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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1893
- Sprache
- Deutsch
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Honorar oder die vereinbarte Pauschsummc im Verhältnis znm Gelieferten zu zahlen. 8 44. Der Verlagsvertrag erlischt, wenn zur Zeit des Vertrags abschlusses noch nicht eingetretene oder den Vertragschließenden nicht bekannt gewesene äußere Umstünde die Vertragserfüllung sinn- oder zwecklos erscheinen lassen. Bereits drnckfertige Teile hat der Verleger zu honorieren. 8 45. Geht das Manuskript vor Ablieferung an den Verleger ohne dessen oder des Verfassers Verschulden unter, so hat es der Verfasser, wenn möglich, neu herzustellen. Ist die Wiederherstellung gar nicht oder nicht in einer an gemessenen Frist möglich, so kann der Verfasser das Honorar nicht beanspruchen und hat bereits erhaltenes zurückzuzahlen. Der Verleger hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. 8 46. Geht das Manuskript nach Ablieferung an den Verleger ohne dessen oder des Verfassers Verschulden unter, so hat es der Verfasser, wenn möglich, neu herzustellen. Der Verleger hat den Verfasser für die Wiederherstellung in einer den Umständen angemessenen Weise zu entschädigen und jedenfalls das vereinbarte Honorar für die betreffende Auflage zu entrichten. Der Verfasser hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. 8 47. Geht das Manuskript durch Verschulden eines der vertrag schließenden Teile unter, so hat der schuldige Teil den andern zu entschädigen. 8 48. Geht die Auflage ganz oder teilweise durch Zufall unter, nachdem der Druck des Werkes vollendet ist, so ist der Verleger berechtigt, unter Benachrichtigung des Verfassers, das Vernichtete ohne nochmalige Honorarzahlung wiederherzustellen, doch hat er den Verfasser von seiner Entschließung zu benachrichtigen. 8 49. Der Verleger darf den freiwillig vernichteten (makulierten) Teil einer Auflage nicht wiederherstellen. 8 50. Mit Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist des Urheberrechts er lischt der Verlagsvertrag. Verbindlichkeiten, welche vor Ablauf der Schutzfrist über deren Bestehen hinaus zwischen den Vertrag schließenden begründet sind, werden dadurch nicht berührt. Abbildungen im Text 19. 39. Ablauf der Schutzfrist 50. Abrechnung, Verpflichtung des Ver legers 21. Abschluß des Vertrags 4. Anzeigcpflicht des Verlegers, s. Be nachrichtigung. Auflage, Begriff 26. — Höhe 28. - neue, in andern: Berlage 29. „ Bearbeitung 32. — „ Honorierung 32. „ Honorar für Bearbeiter 40. — „ Honorar f. Korrekturen 40. „ Mitarbeiter 37. „ Veränderungen 33. „ Verpflichtung zur Veran staltung 30. — Untergang durch Zufall 48. — Vcrgriffensein 30. — Verlagsrecht des Verlegers 27. — bei Verlagsrecht ans Zeit 31. Auflagereste 29. Ausgabe, Begriff 26. Aushängebogen für den Verfasser 23. — dürfen nicht verbreitet werden 23. Ausstattung, Verpflichtung des Ver legers 12. Bearbeitung durch Dritte 10. 32. 37. Bekanntmachung eines Werkes 15. Benachrichtigung des Verfassers durch den Verleger 16. 22. 26. 28. 33. 39. 48. Berichtigungen bei neuer Auflage 32. Besprechungs-Exemplare, Herstellung 22 Bestellungsvertrag 5. 27. 37. Einzelausgaben 34. Einzelbeiträge 35. Entschädigung bei Rücktritt vom Ver trage 42. Sachregister. <Die Ziffern bedeute» die Paragraphennummern.l Erloschen des Verlagsvertrags 39. 50. Exemplare, Recht des Verfassers auf solche 25. — unverkaufte 29. Feststellung des Rechtsverhältnisses 4. Freiexemplare, honorarfrei 22. — für den Verfasser 24. Gegenleistung des Verlegers 17. Gesamtausgaben 34. Gewinnanteil des Verfassers 21. Haftbarkeit des Verfassers 6. Haftbarkeit bei Veräußerung des Ver lagsrechts 9. Honorar für Abbildungen imText 19. — Arten 17. — für neue Auflagen 18. 40. — bei Bearbeitung neuer Auflagen durch Dritte 32. — bei Bogenzahlüberschreitung 19. — für Einzelbeiträge zu Sammel werken 36. — bei Erlöschen des Vertrags 44. — nach abgesetzten Exemplaren 21. — für Freiexemplare 22. — für den Raum von Abbildungen 19. — an Rechtsnachfolger des Verfassers — Rückerstattung bei Rücktritt des Verfassers 42. — bei Rücktritt des Verlegers 42. — bei Sammelwerken 36. — Termin der Fälligkeit 20. 21. — bei Unmöglichkeit der Vertrags erfüllung 43. — bei Untergang des Manuskripts 45. 46. 47. — bei Untergang der Auflage durch Zufall 48. — bei Unvollständigkeit des Manu skripts 9. 43. Honorar nach Zähl der Druckbogen 19. Klischees 39. Kommissionsverlag 3. Korrektur, Berechtigung und Verpflich tung des Verfassers 11. — Kosten 11. 40. Ladenpreis bestimmt der Verleger 16. Lieferfrist des Manuskripts 8. 9. Manuskript ist druckfertig zu liefern 7. — Aenderungen 11. 13. 14. — Untergang 47. 48. 49. — Wiederherstellung 47. 48. — Ergänzung durch Dritte 9. 45. — Schadenersatz 45. 46. 47. Mitarbeiter, deren Verlagsrecht 37. Neudruck 26. Pflichtexemplare, Herstellung 22. Preisstellung 16. — für Exemplare bei Lieferung an den Verfasser 25. Rechtsnachfolger 40. Rezensionsexemplare 22. Rücktritt des Verfassers vom Ver trage 42. — des Verlegers vom Vertrage 42. Sammelwerke 35. — Einzelbeiträge 36. Schadenersatzanspruch 9. 42. Selbstverlag 2. Stereotypplatten sind zulässig 14. Titel, Veränderung 13. Uebersetzungen ohne Genehmigung des andern Teils verboten 38. Uebertragung des Verlagsrechts 2 bis 6. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung 44. Untergang der Auflage 48. — des Manuskripts 45. 46. 47. Unvollständigkeit des Manuskripts 9. Urheberrecht, Schutzfrist 50. Veräußerung des Verlagsrechts 41. Verbreitung eines Werkes muß in der üblichen Weise geschehen 12.15. Verfügungsrecht des Verlegers 37.40. Verlagsrecht, Begriff u. Ausübung 2. — Haftung dafür 6. — vom Verfasser selbst ausgeübt 2. — an Einzelbeiträgen in Sammel werken 36. Verlagsrecht für eine und für alle Austagen 27. — im Kommissionsverlag 3. — an Mitarbeiterleistung 37. — des Rechtsnachfolgers des Ver fassers 40. — Uebertragung 5. 37. durch den Verleger 41. — auf Zeit 31. Verlagsvertrag zwischen Verfasser und Verleger 4. — Erlöschen 39. 44. 50. — Unmöglichkeit der Erfüllung 43. — Entschädigung für Nichterfüllung 42. Verlagsvertrag, Rücktritt des Ver fassers 42. 43. — Rücktritt des Verlegers 42. Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte 42. Versendung und Vertrieb 14. Vervielfältigung 12—15. ! — durch Stereotypplatten 14. — Vorrichtungen 39. Wiedergabe, wortgetreue, des Manu skripts 13. Zeichnungen und Abbildungen, Ver wertung 39. Zuschuß zur Auflage 22. Verantwortlicher Redaltenr: Max Evers. — Verlag: Geschäftsstelle des Börsenveretns der Deutschen Buchhändler (G. Thomälen, Geschästsf.). Druck von Ramm L S e e in a u n. Sämtlich in Leipzig, Deutsches Bnchhändlerhaus, Hospitalstraße.
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