Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 175 (R. 39) Leipzig, Sonnabend den 8. August 1942 109. Jahrgang Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Schriftsteller I. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat gemäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichs- kulturkammergesetj vom 1. November 1933 (RGBl. I Seite 797) die nachstehend aufgeführten Personen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen bzw. ihre Aufnahme abgelehnt. Den Betreffen den ist damit eine schriftstellerische Tätigkeit untersagt: Hilger, Carl-Gustav, Bielefeld, Mühlenstr. 66, Hohn, Dr. Wilhelm, Wien 40/III, Jacquingasse 53/3, Liebreich. Dr. Erik, Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 92, Ruckdeschel, Hans, Würzburg, Horst-Wessel-Straße 31, Samida, Dr. Wilhelm, Wien II, Nepomukgasse 1, Schaeffer, Dr. Erwin, Berlin W 15, Sächsische Straße 74, Schmalstich, Clemens, Bin.-Wilmersdorf, Bamberger Str. 19, von Strachwi^, Hubertus Kraft, Graf, Bad Tölz/Obb., Taube, Charlotte, Berlin W 30, Barbarossastr. 32 a, Voswinckel, Heinrich, Lunden/Holstein, Mittelstr. 20. II. Folgender Mitgliedsausweis ist abhanden gekommen, den ich hiermit für ungültig erkläre: Nr. A 8353: Schriftsteller Alfred Loch, geb. am 22. Oktober 1887 in Oberstein/Nahe, wohnhaft: Ziegelhau sen/Neckar, Schulbergweg 6. Berlin, den 23. Juli 1942 I. A.: gez. Ihde Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer, Abt. III Betr.: Durchführung der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 152 Bei dem Leiter der Fachgruppe Reise- und Versandbuch handel sind unter dessen Privatanschrift so zahlreiche Anfragen anläßlich der Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 152 (Anordnung über die Beschäftigung von Buchvertretern im Reise- und Versandbuchhandel vom 25. Juni 1942) einge gangen, daß dieser außerstande ist, sie alle einzeln zu beant worten. Herr Hugo Heinecke hat statt dessen um allgemeine Hinweise gebeten: 1. Nach der Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 152 ist jeder Reisebuchhändler verpflichtet, die mit Buchvertretern geschlossenen Verträge zum nächstzulässigen, vertraglich vereinbarten oder gesetjlichen Termin zu kün digen. Auch mündliche und briefliche Vereinbarungen sind Verträge in diesem Sinne. In den meisten Fällen wird späte stens am 19. August 1942 zum 30. September 1942 zu kündi gen sein. 2. Es möchte davon abgesehen werden, aussichtslose Anträge an die Kammer zu richten, weil jede unnötige Arbeits belastung unverantwortlich sein würde. Aussichten auf Be rücksichtigung von Ausnahmeanträgen zur Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 152 bestehen nur, wenn der Vertreter für im Kriege wichtiges Schrifttum eingesetjt werden soll und er sich stets als zuverlässig und fachlich ge eignet erwiesen hat. 3. Der Ausnahmeantrag ist von der Firma für den Vertreter zu stellen. Der Antrag muß die im Börsenblatt Nr. 152/153 ge nannten Angaben enthalten und an die Reichsschrifttums kammer — Abt. III —, Leipzig C 1, Hospitalstraße 11, ge richtet sein. 4. Für Vertreter bis zum Alter von 48 Jahren sind Ausnahme anträge zwecklos, wenn nicht nachweisbar keine Voraus setjungen für dessen Vermittlung durch das Arbeitsamt an einen kriegswichtigen Betrieb bestehen. 5. Die Meldungen der freiwerdenden Vertreter an das Arbeits amt haben die Firmen unverzüglich, also spätestens 14 Tage vor Beendigung des Vertreterverhältnisses vorzunehmen. * l# FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Dr. Ernst Bahr in Firma Hermann Bahr in Berlin Josef Bienert Gehilfe der Firma G. A. Kaufmann’s Buchhandlung in Dresden Rudi Czarnetzky Gehilfe im Hause I. A. Mayer’sche Buchhandlung in Aachen Erich Friedrich Gehilfe im Kommissionsgeschäft F. Volckmar in Leipzig Julius Gratzl Gehilfe im Zentralverlag der NSDAP. Franz Eher Nachf. in München Bernhard Heimann Mitarbeiter der Firma W. Weber K.-G. in Berlin Walter Johst Junior-Chef und Leiter des Zweiggeschäftes der Firma Carl E. Johst in Malente-Gremsmühlen Karl Kruse Mitarbeiter der Firma Georg Toepffer in Hamburg Gerhard Märker Gehilfe im Hause Koehler & Volckmar, Barsortiment in Leipzig Richard Maurath Sohn des Inhabers und Mitarbeiter der Buchhandlung Wilhelm Maurath in Lörrach Franz Xaver Müller Gehilfe der Herderschen Buchhandlung in München Ludwig Willeke Sohn des Inhabers und Mitarbeiter der Buchhandlung Josef Willeke in Duisburg Hermann Wölker Gehilfe der Firma Koehler & Volckmar, Ausland-Abteilung in Leipzig DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Nr. 175, Sonnabend, den 8. August 1942 153