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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Spesen für sich allein übernehmen. Damit begründe ich es, daß es auch im Interesse der Allgemeinheit des Buchhandels liegt, wenn unser Antrag angenommen wird. Ich bitte Sie den Antrag dementsprechend zu genehmigen. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Meine Herren, ich stelle zunächst fest, das ein Antrag vorliegt, der vollkommen satzungsgemäß eingebracht ist. Der Antragsteller hat nach den Gepflogenheiten das Recht, in der Verhandlung selbst noch Abänderungsvorschläge zu seinem Antrag zu machen. Es wird also hier beantragt, den Zusatz nicht zu K 2 der Verkehrsordnung zu machen, sondern — dem Sinne nach — zu § 19. Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich kann demnach feststellen daß das Recht, einen derartigen Abänderungsvorschlag zu machen, dem Antragsteller unbedingt zugestanden ist. Ich stelle nunmehr den Antrag Lomnitz zur Diskussion. Herr Albert Brockhaus-Leipzig: Meine Herren, ich bin komplett überrascht durch diesen Antrag. Als ich ihn in der Tagesordnung las, zielte er auf ein allgemeines bnchhändlerisches Recht, Z 2, auf das Ganze; jetzt höre ich, daß der Antrag zu § 19 gestellt wird, also ein Sonderrecht für die Kommissionäre schaffen will. Ich gestehe offen, daß ich nicht in der Lage bin, die Tragweite dieses Antrages zu übersehen. Die Tragweite wird selbstverständlich eine ganz andere in dem Moment, wo die anderen unter der Verkehrsordnung stehenden Zweige des Buchhandels nicht davon getroffen werden sollen, also hier ein kasuistisches Recht allein für den Kommissionär geschaffen wird. Ich bin erstens Leipziger Verleger, zweitens Kommissionär, drittens Mitglied des Leipziger Vereins, viertens Mitglied des Kommissionärvereins, also man sollte denken, daß ich über die Sache vorher orientiert worden wäre. Ich erkläre aber, daß ich das nicht bin. Ich fürchte, daß trotz der Begründung, die wir gehört haben, die Majorität von Ihnen nicht wissen wird, was sie beschließt, wenn sie diese Be stimmung, die sich nur auf einen einzelnen Zweig an einzelnen Orten bezieht, in die sonst ein kunstvolles und in sich har monisches Ganze darstellende Verkehrsordnung einfügt. Ich spreche mit keinem Wort gegen den Antrag, ich kann ihn nicht ermessen; ich spreche nur dagegen, daß Sie ihn heute plötzlich unter ß 19 akzeptieren sollen. Mein Wunsch wäre, daß dem geehrten Vorstand des Börsenvereins die Möglichkeit gegeben werde, daß er mit dem Komissionärverein, der doch der erste wäre, der sich melden müßte, und mit dem Leipziger Verein die Sache bespricht und daß je nach dem Resultat die Sache eventuell zum zweiten Mal an uns kommt. Ich möchte aber dringend davor warnen, in die streng logisch untereinander verbundene Verkehrsordnung einen Passus einzufügen, von dem ich wenigstens als einer der an der Schaffung der Verkehrs ordnung beteiligt gewesen ist, nicht in der Lage bin, seine Ausstrahlungen zu übersehen. Vergessen Sie dabei nicht, daß die Verkehrsordnung von uns an alle Gerichte übersandt wird, daß die Gerichte sie in langjähriger Rechtsprechung als eine ausgezeichnete Kodifizierung unseres Gewohnheitsrechtes anerkannt haben und daß wir heute in eine juristische Materie hineingeraten würden, mit der wir diese Anerkennung möglicherweise nicht mehr finden würden. Herr Alfred Voerster-Leipzig: Ich würde es sehr bedauern, wenn die Ergänzung zu Z 19, die heute vorgeschlagen wird, von der Versammlung nicht angenommen würde. Es stehen für den Herbst d. I. Verhandlungen mit der Organisation der Markthelfer bevor, und es würde eine Schwächung der Position der Arbeitgeber sein, wenn wir kein Mittel in der Hand hätten, um den Leuten sagen zu können: eine etwaige Erhöhung? der Löhne können wir nicht auf unsere Kommittenten abwälzen. Herr Alexander Ganz-Köln: Meine Herren Kollegen, wenn ein Mann wie Herr Albert Blockhaus die Tragweite des hier gestellten Antrages nicht überblickt, und wir selbst uns zugestehen müssen, daß wir noch viel weniger in der Lage sind heute übersehen zu können, was aus der Annahme dieses Antrags folgt, so meine ich ist doch der Schluß daraus der, daß wir den gestellten Antrag unbedingt ablehnen müssen. Es bleiben den Herren Komissionären immer noch Wege genug übrig, die zu ihrem Ziel führen können, jedenfalls können wir aber heute über eine Sache, die wir nicht beurteilen können, auch nicht beschließen. Herr Kommerzialrat Wilhelm Müller-Wien: Ich glaube, es gibt zwischen den beiden Möglichkeiten einen Mittelweg, indem wir nämlich dem Vorstand des Börsenvereins anheim geben zu erwägen, ob die Komplikationen eintreten können, die Herr Brockhaus für möglich gehalten hat. Was Herr Ganz gesagt, wiederhole ich auch. Wenn Herr Brockhaus Bedenken trägt, müssen wir sie alle respektieren, er hat doch das Gesetz mitgcschaffen. Aber er würde vielleicht zustimmen, wenn wir den gestellten Antrag annehmen vorbehältlich der Erwägung des Börsenvereinsvorstandes. Im vorigen Jahre haben wir den selben Weg eingeschlagen und wir wollen doch einerseits den Ausführungen der Herren Lomnitz und Volckmar gerne Rech nung tragen, und auch andererseits die Bedenken des Herrn Brockhaus berücksichtigen. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich kann nur namens des Vorstandes erklären, daß dieser Mittelweg nicht zu beschreiten ist. Die Verkehrsordnung ist ein Teil der Satzungen. Wir haben erst im vorigen Jahre die Satzungsänderung beschlossen nach der die Ordnungen in gleicher Weise Geltung haben wir die Satzungen selbst. Nur eine Hauptversammlung ist in der Lage, die Verkehrsordnung abzuändern, Zusätze zu ihr zu machen oder Streichungen vorzu nehmen, demnach kann nur eine Hauptversammlung beschließen, ob Zusätze, wie der Antrag Lomnitz einen solchen wünscht, in die Verkehrsordnung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Vorstand ist nicht in der Lage, selbständig zu beschließen, ob die Verkehrsordnung nach dem Antrag Lomnitz ergänzt werden soll oder nicht. Sie müssen heute den Antrag entweder ablehnen oder annehmen; einen Mittelweg gibt es nicht. Herr Alexander Francke-Bern: Meine Herren, es ist wohl mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, daß im Herbst eine außerordentliche Hauptversammlung zur Beratung der Börsenblattvorlage stattfinden wird. Ich möchte Vorschlägen, wenn sich bis dahin als wünschenswert zeigt, daß dieser Antrag berücksichtigt werde, ihn dann auf die Tagesordnung der Herbstversammlung zu setzen. Die Sache würde dann wohl noch rechtzeitig entschieden, um bei den Verhandlungen mit den Markthelfern benutzt zu werden. Herr Hans Volckmar-Leipzig: Meine Herren, wenn ich hier das Wort ergreife, so tue ich es als Vorstands-Mitglied des Buchhändler-Hilfsverbandes, der vorhin erwähnt wurde und von dem der Antrag ausging. Der Buchhändler-Hilfsverband ist kein Organ des Börsenvereins und könnte daher den Antrag nicht stellen, er mußte deshalb die Unterstützung des Buch händler-Vereins suchen. Durch diesen ist der Antrag zu 8 2 gestellt worden. In der gestrigen Delegierten-Versammlung, der ich nicht angewohnt habe, ist nun beschlossen worden, eine Umänderung des Antrages vorzunehmen und ihn in sinngc- 893*
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