Börsenblatt siir bk» JenWeii Bnchhnnbel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 .F, für Nichtmttglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 98. Leipzig, Sonnabend den 29. April 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Vorstand teilt hierdurch mit, daß er die Bestimmungen über die Aufnahme in das Ver zeichnis der erschienenen Neuigkeiten s) des deutschen Buch, und Landkartenhandels, b) des deutschen Kunsthandels, o) des deutschen Musikalienhandels, zusammen mit dem Ausschuß für das Börsenblatt und den beteiligten Firmen einer Revision unterzogen hat. Die neue Fassung der Bestimmungen, wie sie vom Vorstand genehmigt worden ist und nunmehr in Kraft tritt, wird nachstehend bekannt gegeben. Leipzig, den 29. April 1911. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leiprig. Karl Siegismund. Artur Seemann. Alfred Voerster. vr. Erich Ehlermann. Hermann Seippel. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der MWie« ks i>kMk» SH- Ni! LiMckchckis. 8 l. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auf lagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« o. ä. in einem Exemplare unverlangt an die I. C. Hin - richs 'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blu mengasse 2 einzusenden. 8 2. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Sendungen. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich; auf besondern Wunsch findet ausnahmsweise Einzel-Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 3. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; auf Titeleinsendungen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. hin (also ohne das Werk selbst) kann Aufnahme in das Verzeich nis nicht erfolgen. Das Recht der Einsendung für dieses Verzeichnis hat nur der Verleger oder der Kommissionsverleger eines Werkes. Durch den Aufdruck seiner Firma ist dies in der Regel als er wiesen anzunehmen. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt nicht dazu, die Aufnahme in das Verzeichnis zu verlangen. Einen Nachweis für Berechtigung zur Einsendung er bringen zu lassen ist die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Zweifelfällen berechtigt. 8 5- Zur Aufnahme berechtigt sind: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Öster reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Literatur, weil sie in der Österreichisch-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 6. Der Laden- und der Nettopreis sind in Markwährung auf den Begleitfakturen anzugeben. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kar- 67V