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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1903
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- Erscheinungsdatum
- 02.03.1903
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- Deutsch
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1740 Nichtamtlicher Teil. ^ 59, 2. März 1905. Hebung des Urteils erfolgt lediglich, weil die Mittäterschaft des Angeklagten Göbel nicht festgestellt ist. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Eine für Zeitungsverleger wichtige Entscheidung fällte am 27. Februar d. I. das Reichsgericht. Vom Landgericht Leipzig ist am 15. November v. I. der Verleger des Stadt- und Dorfanzeigers, Herr Eduard Kürsten in Leipzig, wegen Vergehens gegen das Gesetz betreffend die privaten Versicherungsanstalten vom 12. Mai 1901 zu einer Geldstrafe von 150 ^ verurteilt worden. Er hat seit 1890 die Einrichtung getroffen, daß jeder seiner Abonnenten gegen Tod oder Ganzinoalidität durch Unfall mit 500 ^ versichert ist; die einzige Bedingung ist, daß der betreffende Abonnent in die Abonnentenliste eingetragen ist. Während er bis zum 15. September 1901 mit einer auswärtigen Versicherungsanstalt in Verbindung stand, übernahm er von jenem Zeitpunkt ab die Versicherung auf eigne Rechnung, zahlte also die 500 jedesmal aus eignen Mitteln. Die Gegenleistung der Abonnenten beschränkte sich auf die Bezahlung des monatlichen Bezugspreises von 50 H. Das Landgericht hat nun angenommen, daß Herr Kürsten ein privates Versicherungsunternehmen nicht nur in Sachsen, sondern auch in weitern fünf Bundesstaaten, in denen sein Blatt gelesen wird, betrieben hat und daß er dem Gesetz zuwider die dazu er forderliche obrigkeitliche Erlaubnis nicht besessen hat. In seiner Revision bestritt der Angeklagte, eine Versicherungs unternehmung im Sinn des Gesetzes betrieben zu haben. Das Gesetz verlange auch eine Gegenleistung des Versicherungsnehmers. An einer solchen fehle es hier vollständig. Was er seinen Abonnenten biete, sei nichts andres als Zugaben, wie sie Kauf leute ihren Kunden gewährten. Der Reichsanwalt beantragte die Aufhebung des Urteils. Das Landgericht habe unterlassen zu prüfen, welchem Zweck der Betrieb des Angeklagten galt, dem Zeitungsunternehmen oder dem Versicherungsunternehmen. Cs komme darauf an, ob das Ver sicherungsunternehmen lediglich ein Teil des Zeitungsunternehmens sei. Wenn dies der Fall sei, so könne man nicht von einem selbständigen Versicherungsunternehmen im Sinn des Gesetzes vom 12. Mai 1901 sprechen. Das Reichsgericht hob nicht nur das Urteil auf, sondern sprach den Angeklagten sogleich von Strafe und Kosten frei. Zur Begründung wurde ausgeführt: Es ist daran festzuhalten, daß, wenn zum Begriff des Versicherungsunternehmens der Begriff der Selbständigkeit gehört, ein solches Unternehmen nicht vorliegt, wenn es nur einen untergeordneten Teil eines andern Unternehmens bildet. Eine Anzeigepflicht würde nur dann vorliegen, wenn die Betriebe ganz verschiedne wären, jedes Unternehmen gesondert betrieben würde, oder wenn das Versiche rungsgeschäft das andre übcrwöge und als selbständig anzusehcn wäre. Alles dies liegt hier nicht vor. Das eigentliche Geschäft des Angeklagten ist der Zeitungsverlag, und das Versicherungs unternehmen bildet nur einen untergeordneten Zweig seines Betriebs. Damit fällt jeder strafbare Tatbestand. Da eine ander weite Feststellung der Selbständigkeit des Versicherungsunter nehmens ganz ausgeschlossen erschien, so war sogleich auf Frei sprechung zu erkennen. Da die Existenz eines Versicherungs geschäfts überhaupt zu verneinen war, so erübrigte sich ein Eingehen auf die weitern Bedenken gegen das Urteil; aber es mag doch erwähnt werden, daß es rechtsirrtümlich ist, den Betrieb einer Versicherungsunternehmung außer in Sachsen auch in andern Bundesstaaten anzunehmen, so lange dort nicht selbständige Filialen begründet worden sind. Lediglich aus dem Umstand, daß in den andern Bundesstaaten Abonnenten wohnen, kann eine der artige Feststellung nicht hergeleitct werden. Geschüftsjubiläum. — Am 1. März d. I. darf der gegen wärtige Inhaber des bekannten »Naturwissenschaftlichen Instituts Wilhelni Schlüter«, Buch-, Lehrmittel- und Naturalien handlung in Halle a/S. auf glücklich vollendete erste sünfzig Jahre seines angesehnen Geschäfts zurückblicken. Dem Vorwort des Katalogs, der zu diesem Ehrentag in einer Jubiläums- Ausgabe erschienen ist, entnehmen wir mit unfern besten Wünschen für das weitre Blühen der lehrreich und nützlich wirken den Handlung einige Mitteilungen über ihren Entwicklungsgang. Mit bescheidnen Mitteln begründete der Vater des jetzigen Besitzers, Wilhelm Schlüter, dev sich bis dahin nur in seinen Mußestunden gemeinsam mit dem seligen Friedrich Schlüter, dem durch seine bedeutenden Privatsammlungen schon damals allgemein bekannten Großvater des heutigen Inhabers, mit Ornithologie und Oologie beschäftigt hatte, am 1. März 1853 in Halle a. S. eine Naturalien- und Lehrmittelhandlung, seinen lange gehegten Wunsch damit in die Tat umsetzend. Er hatte mit richtigem Blick erkannt, daß in Deutschland eine Handlung fehle, die durch weit reichende Verbindungen den Museen geeignetes Sammelmaterial, den Schulen zweckdienliche Anschauungsmittel für den naturwissenschaftlichen Unterricht zur Verfügung stellen konnte. Auf der geschaffnen Grundlage baute er das Unternehmen immer mehr aus, knüpfte im Lauf der Zeit in allen Weltteilen geschäftliche Beziehungen an, schickte eigne Sammler auf sein Risiko hinaus, und dank der Unterstützung, die seine rührige Tätigkeit in Fachkreisen fand, vergrößerte sich die Handlung von Jahr zu Jahr. Seitdem auch seitens der Lehr anstalten dem Unterricht in Naturwissenschaften, dem früher nur verhältnismäßig geringes Interesse entgegengebracht wurde, eine erhöhte Pflege zuteil ward und die Nachfrage nach instruktiven Lehrmitteln sich seit den achtziger Jahren bedeutend steigerte, mußte das 1875 erbaute eigne Geschäftshaus, das nicht mehr im stande war die großen Lagerbestände aufzunehmen, im Jahr 1889 durch geräumige Anbauten bedeutend vergrößert werden, wodurch gleichzeitig die Unterhaltung einer ständigen Lehrmittelausstellung in fünf Sälen ermöglicht werden konnte. — Seit 1894 ist der Sohn des Begründers, Willy Schlüter, in dem der Vater schon früh den Sinn für Naturwissenschaften geweckt hatte, und der bereits während seiner Universitätsstudien eifrig im Geschäft mit tätig war, Besitzer und wissenschaftlicher Leiter des Instituts. Getreu den leitenden Prinzipien hat er das Unternehmen er heblich auszudehnen verstanden und zu einer maßgebenden Stellung erhoben. Internationale Ausstellung für Photographie und Graphische Künste, Mainz 1903. — Die Vorarbeiten für diese unter dem Protektorat des Großherzogs Ernst Ludwig von Hessen im September d. I. stattfindende und vom Süddeutschen Photo- graphen-Verein (Sitz in München) unternommene Ausstellung nehmen befriedigenden Verlauf. Zu dieser Veranstaltung, die von mehreren süddeutschen Staatsregierungen unterstützt wird, wurde die große Mainzer Stadthalle zur Verfügung gestellt. Die Ein teilung der Ausstellung zerfällt in 23 Gruppen und in die Haupt abteilungen, Photographie, Graphische Künste, Industrie. In der Abteilung Photographie wird insbesondere die große Gruppe Kunst photographie« interessieren, für die bereits die hervorragendsten Vertreter der neuzeitlichen Photographie angemeldet sind; in der selben Gruppe stellt auch die Münchner »Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie- in einem eignen Saal aus. In den Gruppen »Graphische Künste« ist mit 24 Meldungen die gesamte erste Gra phische Industrie Deutschlands mit Meisenbach Riffarth L Co., Büxen stein, Scheller L Giesecke, Bruckmann, Nister, Hamböck, vertreten; auch Österreich sendet seine besten Firmen und eine weitre hervor ragende Vertretung in der »K. K. Hof- und Staatsdruckerei in Wien.« Die Industrie ist in den Gruppen »Chemikalien-, »Platten« und «Papiere« und der Gruppe »Maschinen im Be trieb« gut vertreten; für letztere wird ein Maschinensaal ein gerichtet, wo Buch- und Lichtdruckpressen, Tiegeldruckpressen, Schneidemaschinen rc. im Betrieb vorgeführt werden sollen. Eine weitre Gruppe zeigt die Verbesserungen in den Systemen der künstlichen Beleuchtungsarten. — Bisher sind 140 Aussteller ge meldet. Es ist zu erwähnen, daß für hervorragende Leistungen die seitens des Hessischen Ministeriums zur Verfügung gestellte Staats-Medaille verliehen wird. Die Katalogarbeiten sind ebenfalls bereits im Gang; es soll versucht werden, ein der Bedeutung der Stadt Mainz entsprechen des originelles Katalogwerk mit Originalbuchschmuck entstehen zu lassen. Für das zu schaffende Plakat soll die Photographie dienst bar gemacht und ein rein auf photographischem Weg hergestelltes Plakat geschaffen werden. Diese Ausstellungsunternehmung ist die fünfte vom »Süddeutschen Photographen-Vercin« unternommene. Auskünfte erfolgen von der Verwaltung in München, Renn- bahnstraßc 11. Gelegentlich der Ausstellung findet ein großer Photographe ir rend Graphiker-Tag in Mainz statt. Kunstausstellung. — In der Kunsthalle P. H. Beyer L Sohn in Leipzig, Schulstraße 8, hat der vielumstrittne Norweger Edvard Munch eine Sonderausstellung seiner Werke eröffnet. Es sind siebzehn Ölgemälde, Radierungen und Lithographien. Bußtag in Sachsen. — Der erste sächsische Bußtag fällt in diesem Jahr auf Mittwoch den 11. März. Für den Geschäfts- schäftsverkehr mit Leipzig sei zur Vermeidung von Störungen auf diesen ausfallenden Werktag hiermit aufmerksam gemacht. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Der Hofbuchhändler Herr Ludwig Frey in Ulm ist von Seiner Majestät dem König von Württem berg durch Verleihung des Ritterkreuzes erster Klasse des Friedrich- Ordens ausgezeichnet worden.
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