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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1936
- Strukturtyp
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- 1936-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1936
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- Deutsch
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Rabat! beliefert werden, die entweder Mitglieder des Vereins oder als Wiederverkäufcr anerkannt und in entsprechende Listen aus genommen sind. Die Durchführung dieser neuen Ordnung begegnet in der Schweiz ähnlichen Schwierigkeiten wie in Deutschland, denn auch hier zeigte sich, welch ungeahnten Umfang der Auchbuchhandel be reits angenommen hatte. Auch in der Schweiz kann eine definitive Regelung nur langsam und nicht von heute auf morgen vorgenom men werden, um so mehr, als der Schweizerische Buchhändler- Verein bestrebt ist, willkürliche Härten zu vermeiden und den Auchbuchhandel nur dort auszuschalten, wo er keinerlei Berech tigung besitzt und die Ausschaltung ohne Existenzgefährdung durch gesetzt werden kann. Immerhin können die Vorarbeiten jetzt als abgeschlossen be trachtet und die neuen Wiederverkäuferlisten nunmehr in Kraft gesetzt werden. Der Schweizerische Sortimentsbuchhandel ist nach wie vor auf die Einfuhr ausländischer Verlagsproduktion angewiesen. Am stärksten ist naturgemäß der Anteil Deutschlands. Die Schweiz ist auch heute noch von den dem Börsenverein angeschlossenen Aus landsvereinen der größte Abnehmer der reichsdeutschen Verlags produktion. Allerdings ist die Einfuhr französischer und englischer Literatur im Steigen begriffen, insbesondere auch aus wissenschaft lichem Gebiet. Der Schweizerische Buchhändlerverein legt nach wie vor das größte Gewicht auf engste Zusammenarbeit mit dem Börsenversin. Er freut sich feststellen zu können, daß bis heute diese Zusammen arbeit sich stets zur gegenseitigen Befriedigung bewährt hat. Gerade in der letzten großen Aktion, der Wiederverkäuserregelung, ist ein Ergebnis nur möglich, wenn der Schutz der Bestimmungen in der Schweiz durch den Börsenverein restlos gesichert ist. Diese Notwendigkeit der Sicherung gilt insbesondere für den festen Ladenpreis und seinen Schutz. Er bildet das Fundament des schweizerischen Buchhandels, das er nötig hat nicht nur für den Verkehr im Innern, sondern vor allen Dingen gegen die Kon kurrenz aus den angrenzenden großen Ländern. Dieser Laden preisschutz ist die Grundsäule der Satzungen und Ordnungen des Schweizerischen Buchhändlervereins. Das Publikum ist über seine Bedeutung aufgeklärt und erkennt feine Vortelle an, die auch in seinem Interesse liegen. Die Zusammenarbeit der schweizerischen Organisation mit dem Börsenverein und seinen angeschlossenen ausländischen Verbänden wird gesichert bleiben, solange der Laden- prcisschutz gesichert ist. Zum ersten Male hat der Verband der Buchhänd ler o r g a n i s a t i o n en des Königreiches Jugosla wien, der sich im Herbst 1935 dem Börscnverein angcschlosscn hat, Bericht erstattet. Darnach hatte der jugoslawische Buchhandel auch im Jahre 1935 unter der allgemeinen Wirtschaftskrise außerordentlich zu leiden, da Jugoslawien, das hauptsächlich Agrarland ist, vom Preisrückgang der Agrarproduktc ans dem Weltmärkte stark be troffen wurde. Für den einheimischen Buchhandel machte sich die Konkurrenz ausländischer Verlage und Buchhandlungen, die ver suchten, ihre Werke unmittelbar an jugoslawische Büchcrkäufer zu liefern, stark bemerkbar, wobei vielfach, besonders bei Angeboten durch Reisende, Preisunterbietungen als Anreiz für die Auftrags erteilung vorkamen. Gegen diese Konkurrenz, besonders aber gegen das häufige Auftreten ausländischer Bücherreisender, hat der Landesverband der Buchhändlcrorganisationen des Königreiches Jugoslawien aus Grund der bestehenden Landesgesetze energische Schritte unternommen und wird dies auch in Zukunft tun. Aber auch einheimische Firmen haben sich oft nicht an die Ladenpreise gehalten. Das war für den jugoslawischen Buchhandel auf die Dauer wirtschaftlich untragbar. So wurde der Wunsch zur Bil dung einer Arbeitsgemeinschaft des Verbandes mit dem Börsen- vcrcin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig immer stärker, um allen diesen Übelständen endgültig zu begegnen. Diese Arbeits gemeinschaft wurde im Herbst 1935 Wirklichkeit. Schon heute läßt sich sagen, daß dadurch zwar noch kein Jdealzustand, aber doch eine merkliche Besserung eingctreten ist. 372 Die gleichen Schwierigkeiten, wie sie sich aus den Berichten der angeschlossenen ausländischen Verbände ergeben, bestanden und bestehen für den Absatz deutscher Verlagswerkc auch im übrigen Ausland. Deshalb muß an dieser Stelle auf die große Bedeutung des Ladenpreisschutzes auch in solchen Ländern, die nicht zum Vereinsgebiet gehören, hingcwiesen werden. Das ist bei Verhandlungen z. B. mit Vertretern des holländischen Ver eins und im Schriftverkehr immer wieder von draußen betont worden. Ebenso wie beim Buchhandel hochvalutiger Länder der Wunsch besteht, vor Preisunterbietungen bei unmittelbaren Liefe rungen aus Deutschland gesichert zu sein, strebt der rcichsdcntschc Exporteur an, in untervalutigen Ländern bei Lieferungen an Buchkäufer mit dem einheimischen Buchhandel konkurrenzfähig zu bleiben. Hier besteht sür den Börsenverein ein großes und sicher nicht leichtes, aber, aus lange Sicht betrachtet, dankbares Arbeits gebiet. Denn mag in erster Linie die Absatzfähigkeit deutscher Vcr- lagswerkc bedingt sein durch die Höhe des Preises im Vergleich mit der Kaufkraft der einzelnen Länder, so ist sicher nicht ohne erheblichen Einfluß auch die wirtschaftliche Einstellung des Sach walters dieser Ware im Ausland, des Buchhändlers. Die Be ziehungen zu ihm und seinen Organisationen zu pflegen und ihm gegenüber immer den Grundsätzen des lauteren Wettbewerbes Geltung zu verschaffen, soll eine unserer wichtigsten Aufgaben bleiben. Für Aus- und Einfuhr von Gegenständen des Buchhandels von Bedeutung sind die Z o l l b e st i in m u n g e n aller Länder, deren Bearbeitung zusammen mit den Fragen des Bahn- und Postverkehrs in einem besonderen Referat zusammcngcschlossen sind. Änderungen wesentlicher Art sind aus diesem Gebiet nicht zu berichten. Sie werden von uns aufs genaueste erfaßt und in die von uns herausgegebene Sammlung der Zoll- und Postbestim mungen ausgenommen. Hinzuweisen ist auf den bereits im Jahre 1933 von der Reichsbahn eingerichteten sogenannten »grünen Verkehr-. Die nach seinen Bestimmungen versandten Gegenstände des Buch handels werden zu den Tarifen des gewöhnlichen Frachtgutes be fördert. Leider ziehen nur wenige Buchhandlungen aus dieser Einrichtung Vorteile, denn, sobald eine Umleitung der Sendung erforderlich ist, treten wesentliche Verzögerungen ein. Um dem Buchhandel die Vergünstigung gleichmäßig zu verschaffen, haben wir die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn gebeten, Bücher und Zeitschriften in eine Sonderklasse des Rcichsbabntarifes auf zunehmen und sie ganz allgemein zu ermäßigter Gebühr mit Eil- zügen zu befördern. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Be gründung, daß für eine Tarifänderung nicht die Voraussetzungen gegeben seien. Vom 20. Januar 1936 ab ist im Güterverkehr der Reichsbahn eine Erhöhung der Frachtgebühren um 5°/° eingetretcn. Aus genommen sind nur besonders wichtige Lebensmittel und der Expreßgutverkehr. Durch die Verordnung gegen Preissteigerung aus Anlaß der Erhöhung von Eisenbahn-Gütertarifen wurde die Abwälzung dieser Spesenerhöhung untersagt. Auf dem Gebiete der Gesetzgebung sind für den Börsen verein von besonderer Bedeutung das Kartcllrecht, die Bestim mungen gegen den unlauteren Wettbewerb und das Urheber- und Verlagsrecht. Die Neugestaltung dieser Gebiete ist noch nicht ab geschlossen. Auch Änderungen des Urheberrechts auf internatio nalem Gebiete sind im Berichtsjahr nicht eingetreten. Hinznweiscn ist aber auf die von der Reichsschrifttumskammer erlassene An ordnung über einen Normalvertrag zwischen Schriftstellern und Verlagen vom 3. Juni 1935 und auf die abgeändcrte Schieds gerichtsordnung vom 22. November 1935. Im Urhcbcrrechts- ausschuß der Akademie für deutsches Recht ist der Buchhandel durch Generaldirektor ldr. Kilpper-Stuttgart und Verlagsbuchhändler Arthur Sellier jun.-Berlin vertreten. Die Vorbereitungen zum II. Internationalen Verleger- Kon g r e ß, der vom 7. bis 12. Juni 1936 in London stattsindet, sind im vollen Gange. Wie üblich wird am Kongreß eine deutsche Delegation teilnehmen, deren Mitglieder über bestimmte Fragen
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