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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110429
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191104290
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110429
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-04
- Tag1911-04-29
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^ 98. 29. April 1911. Amtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Bnchhandet. 5223 leiten des deutschen Kunsthandels« mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplar unverlangt einzusenden. Der Deutsche Buchgewerbeverein haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise wie der Buchhandel für die s. cond.-Sendungen. § 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: Einzelblätter. I. Originale Kunst (ein- und mehrfarbig): a) Originalradierungen (Strich- und Kupferätzung, Aqua tinta, Vernis mou, Kalte Nadel usw.; b) Originalholzschnitte; o) Original-Lithographien (Künstlersteinzeichnungen); II. Reproduzierende Kunst (ein- und mehr farbig) : ») Tiefdrücke (Kupferstiche, Radierungen, Photogravüren); b) Hochdrucke (Holzschnitte, Autotypien, Zinkographien); o) Flachdrucke (Lithographien, Lichtdrucke usw.); 6) Photographien, Kohledrucke usw. 8. Tafelwerke. I. Vollständige Werke. II. Lieferungswerke und Zeitschriften. III. Kunst-Kataloge. 8 3. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Nur in ganz be sonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden; so auf genommene Titel werden durch ein f bezeichnet. Von Neuigkeiten, die in verschiedenen Formaten er schienen sind, genügt die Einsendung eines Exemplars in nor maler Größe. Auf der Begleitfaktur ist jedoch anzugeben, in welchen Formaten die betreffende Neuigkeit in den Handel kommt. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens innerhalb vier Wochen nach der Aufnahme. Auf besonderen, in der Begleitfaktur auszudrückenden Wunsch findet die Rück sendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. Die Rücksendung kann jedoch keinesfalls vor Ablauf eines Monats nach Eintreffen der Sendung verlangt werden. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegen stände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift ent sprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem wird bei Einzelblättern außer den vom Verleger angewandten Formatbezeichnungen die Bild- und Papier größe in Zentimetern angegeben, bei Tafelwerken das Format in derselben Weise wie bei der Hinrichs'schen Bibliographie. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Ab drucksgattungen, wenn sich die betreffenden Angaben auf der Begleitfaktur befinden, vermerkt. Bei den Einzelblättern wird die Gewährung eines Rabatts von 0—24^ durch ein n n vor dem Preis, die Gewährung von 25—29^ durch einin angezeigt. Bei den Tafelwerken wird der Rabatt auf dieselbe Weise wie in der Hinrichs'schen Bibliographie kenntlich gemacht. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Laden- und den Nettopreis enthalten. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: ch alle unter eine der Gattungen des § 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind; b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger Verbindung stehen; o) aus dem Grenzgebiete des Buchhandels sind Kunst neuigkeiten zu verzeichnen, selbst wenn sie auch für die Hinrichs'sche Bibliographie in Betracht kommen. Es soll hierbei dieselbe bibliographische Methode zur An wendung gelangen wie bei der Hinrichs'schen Biblio graphie. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) bildliche Darstellungen geringer Art, die mehr in den Papierhandel gehören; b) Darstellungen unzüchtigen Charakters. 8 10. Verweigert der Deutsche Buchgewerbeverein die Auf nahme irgendeines Werkes, so hat er dem betreffenden Ein sender ohne Verzug Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen —— Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der MWn> des deniWll RMechM. § >. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musi kalienhandels sind an Herrn Friedrich Hofmeister in Leipzig, Seeburgstraße 14—20, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels« im Börsenblatts für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeich nis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die Firma Friedrich Hofmeister haftet für diese Einsen dungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortimentshandlungen für die ihnen zugehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Originale vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden mit der Originalfaktur zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in 87S*
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