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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 160, 14. Juli 1913. Vermischte Anzeigen. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7257 Vermischle Anzeigen. R. Vincentz, Hannoversche Verlagsanstalt. Gegen weitere Irreführungen. In einer auf eine unerhörte Schädigung unseres Verlages auslaufenden Zustammenstellung unternimmt es die Direktion der Internationalen Baufach-Ausstellung Leipzig, uns anzugreifen. Wir verzichten ausdrücklich darauf, alle von uns gegen das Direktorium der I. B. A- erwirkten einstweiligen Verfügungen hier zu veröffentlichen. Zum ersichtlichen Zwecke des Wettbewerbs gegen unfern Fachmännischen Katalog und Führer durch die Z.B.A., Preis M. 1.— und um dessen Absatz zu hindern, veröffentlicht dasselbe Direktorium der I. B. A. dennoch Gerichtsbeschlüsse, die zum Teil garnicht rechtskräftig, zum Teil nicht von ihr erwirkt, zum Teil aber aufgehoben wurden. Die schädigende Absicht dieser Bekanntmachung ist ersichtlich. Sofort hat das Gericht hierzu auf unseren Antrag in Gemäßheit der §§ 3 u. 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unter Feststellung der Dringlichkeit des Falles im Wege der einstweiligen Verfügung folgendes angeordnet: Linker Androhung einer Geldstrafe von 500 Mark für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung wird dem An tragsgegner (Direktion der I. B. A.) verboten: 1) das mit der Lleberschrist „An die Herren Aus steller und andere Interessenten der Internationalen Baufach-Ausstellung mit Sonderausstellungen Leipzig 1913 e. V." versehene Zirkular vom 2. Juli 1913 ^Börsenblatts, welches verschiedene, gegen die Antragstcllerin erlassene einst weilige Verfügungen zum Inhalt hat, weiter zu verbreiten, 2) einstweilige Verfügungen gegen die Antrag- stelleriu, welche nicht auf Antrag des Antragsgegners er lassen sind, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, 3) solche einstweiligen Verfügungen gegen die Antrag stellerin (Firma Curt R. Vincentz), welche auf Antrag des Antragsgegners erlassen sind, vor dem Zeitpunkte zu ver öffentlichen oder zu verbreiten, in dem über die Recht mässigkeit derselben rechtskräftig entschieden ist, 4) irgendwelche kritisierenden Aeußerungen in Bezug auf die Fachzeitschrift „Die Bauhütte" oder auf den vou der Antragsteüerin (Firma Curt R. Vin centz) verlegten „Katalog mit Führer durch die In ternationale Baufach-Ausstellung" zu veröffentlichen oder zu verbreiten, sofern ihm nicht durch eine gericht liche Entscheidung dazu ausdrücklich die Berechtigung zugesprochen ist. Die Kosten dieses Beschlusses hat der Antrags gegner zu tragen. Der Antragstellerin wird aufgegeben, binnen einer Frist von 10 Tagen den Antragsgegner zur mündlichen Verhand lung über die Rechtmäßigkeit dieser einstweiligen Verfügung vor das Gericht der Hauptsache zu laden. Hannover, den 8. Juli 1913. Unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 1SOO Mark, festzusetzen für jeden einzelnen Fall der Zuwidcrhandlnng, wird dem Antragsgegner (Direktion der I. B. A.) untersagt, I> s. das mit der Lleberschrist „An die Herren Aussteller der Internationalen Bau fach-Ausstellung Leipzig 1913 und andere Interessenten!" versehene Zirkular vou» 28. Juni 1913 folgenden Inhalts: „Es ist der Firma Curt R. Vincentz, Hannover, zwar gelungen, eine Verfügung gegen uns zu erwirken, wonach wir die Weiterverbreitung des gegen ihren Katalog und Führer gerichteten Rundschreibens vom 20. Juni 1913 unterlassen sollten, der Firma Vincentz ist aber vom Ge richt aufgegeben worden, binnen einer Frist von 10 Tagen die Baufach-Ausstellung über die Rechtmäßigkeit dieser erwirkten einstweiligen Verfügung vor das Gericht zu laden. Eine Ladung ist indessen noch nicht erfolgt. Welche gesetzlich verbotenen Wege die Firma Kurt R. Vincentz gegangen ist, um diesen Katalog und Führer an den Mann zu bringen, werden Sie aus den einstweiligen Verfügungen, die als Anlage beiliegen, ersehen"; b. die in obigem Zirkular angezogenen einstweiligen Verfügungen des Kgl. Amtsgerichts Leipzig vom 27. Juni 1913 in Sachen 35 L ^8. 19/13, vom 9. Juni 1913 in Sachen 35 L ^8. 14/13, und vom 27. Juni 1913 in Sachen 35 S. ^8. 18/13 weiter zu verbreiten; 2) in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, welche für einen größeren KreiS von Personen be stimmt sind, Behauptungen des Inhalts aufzustellen: s. „Die Firma Curt R. Vincentz habe es unterlassen, die In ternationale Baufach-Ausstellung über die Rechtmäßigkeik der einstweiligen Verfügung des Königlichen Amtsgerichts Hannover vom 24 Juni 1913 vor das Gericht der Haupt sache zu laden. b. Die Firma Curt R. Vincentz sei gesetzlich verbotene Wege gegangen, um ihren Katalog und Führer an den Mann zu bringen". Der Antragstellerin wird aufgegebcn, binnen einer Frist von 10 Tagen den Antragsgegner zur mündlichen Verhand lung über die Rechtmäßigkeit dieser einstweiligen Verfügung vor das Gericht der Hauptsache zu laden. Hannover, den 3. Juli 1913. k.. 8. Königliches Amtsgericht 17. gez. Koopmann. Ausgefertigt: Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht. ^ Fülbier, Gerichtsaktuar.
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