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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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VlMlyM. «Ohne Verantwortung der Redaktion; )eovä> nnterliegen alle Einsendungen den «estilllUlungen Uder die Verwaltung des Börsenblatts.) Schutz vor Verlusten. (Vgl. Bbl. 1912, Nr. 303.) Kür Fülle wie den der Firma E. Hosinann sc. Co., Berlin, die den> Professor Grohs in Eüstrin ihre »Geisteshelöen« lieferte und davei »reinsiel«, weih ich ein Mittel, ibtanche Herren Verleger fottren, üem Beispiel angesehener Firmen (ich nenne F. Bruckmann, dt. 9t. Lauge- niiesche, Truvner, Weiümann) folgend, direkt bei ihnen eingehende Be stellungen aus Lrten, wo Buchhanoter ansässig sind, emem der öoriigen Sortimenter überweisen oder dem Besteller den Bezug durch das Sor- liment am Orte anraten. In einer Stadt von der Große Eüstrins wurde dann vermutlich einem Manne wie dem erwähnten Professor tem Buchhändler anders als gegen bar geliefert haben — und der Berluft wäre vermieden worden. Bietleicht versuchen Sie, verehrter Herr Hcs mann, es in Zukunft mit meinem Mittel! Im Ernst, ich finde in dem erzählten Fall eine dringende Mahnung, die nicht oft genug wiederholt werben kann: folge der Verlagsbua)- handel soweit irgend möglich dem Grundsatz der weitaus meisten kauf männischen Geschäftszweige! Der Fabrikant liefert nur an den Klein händler und überläßt diesem die Privatkundschaft gänzlich. Breslau. B. Althaus. "P>eler H.cees, Ouxemonr^. Zu der Notiz der Firma Otto Zanke, Berlin, in Nr. 303 des vor. Iahrg. bemerke ich, daß Clees auch von meiner Firma im Jahre 191r eine größere Kvmmisswnssendung geliefert erhielt. Meine meyrfachel, Mahnungen ließ Elees unbeachtet, und auch die Mahnung meine» Luxemburger Rechtsanwalts hatte keinen Erfolg. Bielmehr schrieb mir öer Rechtsanwalt vor einigen Tagen: »Gemäß eingezogenen Erkundi gungen ist Clees vollständig zahlungsunfähig und überdies ein bereit» oflmats verurteilter Gauner. Ich kann Ihnen wirklich nicht raten, behufs Einforderung dieses faulen Guthabens noch gutes Geld aus- zulegcn«. Es ist anzunehmen, daß jedenfalls auch noch andere Ver leger geschädigt sind, und durste ein gemeinsames Vorgehen am Platze sein. Minden i. W. Wilhelm Köhler, Verlagsbuchhandlung. dteurotlaer Oeyrmirrvianslakc u»0 Ver,att0vucyyan0cune> tn PteMöUn, Kaiser Hrievrichsrr. 9, over iveorg Jucer- Vvgt VY., Verlm. Die Neuköllner Lehrmittelanstalt verlangte am 2. 12. 12 lt. Post karte direkt per Postpaket von 6 unserer Verlagswerke je 5 Exemplare gebunden u cond. Wir hatten von drei hier verlangten Verlagswerken durchschiiitlich nur noch zehn Exemplare am Lager und konnten uns deshalb auf eine ä cond.-Lieferung nicht einlajsen. Der Neuköllner Lehrmittelanstalt teilten wir dies unterm 4. 12. 12 mit und fragten an, ob wir von diesen drei Werken bar liefern dürsten. Zugleich er- iunöigten wir uns bei der Geschäftsstelle des Deutschen Verleger- verems nach der Neuköllner Lehrmittelanstalt, da wir diese Firma iveüer im Buchhändleradreßbuch noch in der Versendungsliste finden tonnten. Am 6. 12. 12 teilte uns der Deutsche Verlegerverein mit, daß diese Firma itl Neukölln absolut unbekannt sei und selbst die Leipziger Bestellanstalt von der Existenz dieser Firma keine Kenntnis habe. Trotzdem wandten wir uns unter dem 7. 12. 12 noch an die Bickhardtsche Buchhandlung in Neukölln, aber auch hier ist lt. Zuschrift vom 9. 12. 12 eine Neuköllner Lehrmittelanstalt gänzlich un bekannt. Die Bickhardtsche Buchhandlung schreibt noch: »Da in Neu kölln schon des öfteren zweifelhafte Gründungen vorgekvmmen sind, raten wir zur Vorsicht«. Auf unsere Zuschrift vom 4. 12. 12 an die Neuköllner Lehrmittelanstalt ging uns unter dem 9. 12. 12 von dieser Firma folgendes Schreiben zu: »In höfl. Beantwortung Ihrer w. Zuschrist gestatte mir mitzuteilen, datz ich meine Bestellung vom 2. dss. ä cond. wünsche und daher auf Bar-Lieferung verzichte. — Hochachtungs voll!« Dann folgen zwei Stempel, der eine: Neuköllner Lehrmittel- anstalt und Versandbuchhandlung; der andere: Georg Jüterbogk (ohne Unterschrift). Auf diesen Brief hin schrieben wir an die Firma G. Jüterbogk Buchhandlung in Berlin unter dem 13. 12. 12 folgendes: »Wir bitten höflichst um Mitteilung, ob Sie auch Inhaber der Firma .Neuköllner Lehrmittelanstalt und Versanöbuchhandlung' in Neukölln sind, da eine größere Konimissionsbestellung von dieser Firma bei uns einlief«. Eine Anwort von Jüterbogk ging uns bis heute nicht zu. Es scheint vielmehr, daß man auch dieser Firma gegenüber vorsichtig sein muß. Eine Barfaktur im Betrage von 50 für Porto kam als nicht eingelöst zurück mit dem Bemerken, »weil der Adressat in Leipzig keinen Kommissionär hat«. Unserer alsdann erfolgten direktenAufforde- rung um Einsendung von 50 kam diese Firma bisher ebenfalls nicht nach. H. Ächtung! Schwindet! Wir machen das Sortiment auf folgenden ausgebreiteten Schwindel aufmerksam, der im Dezember in Berlin und wahrscheinlich auch anderswo zum Schaden des Sortiments ausgeführt worden ist. Eine große Anzahl unserer Mitglieder erhielt am 19. Dezember Bestel lungen aus größere Verlagswerke der Firma Kanter L Mohr, Berlin-Schöneberg aus Potsdam, Wannsee usw. durch die Post zugesandt. Die bestellten Werke (im Preise von 14.—, 20.—, 3n.— usw.) sollten eiligst unter Nachnahme gesandt werden. Alle oiese Nachnahmesendungen sind uneingelöst zurückgekommen, da die Adressen sich als fingiert erwiesen haben. Um über den Umfang des dreisten Schwindels ein Bild zu ge winnen, ersuchen wir alle Kollegen, die unlängst ähnliche fingierte Bestellungen auf Verlagswerke der Firma Kanter L Mohr erhalten gaben, uns die Originalbestellung sowie die Barfaktur der Berlagsfirma sofort per Post zuzustellen und eine Erklärung ab zugeben, daß sie sich einem Strafantrag gegen Unbekannt a n s ch.l ießeu. Der Vorstand des Berliner Sortimentervereins: PauUNilschmann, Vorsitzender. Internationale Vereinbarung gegen Schleuderet. (Vgl. Bbl. 1912, Nr. 273, 278, 283, 288 u. 300.) Die Redaktion des Börsenblattes hat mich durchaus mihver- fianden, wenn sie meine Äußerungen in Nr. 288 des vor. Iahrg. als Beleg dafür heranzieht, daß die Schaffung einer internationale» Ver- mussorönung unöureysüyrvar sei. Nicht um Schutz im Auslande gellender, tnsolge öer großen Spesen erhöhter Ladenpreise handelte es gch tn meinen Äußerungen. Schutz gegen Schleuderet mit Büchern, o>e in Deutschland verlegt sind, für alle Mitglieder des Börsenvereins, oas beanspruche ich. Wenn die Firma X in Leipzig nach Riga in Deutschland verlegte Bücher mit 20 A Rabatt liefert unü die Firma X in Riga hiersür oen Beweis ervringt, so hat öer Börsenoerein sehr wohl die Mög lichkeit, die Schleuderet zu strafen, hat hierzu geradeso gut die Mög- tichkeit, wie wenn eine in Königsberg ansässige Firma durch Schleuderet geschädigt wird. Ein jeoes Mitglied des Börsenvereins soll gehalten sein, d>e für Deutschland geltenden Verkaufsbeöingungen einzuhallen, gleichviel wohin die Bücherlieserung ersolgt. Diesen Schutz oürseu auch die >m Auslände ansäiftgen Mitglieoer mit Fug und Recht ueansprucyen. Und warum sollte ein solcher Schutz nicht durchsühr- var sein? Freilich bedarf es in bezug auf Schleuderei ins Ausland erst eines Beschlusses des Börsenvereins. Der Vorstand des Börsenvereins sollte aber nicht länger zögern, den vielfach nach dieser Richtung hin an ihn gelangenden Anträgen zu entsprechen und einen Beschluß des Börsenvereins herbeizusüyren, der seinen Mitgliedern die Pflicht auf erlegt, die Verkaussbeöingungen auch bei Lieferungen ins Ausland einzuhalten. Erst dann kann es heißen: »Gleiches Recht für alle Mit glieder des Börsenvereins«. Riga, Dezember 1912. N. Kymniel. Herr Khmmel hat sich schon in seiner ersten Zuschrist mit solcher Deutlichkeit ausgesprochen, daß von einem Mißverständnis nicht wohl oie Rede sein kann. Die Schwierigkeit liegt auch nicht in dem Mangel an Verständnis für die Wünsche der Angehörigen des deutschen Buch- ganöels im Auslande, sondern an der Unmöglichkeit, den Schutz des oeutschen Buches auf Lieferungen nach dem Auslände auszu- oehnen. So wenig der Börsenoerein ein Recht hat, ausländischen Äuchhandluiigen Vorschriften zu machen, zu welchen Preisen sie oeulsche Bücher an ihre Kunden liefern, so wenig kann er nach jeinen Satzungen deutschen Buchhandlungen dahingehende Ver pflichtungen gegenüber denselben Käufern auferlegen. Das scheint um so mehr gerechtfertigt, als dem Börsenverein ei» Einfluß auf oie Festsetzung der »infolge der großen Spesen erhöhten Laden preise« seitens der deutschen Buchhändler im Auslande nicht eingeräumt wird und somit von einem Schutz des Laden preises im Sinne der Satzungen bei Auslandsgeschäften nicht die Rede sein kann. Mit demselben Recht könnte dann die Forderung erhoben werden, daß der deutsche Buchhändler im Aus lande sich ohne Rücksicht aus seine Spesen an den von dem Verleger vorgeschriebeuen Ladenpreis zu halten hat, wenn bei ungleichen Vor aussetzungen überhaupt von gleichen Rechten gesprochen werden könnte. Red. Berantwartlicher Redakteur: EmtlThomaS. — Verlag: Der Börsenvcrei über Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche» Buchhändlerhaud, Hospttalstrabe. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in L « t v »i g. — Adresse der N e d a k t i v »: Leipzig-!«., (Scrichtöwcg 111.
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