wer aber vor allem nicht Kritiker sein will, sondern Orga nisator, für den gibt es einen klar vorgezeichneten Weg. Als Kritiker hat einer, wo er's will oder kann, seine per sönliche Meinung aufrichtigst zu sagen, denn nur durch unbedingte Wahrhaftigkeit kann er zu der Fülle der Unbeweisbarkeiten etwas beisteuern, das Lebensgehalt hat. Organisation aber hat um die einzige Aufgabe zu gehn: der Sachforderung zu helfen.« In dieser Gegenüber stellung suchte 1)r. Abenarius in einem »Organisation der Bildung« überschriebenen Aufsatz im 2. Juniheft des »Kunstworts« 1913 die Verschiedenheit der Aufgaben des Kritikers und Organisators zu kennzeichnen. Man wird sich zunächst an dieses Kredo halten müssen, um vr. Abenarius nicht mit anderem Maße zu messen, als er selbst wünscht gemessen zu werden, und demnach feststellen müssen, ob er in dem Kampfe um die Mittelstelle als Kritiker in Frage kommt, der »seine persönliche Meinung aufrichtigst zu sagen hat«, oder ob seine »einzige Aufgabe« als Organisator darin liegt, »der Sachforderung zu helfen«. Nach seiner ganzen Stellung nahme und den wiederholt von ihm im Laufe der Diskussion ab gegebenen Erklärungen, dast er nicht daran denke, seinerseits ein Eichamt zu übernehmen, unterliegt es keinem Zweifel, daß er, so weit die Mittelstelle in Betracht kommt, nicht als Kritiker, sondern als Organisator gelten will. Nach seiner Auffassung wäre er dem nach, im Gegensatz zum Kritiker, dazu verpflichtet, »der Sachforderung zu helfen«. Läßt man diese Unterschiede in den Aufgaben des Kriti kers und des Organisators gelten, obwohl sich — und nicht nur vom geschäftlichen Standpunkte aus — schwere Bedenken gegen die Einschätzung des letzteren erheben, so wird inan sich die Frage borlegeu müssen, wie Or. Abenarius bisher seiner Aufgabe gerecht zu werden versucht hat, der Aufgabe also: »der Sachforderung zu helfen«. Das beste Beispiel dafür, was er unter diesen schlichten und doch so bedeutungsvollen Worten versteht, bietet die Art seines Kampfes gegen den Buchhandel seit der Veröffentlichung seines Planes der Gründung einer Mittelstelle für Volksschriften im »Kunstwort«. Was ist aus dieser »Sachforderung« geworden, wenn man die Phasen des Karnpfes um ihre Verwirklichung von den ersten Anfängen bis in die jüngste Zeit hinein verfolgt, in der anscheinend der Versuch gemacht werden soll, die Notwendig keit und Nützlichkeit der Mittelstelle durch eine Beleidigungsklage gegen vier Redakteure »gerichtsseitig« zu erhärten! Denn wenn man die Prozehberichte der Tageszeitungen über die von vr. Ave- narius angestrengte Beleidigungsklage gegen die Redakteure von »Zeit im Bild«, Michalski und Mell, den Redakteur der »Allge meinen Buchhändlerzeitung« Seyffert und seinen Amtsbruder Nies vom »Bahnhofsbuchhandel« liest, so gewinnt man den Ein druck, als wäre mit diesem Prozesse der Kanrpf des Buchhandels gegen Abenarius zugunsten des letzteren entschieden worden. Wie weit das Gericht von einer solchen Feststellung entfernt blieb, geht aus der Begründung zu dem in München gefällten Urteil klar hervor, das lediglich auf Grund formaler Beleidigungen zu einer Geldstrafe gegen die angeklagten Redakteure gelangte. Wenn es das Gericht nicht einmal für seine Aufgabe hielt, sich über den Wert oder Unwert des von der Zeitschrift »Zeit im Bild« insze nierten Preisausschreibens auszusprechen, so konnte es noch viel weniger darüber ein Urteil fällen, ob der vom Buchhandel gegen die Mittelstelle für Volksschriften geführte Kampf berechtigt sei oder nicht. Es soll auf diese Zeitungsberichte hier zunächst nicht näher eingegangen werden, denn so viel Falsches und Schiefes sie auch im einzelnen enthalten, so stimmen sie doch insofern mit der ganzen Ausmachung des Prozesses überein, als sie erkennen lassen, daß durch die Vernehmung der Vor standsmitglieder des Börsenvereins, des Direktors Wieseler vom Verband Deutscher Glas-, Porzellan- und Luxuswaren händler, G. in. b. 5p., Nürnberg, und die Erörterungen über die Kunstwartbestrebungen zur Monopolisierung von Volksschriften, Haus- und Küchengerät und anderen nützlichen Gegenständen der Eindruck hervorgerufen werden sollte — und hier und da Wohl auch hervorgerufeu worden ist —, als habe das Gericht über die Frage der Berechtigung der Mittelstelle für Volks schriften und den Kampf des Buchhandels mit vr. Abenarius zu entscheiden gehabt. Diese Umwertung eines Beleidigungsprozesses im Sinne einer Beweisführung über die Berechtigung des Dürer bundvorsitzenden zu seinem Vorgehen gegen den Buchhandel konnte dein Kenner der Verhältnisse und der Kampfesweise von vr. Abenarius nicht überraschend kommen, hatte dieser doch schon Monate vorher in seinen »Abrechnungen« mit dem Börsenverein und »den Bundesgenossen derer, die den Boykott gegen Kunstwart 165
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