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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110429
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191104290
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-04
- Tag1911-04-29
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toniert oder gebunden abgegeben werden, sind diese Preise, falls sie auf den Begleitfakturen oder den Werken vermerkt sind, ebenfalls anzugeben; solche Exemplare brauchen aber nicht den gehefteten noch beigefügt zu werden. 8 7. Die Aufnahme eines Titels erfolgt: g.) nach dem Namen des Verfassers; wenn ein solcher nicht vorhanden ist: b) nach dem ersten Hauptwort, wobei Artikel und Ad- jektiva hinter das Hauptwort gezogen werden; o) nach dem ersten Titelwort. Format- und Umfangsangaben sowie Jahreszahl und Ladenpreis werden dem Titel hinzugefügt. Die Hauptschriftgattung, in der das Werk gedruckt ist, wird durch Benutzung von Fraktur oder Antiqua (ev. auch Griechisch usw.) gekennzeichnet. In besonderen Fällen erfolgt die Titelaufnahme in Um schrift oder Übersetzung. Es sollen der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung Aus nahmen gestattet sein, soweit sie im Interesse des deutschen Sortiments liegen. 8 8. Der Abdruck einer Titelaufnahme im Börsenblatt erfolgt in der Regel am zweiten Werktage nach Eintreffen der Sen dung bei der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung. 8 S. Bei Zeitschriften wird die erste Nummer oder das erste Heft eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band usw. bil denden Nummern oder Hefte; höchstens viermal im Jahre erfolgt die Aufnahme, auch wenn die Stücke öfter oder einzeln berechnet werden. 8 10. Den Zusatz »jTitel-j Auflage« erhalten bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Text, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem ausgegeben werden. 8 11- Folgende Vermerke sind gegebenenfalls beizufügen: 1) vor dem Titel: o die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht auf gedruckt. 2) vor dem Preise: b- der Verleger erklärt, nur bar zu liefern; u -- der Einband wird nicht oder nur verkürzt rabattiert oder der Rabattsatz für den Einband ist vom Verleger nicht mitgeteilt; uu -- in laufender Rechnung wird nur ein niedrigerer Rabatt als 25 gewährt. n un ^ der Verleger verlangt ausdrücklich, daß nur der Nettopreis angegeben werde, f --- ein Ladenpreis ist vom Verleger nicht genannt, sondern von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung durch Ausschlag gewonnen; in der Regel soll rund der dritte Teil des vom Verleger angegebenen Nettopreises den Aufschlag ausmachen. sind: 8 12. Auszuschließen von der Aufnahme in das Verzeichnis alle Werke, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buch handlung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel Vertrieben wurden; Zeit schriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt werden; b) bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder vollständig von neuem ausgegeben werden; o) verklebte Werke, falls sie von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung nicht geöffnet werden dürfen; ck) Werke mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels auf gedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind (vgl. §4); e) Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selbständigen Gegenstand des Handels bilden; k) Kataloge, falls sie nicht einen selbständigen lite rarischen oder künstlerischen Wert haben, also nicht gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktionskataloge; g) unberechnete Prämien-Werke; b) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. verschiedene Arten Spiele); i) politische Tagesblätter; K) Werke unzüchtigen Inhalts; als in andere Bibliographie gehörig: l) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Österreich- Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache, weil in den „Erschienenen Neuigkeiten des ausländischen Buch handels von F. A. Brockhaus Sortiment und Antiquariat in Leipzig zu bearbeiten: na) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder erläuternden Text, weil in den Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels vom Deutschen Buchgewerbeverein zu bearbeiten;^ n) Musikalien, weil in den „Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels" von Friedrich Hofmeister in Leipzig zu bearbeiten. 8 13. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Auf nahme irgendeines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Diese Bestimmungen gelten nur für die Aufnahme der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels im Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel. —»Krs- Bestimmungen über die Ausnahme in das Verzeichnis der MWk« des KMk« AMM§. 8 1- D Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen und des mit ihm in Verbindung stehenden ausländischen Kunst handels sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbe vereins in Leipzig, Buchgewerbehaus, sofort bei Erscheinen zur Ausnahme in das als Beilage zum Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel erscheinende Verzeichnis der »Neuig-
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