6902 Börsenblatt f. d, Dtschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. ^ 130, 8. Juni 1911. C. H. Veck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck in München (A Binnen kurzem erscheint: Reichsversicherungsordnung nebst Einführungsgeseh Textausgabe mit ausführlichem alphabetischem Sachregister Etwa 32 Bogen kl. 8° In rote Leinwand gebunden M. 2.50 Die Reichsversicherungsordnung erseht alle Gesetze, die sich bisher auf die Arbeiterverficherung beziehen, durch ein einheitliches Gesetz; sie bedingt erhebliche Änderungen in der Organisation wie im Verfahren und erweitert die Versicherung nach Art und Amfang sehr beträchtlich; nach dem neuen Gesetz werden etwa 20 Millionen, das ist ein Drittel der gesamten Bevölkerung des Deutschen Reiches, unter die Reichsversicherungsord nung fallen; der Absahkreis für dieses Gesetz ist also in der Tat fast unbeschränkt. Anscrc Textausgabe der Reichsversicherungsordnung schließt sich in jeder Hinsicht vollständig den be kannten roten Bändchen der Beck'schen Sammlung deutscher Reichsgesetze, zumal der in vielen Tausenden von Exemplaren verbreiteten Textausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs an; wir bitten Sie, die Textausgabe vor allem ausfällig ins Schaufenster zu stellen, dann aber auch, und zwar in umfassender Weise, zur Ansicht zu versenden. Als Abnehmer kommen in erster Linie in Betracht: alle höheren Ver waltungsbehörden und Verwaltungsbeamte, die städtischen Magistrate und ebenso auch die ländlichen Gemeindeverwaltungen, die Gemeindevertreter, die Vorstände und Beisitzer der Gemeinde-, Orts-, Land-, Fabrik- und Innungs-Krankenkassen, die Kassen- und Amts-Arzte, die Vorstände und Bei sitzer der Berufsgenossenschaften und Versicherungsämter, alle kaufmännischen und gewerblichen Be triebe von einiger Bedeutung, die Landwirte und Gutsbesitzer, die Gerichte, Anwälte und Notare, die Referendare, Rechtspraktikanten und Rechtsstudierenden, und endlich alle, die sonst, sei es als Arbeit geber, sei es als Arbeitnehmer, als Versicherer und Versicherte an dem Gesetze interessiert sind, also alle Haushaltungsvorstände, die nicht schon unter eine der bereits genannten Kategorien fallen. Eine großzügige Versendung, eventuell auch der Vertrieb durch Reisende, wird sich in diesem Fall lohnen; der Absatz der Textausgabe der Reichsversicherungsordnung wird nicht hinter demjenigen des Bürgerlichen Gesetzbuchs Zurückbleiben, wenn Sie ihn mit Nachdruck in die Hand nehmen. Wir bitten möglichst um feste oder Barbestellung; bei Partiebezügen von 115/100 an gewähren wir gerne Ab rechnung gegen Dreimonatstrattcn. Bezugsbedingungen: In Rechnung 33'/z°/°, gegen bar 40"/° und 9/8, 57/50 und 115/100