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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1936
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- Deutsch
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Nummer 96, 25. April 1936 Börsenblatt für den Deutschen Buchhanvel leger für das betressende Werk festgesetzten Rabatt. Buchhänd lerische Wiedervertäuser dagegen dürfen nur mit einem gegenüber dem vollen Buchhändlerrabatt um 5°/» verminderten Rabatt be liefert werden. Wiederverkäufer sind alle diejenigen Personen, die — ohne Mitglied des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler und damit der Reichsschristtumskammer oder einer anderen Einzel kammer der Reichslulturkammer oder eines dem Börscnverein angeschlossenen Äuslandvereins zu sein — zuin Vertrieb von Gegenständen des Buchhandels — sei es total, sei es partiell — zugclajscn sind. Für uns Buchhändler unterliegt es keinem Zweisel, dag die Minderung des Rabattes für Wiedcrvcrkäuscr wirtschaft lich berechtigt ist. Sie haben geringere Aufwendungen in der Vor bildung und im buchhändlerischen Geschäftsbetrieb, namentlich in der Lagerhaltung. Der Wunsch des regulären Buchhandels ging sogar auf eine höhere Differenzierung; es war aber unmöglich, sic beim Preiskommissar durchzusetzen. Keineswegs sind die angeführten Bestimmungen sämtliche Neuerungen, welche die Ncusassung der Vcrtehrsordnung bringt; es handelt sich vielmehr nur um die hauptsächlichsten und wichtig sten, um solche, die von jeher heiß umkämpft waren und deren Regelung dem großen Hauptziel der Verkehrsordnung dient: Ver einfachung und Vereinheitlichung der geschäftlichen Beziehungen der einzelnen Zweige des Buchhandels untereinander und damit ihre Befriedung. Wir wollen von der Entwicklung der letzten Jahre vor der Machtergreifung weg und zurück, die immer mehr zur Absonderung der fachlichen Organisationen voneinander führte und den Gemcinschaftsgedanken gefährdete. Gewiß, jede Fach gruppe soll ihre speziellen fachlichen Interessen wahren, der buch- händlerische Verkehr ist aber keine Spezialscage im eigentlichen Sinne, sondern eine Gemcinschastsausgabe, die nur vom einheit lichen Standpunkt aus gelöst werden kann. Nicht anders liegt es auch für die Regelung der Wirtschafts lagen, die in der V e r ! a u s s o r d n u n g ihren Niederschlag gc- funoen haben. Zu den daran beteiligten Zweigen des Buchhandels tritt hier aber noch ein sehr wichtiger Interessent: der Verbraucher, der Käufer der Ware. Ein Preisbindungssystem wie das des Ladenpreises, das aus ihn nicht gebührend Rüujicht nehmen wollte, müßte von vornherein mit dem Widerstand der zuständigen Regie rungsstellen rechnen. Aufgabe eines solchen Systems kann es nicht sein, seinen Mit gliedern möglichst hohe Preise zum Schaden der Verbraucher zu ftchern. Marktregelung in diesem Zusammenhang bedeutet viel mehr die Schaffung und Sicherung des gerechten Preises. Gerecht aber ist ein Preis dann, wenn er einerseits bei vertretbarem Ge winn den Verbraucher vor Überhöhung, andererseits Hersteller und Händler vor Preisschleuderei schützt. Der Börsenoerein beschäftigt sich sreilich mit der Preisfestsetzung als solcher grundsätzlich nicht. Er ist lein Preiskartell im eigentlichen Sinne. Wohl aber sucht er im Rahmen des Schutzsystems überhöhte Preise zu verhindern, indem er diesen Schutz bei zu hohen Zwischenhandelsgewinncn versagt. Das Streben nach dem gerechten Preise findet in der Ver- kaussordnung Ausdruck in der großen Zahl von Aus nah m e p r e i s e n. Abgesehen von der von jeher bestehenden Möglichkeit der Vereinbarung von Preisnachlässen mit Biblio theken, sür minderbemittelte Studenten und Schulkinder usw., führt die Vcrkaufsordnung neun verschiedene Fälle von Vorzugs preisen aus, die in Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher schaft Abweichungen vom Ladenpreis zulassen und damit eine wesentliche Auflockerung, wie sie von seiten der Regierung ge fordert wird, bedeuten. Die Neufassung der Verkaussordnung bringt aber in dieser Richtung eine weitgreifende Neuregelung, nämlich unter gewissen Einschränkungen die Wiedereinführung des Men genpreises. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Neuregelung derVorzugspreise s ü r Z e i t s ch r i s t en, die der Reichs- verband der deutschen Zeitschristcnverleger in Anlehnung an die Bestimmungen der Verkaussordnung formuliert und durch die 370 Reichspressekammer hat genehmigen lassen. Sie ist in einem be sonderen 8 lla in die Verkaussordnung eingereiht. Auf weitere Änderungen soll hier nicht weiter cingegangen werden. Sie sind durchaus in der Linie der stets mit der Bertauss- ordnung verfochtenen Politik gehalten: dein Ausgleich zwischen Verlag und Handel zu dienen, die Interessen des BuchläuscrS zu wahren und den Grundsätzen des lauteren Wettbewerbs zum Siege zu verhelsen. Verhandlungen zur Herbeiführung von Sonder- abkommcn sind im Lause des Berichtsjahres vor allen Dingen geführt worden mit den sür die V o l k S b ü ch e r c i c n zuständigen Stellen. Es ist, indem das Reichsministerium für Erziehung und Wissenschaft durch seinen dafür zuständigen Referenten die Sache in die Hand nahm, gelungen, die verschiedenen erheblichen Schwie rigkeiten zu beseitigen und zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Wenn selbstverständlich der Buchhandel aus manche Forde rung hat verzichten müssen, so erfüllt uns das Zustandekommen des Vertrages und die damit erreichte Befriedung zwischen Sortiment und Volksbüchereien mit lebhaftester Genugtuung. Wir statten deshalb gern unsere Dankesschuld ab an alle Beteiligten, insbe sondere an das Reichserziehungsministerium. Wir erhoffen aus dem Vertragswert in Verbindung mit dem srüher schon abge schlossenen Abkommen über das Einkaufs Haus sür Volksbüchereien eine segensreiche Auswirkung nach beiden Seiten. Wir empfinden es als großen Ersatz aller Mühen, daß cs nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen nun endlich im Drit ten Reich gelungen ist, zum beiderseitigen Einverständnis zu kom men, das hoffentlich von Dauer sein wird. Ebenso waren unsere Verhandlungen mit der Stadt Berlin, gesördert durch den beiderseitigen guten Wil len, erfolgreich. Es schien noch einige Steine in diesem Vertrags wert; wir hoffen aber, daß auch sie bald eingefügt werden können, und daß dann ein Gebäude steht, unter dessen Aach der Berliner Buchhandel sich wohler sühlt als dies bisher der Fall war. Selbst verständlich wurden auch noch andere einzelne Abkommen mit Bibliotheten geschlossen, aus dir' im einzelnen aber hier nicht eingcgangen werden soll. Hervorgehobcn mag nur in diesem Zu sammenhänge werden, daß der Umstand des Schwedens von Ver handlungen keineswegs die Mitglieder berechtigt, Angebote unter Vorbehalt der endgültigen Regelung zu machen, um dadurch zu versuchen, die Konkurrenz aus dem Felde zu schlagen. Erst wenn ein Abkommen in Kraft getreten ist, kann es Grundlage von An geboten sein. Die Stadt Leipzig hat anläßlich der Buchwoche in dan kenswerter Weise eine Stistung von 2 ö 0 0 0 R M zur An schaffung von Büchern für Schülerbüchereicn und Volksbüchereien gemacht. Wegen der hierbei geforderten Nachlässe ist cs ebenfalls zu einer Einigung gekommen. Hervorzuheben ist noch eine Besprechung mit dem Vertreter des R ei chs st udenten Werkes im Septem ber. Es wurde sestgestellt, daß mit dem Vertrag vom April l!134 die denkbar günstigsten Ersahrungen gemacht worden sind und daß er demgemäß unvermindert weiter beibehalten wird. Lediglich die Freigrenze wurde von RM 3.— aus RM 2.Ü0 hcruntergesetzt. Im Oktober fanden wir uns mit den Vertretern der Hochschulen zu der alljährlich üblichen Aussprache zu sammen. Gesprochen wurde über die Kennzeichnung von Disser tationen, sür die noch bestimmte Vorschläge ausgcarbeitet werden sollen. In der Betämpsung der mißbräuchlichen Abgabe von Hörercxemplaren sollen wir Unterstützung finden. Eine Aussprache fand im Oktober auch statt zwischen Vertretern des wissenschaftlichen Verlages und Sortiments. Wenn dabei auch unmittelbare Ergebnisse nicht erzielt wurden, so liegen doch — abgesehen von der Bereinigung von Einzelsällen — von beiden Seiten Anregungen vor, die sich eines Tages zu Anträgen an den Börsenverein verdichten werden. Wir halten von Aussprachen im kleinen Kreis der beauftragten Vertreter mehr als von Auseinandersetzungen in großen Versamm lungen, weil wir jene für fruchtbar, diese für unfruchtbar ansehen, mögen manche den durch die Rededuelle belebten Versammlungen
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