Viirscnbktt siir ile» Iciitschc» ^ichljmidkl. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für etgene Börsenvereins ein Exemplar 10 .E, weitere Exemplare Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche, zum eigenen Gebrauch je IS für Nichtmttglieder Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. 20 bei Husendung unter Kreuzband (außer dem Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. werden aus Borgts gesetzt, aber nach Petit berechnet. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 1Z0. Leipzig, Donnerstag den 8. Juni 1-911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der Hauptversammlung des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 14. Mai 1911, vormittags IOH2 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinssahr 1910/11. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1910. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1911. 4. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle den der Nummer 35 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 11. Februar 1911 beigelegten Entwurf abgeänderter Satzungen des Börsenvereins genehmigen." 5. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle beschließen, zur Revision der Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum einen außerordentlichen Ausschuß einzusetzen, dessen Mitglieder vom Vorstande in Gemeinschaft mit dem Wahlausschuß zu berufen sind." 6. Antrag des Herrn Ferdinand Lomnitz u. Geu. namens des Vereins der Buchhändler zu Leipzig: Die Hauptversammlung wolle folgende Änderungen in der Buchhändlerischen Verkehrsordnnng beschließen: 8 1, Absatz 2: Die Klammern hinter den Worten: „Hersteller", „Verbreiter", „oder Vermittler" zu streichen. 8 2: Hinter dem Satze: „Ein Lieferungszwang der Buchhändler unter einander besteht nicht" neu anzufügen: „Aus Kauf-, Lieferungs-, Vertretungs- und ähnlichen Verträgen können in Streik- oder Anssperrungssällen Ansprüche von Buchhändlern gegeneinander nicht erhoben werden." 7. Neuwahlen: Es sind zu wählen: Vorstand: Der zweite Vorsteher an Stelle des Herrn Vr. Erich Ehlermann-Dresden; der erste Schatz meister an Stelle des Herrn Alfred Voerster-Leipzig; der zweite Schriftführer an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Emil Behrend-Wiesbaden. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 880