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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 165. 19. Juli 1911. Kleine Mitteilungen. Schaffung einer Zentralstelle für Bekanntgabe unsitt licher Literatur. — Die kürzlich in München und Berlin statt gefundenen Prozesse gegen Schriftsteller und Verleger wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften haben das Interesse auch nicht buchhändlerischer Kreise erneut auf die unsittliche Literatur ge lenkt und zu mannigfachen Auslassungen in der Presse Anlaß gegeben. Die Stellungnahme des Börsenvereins zur Schund- und Schmutzliteratur ist in verschiedenen Resolutionen und praktischen Maßnahmen gegen ihre Hersteller und Verbreiter so unzweideutig zum Ausdruck gekommen, daß nur böser Wille oder Unvernunft ihn noch mit dem Vorwurfe der Laxheit oder stillen Duldung belasten können. Während man aber rasch dabei ist, ihn der Engherzigkeit zu beschuldigen, wenn er einen Unterschied zwischen Buchhändlern und Auchbuchhändlern macht und eine reinliche Scheidung zwischen beiden erstrebt, rührt sich keine Hand, wenn ganz allgemein der Buchhandel doch mit dieser Literatur in Verbindung gebracht wird, obwohl der im Börsenverein organisierte Buchhandel mit ihrer Herstellung und Verbreitung so wenig etwas gemein hat wie die Kunst mit diesen Er zeugnissen eines skrupellosen Spekulantentums. Die große Menge wird freilich kaum in die verschiedene Wesenheit der beiden zeit- lich zusammenfallenden Prozesse Semerau und Cassirer ein- dringen, obwohl schon ihr Ausgang: hier 8 Monate Gefängnis, dort Freisprechung bzw. 60 Geldstrafe, einen Unterschied aufweist, der nicht allein durch die lokalen Verhältnisse und die Zusammensetzung der Gerichtshöfe begründet ist. Saß man in dem einen Falle über ausgesprochene Pornographie zu Gericht, zu deren Verteidigung selbst die weitherzigsten Sach verständigen kein Wort der Entschuldigung vorzubringen wußten, so wird man im Falle Cassirer zu einer anderen Auffassung schon deswegen gelangen müssen, weil es sich hier um den Abdruck in einer ernsten künstlerischen Zeitschrift handelt und somit jedes Versteckspiel von vornherein ausgeschlossen war. Ob es gleichwohl notwendig war, das an sich unbedeutende Tagebuch Flauberls wieder auszugraben, wollen wir dahingestellt sein lassen. Wichtiger als alle die Angriffe, wie sie auch anläßlich dieses Falles wieder in den Tageszeitungen auf den Buchhandel er folgten, erscheint uns die Frage, wie sich der Sortimenter gegen die Beschuldigung der Verbreitung unsittlicher Literatur schützen kann, da er doch kaum in der Lage sein dürfte, jedes bei ihm bestellte Buch auf seinen Inhalt hin prüfen zu können. Gleichwohl ist auch er nach der neuen Fassung der Statuten mit dem Ausschlüsse aus dem Börsenverein bedroht, wenn er sich fortgesetzter Verbreitung unzüchtiger Schriften schuldig macht, während früher von Vereinswegen nur gegen den Verleger vorge gangen werden konnte. Selbst angenommen, daß ein Gericht von wenn die Schuld nicht klar erwiesen ist, bleibt es eine peinliche Empfindung einem Verfahren ausgesetzt zu sein, das über jeden verhängt werden kann, dessen einziger Fehler lediglich in dem Mangel an Vorsicht besteht. Die zahlreichen an uns gelangenden Anfragen aus Sortimenterkreisen, ob das oder jenes Buch verboten sei, beweisen, daß bei aller Bereitwilligkeit, dem Publikum zu dienen, das Sortiment in 99 von lOOFällen gar nicht da ran denkt, diese Bereitwilligkeit auch auf verbotene Schriften auszu- dehnen und sich dadurch strafbar zu machen. Wie wir in unserer Kritik der Eingabe des Schutzverbands der Postkartenindustrie an die Reichsregierung bereits hervorhoben (vgl. Nr. 145), kann die Er richtung einer Prüfungsstelle zur Begutachtung verdächtiger Bücher und Karten kaum als in den Kreis der Aufgaben der Regierung fallend angesehen werden. Wohl aber wäre die Schaffung einer Auskunftsstelle wünschenswert, um deren Zu standekommen sich die Regierung in der Weise verdient machen könnte, daß sie' die in Frage kommenden Behörden anweist, die jeweils beschlagnahmten und verbotenen Bücher dahin zu melden. Das von dem Bureau des Königlichen Polizeipräsidiums in Berlin herausgegebene Deutsche Fahndungsblatt erfüllt diese Aufgabe nur unvollkommen, da es nur einen Teil der be schlagnahmten, verbotenen und wieder freigegebenen Bücher ent hält und verhältnismäßig recht wenigen zugänglich ist. Und wenn nun auch nicht alle Fälle, in denen sich der Sortimenter strafbar machen kann, durch Schaffung einer derartigen Zentrale, die selbstverständlich mit dem Börsenblatt in engster Füh lung zwecks Bekanntgabe ihrer Listen stehen müßte, ver mieden werden können, so wäre eine gewisse Sicherung für den Sortimenter dadurch doch geschaffen. Einer Unterweisung darüber, was ausgesprochen pornographische Literatur ist, bedarf er nicht, wohl aber werden ihm diese Auskünfte in allen den Fällen von Nutzen sein, wo bereits eine polizeiliche Maßnahme oder ein richterliches Urteil bei weniger leicht als unsittlich erkennbaren Büchern ergangen ist. Wir aber hätten statt der Worte einmal Taten und das beruhigende Gefühl, unter den obwaltenden Ver- hältnissen getan zu haben, was getan werden kann, um die berechtigten Interessen des Buchhandels zu schützen und ihn vor dem Vorwurfe der Beteiligung an dem Vertriebe unsittlicher Literatur zu bewahren. Post. — Im Postscheckverkehr wird — insbesondere von den Kontoinhabern mit zahlreichen Umsätzen — von den Sammel- Überweisungen — das sind solche, bei denen Aufträge für mehrere Empfänger in einer Überweisung zusammengefaßt werden — lebhafter Gebrauch gemacht. An Stelle des Abschnitts des roten llberweisungsformulars können in diesen Fällen vom Auftraggeber kleine Zettel zu Mitteilungen an die Gutschriftempfänger benutzt werden. Für diese Zettel hat das Reichs-Postamt jetzt besondere Formulare eingeführt, die in Blocks zu 100 Stück — zum Preise von 16 H für einen Block — von den P.-Sch.-A. an die Kontoinhaber abgegeben werden. Die Formulare können auch durch die Privatindustrie hergestellt werden unter der Voraussetzung, daß sie mit den amtlich hergestellten genau überein- stimmen. Vom I. Januar 1912 ab dürfen den Sammel überweisungen Zettel, die mit den amtlich hergestellten nicht übereinstimmen, nicht mehr beigefügt werden. Sin musikalischer Preisweitbewerb in Paris. — Zu Pfingsten 1912 wird, der »N. Fr. Pr.i zufolge, in Paris ein großer musikalischer Preiswettbewerb stattfinden. In den Dienst dieses Musikfestes, das von der Pariser Munizipalbehörde organi- siert wird, haben sich zahlreiche hervorragende Männer gestellt, unter denen die erste Ankündigung folgende Namen anführt: Camille Saint-Sasns, Massenet, Gabriel Faurs, Widor, Paladilhe, Th. Dubois, Laurent de Rillö, Henri Marsschal, Gabriel Parss, Auguste Chapuis, Chevillard, Gabriel Pierns, Th. Dureau, Vidal, Louis Gaune, Eug. d'Harcourt, E. Balay. In den nächsten Tagen werden an die Musikgesellschaften und Gesangvereine Europas und Amerikas 26 000 Einladungen verschickt werden, denen das Programm des Musikkonkurses beigelegt werden wird. Die Summe der ausgesetzten Preise beträgt ungefähr 200 000 Fr. Sin Internationaler Kongretz für Mutterschutz und Sexualreform, durch den Deutschen Bund für Mutterschutz einberufen, wird vom 28. bis 30. September in Dresden tagen. Hervorragende Fachgelehrte des In- und Auslandes werden über den Stand der Mutterschutzfrage in ihren Ländern refe- rieren und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen über den weiteren Ausbau der Mutterschutzidee und der damit in engstem ursächlichen Zusammenhänge stehenden Sexualreform beraten. Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieur- Vereine tagt in diesem Jahre vom 21. bis 24. September in Münster i. W. Auf der Tagesordnung stehen u. a. das Wett bewerbswesen, neuzeitliche Bauordnungen, technisches Schul wesen, Architektenkammern, Normalien für Hausentwässerungen, ferner der zweite Teil des Gesetzes über die Sicherung der Bau forderungen und die Einführung besonderer Baugerichte. Der internationale Anti-Tuberkulose-Kongretz, der im September in Rom stattfinden sollte, ist aus Rücksicht auf Organi- sations- und Mitarbeiterschaftsfragen, entsprechend einem Wunsche des ausländischen Komitees, auf den April 1912 verschoben worden. Deutscher Richtertag in Dresden. — Am 12. und 13. Sep- tember wird in der Internationalen Hygiene-Ausstellung zu Dresden der 2. Deutsche Richtertag abgehalten werden.
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