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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110608
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191106087
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110608
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Z? 130, 8. Juni 1911. Amtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 6867 mit Rücksicht auf die großen finanziellen Interessen die im Spiele sind bei jeder Verzögerung über einen längeren Zeitraum; aber selbstverständlich werden wir diesen Gesichtspunkt den sachlichen Erwägungen gegenüber in den Hintergrund treten lassen. Ich will auf einzelne Punkte, die Herr Nitschmann vorgebracht hat, nicht näher eingehen. Ich möchte bezweifeln, daß ein Rückgang der Jnserateuaufträge in direktem Verhältnis stehen würde zu der durch die Verminderung der Spalten breite eintretenden Jnseratenerhöhung. Aber selbst wenn das der Fall wäre, so würde es immer noch als ein Vorteil an zusehen sein, weil das Börsenblatt meines Erachtens heutzutage unverhältnismäßig umfangreich ist. Es wird eine große Platzverschwendung getrieben. Wenn wir durch die indirekte Erhöhung des Inseratenpreises zu einer größeren Sparsamkeit in der Ausnützung des Raumes kommen, so sinkt alles, Satz, Druck und Papier und schon das wäre ein Vorteil. Wenn Herr Nitschmann darauf hingewiesen hat, daß im Börsenblatt bisher mancherlei unnötiges statistisches Material gestanden hat, so ist das vielleicht zuzugeben; aber Sie werden vielleicht gesehen haben, daß unter der jetzigen Re daktion bereits eine Änderung eingetreten ist, und ich bin überzeugt, daß auch in Zukunft das Material des redaktionellen Teils für Sie alle interessant sein wird. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit noch auf einen anderen Punkt Hinweisen. Viele von uns werden der Über zeugung sein, daß das Börsenblatt früher interessanter hätte sein können und wertvoller in seinem redaktionellen Teil. Aber kein Verständiger wird unserem ehrenwerten und hochverdienten früheren Redakteur Evers daraus einen Vorwurf machen wollen. Das lag vielmehr an den Bestimmungen über das Börsenblatt, an den ganz eigentümlichen Verhältnissen, unter denen das Börsenblatt und sein Redakteur hin- und hergezogen wurden von dem Widerstreit der Interessen, die im Börsen blatt zum Ausdruck kommen wollten. Deshalb ist es auch meine persönliche Überzeugung, daß wir hier eine grundsätzliche Änderung eintreten lassen müssen. Wir müssen den Redakteur von dieser Last befreien. Es muß freie Luft in die Redak tionsstube dringen. Das Börsenblatt muß jeder sachlichen Meinungsäußerung zur Verfügung stehen; ausgeschlossen soll nur Persönliches sein, und was unwürdig wäre. Ich hoffe, dem stimmen Sie alle zu. Äuf Eines möchte ich noch Hinweisen, das ist die Aufhebung der Sekretierung, von der hier die Rede gewesen ist. Ich möchte angesichts der Hauptversammlung feststellen, daß niemand von uns daran denkt, die Sekretierung aufzugeben, d. h. den Zustand, der bisher bestanden hat und von dem man seinerzeit überzeugt war, daß er nötig sei, wesentlich zu ändern. Es handelt sich nur um eine Änderung in der Form, und ich möchte das mit großem Nachdruck hervorheben, um einer etwaigen Legendenbildung von seiten gewisser Leute von vornherein vorzubeugen. Im übrigen möchte ich Sie bitten, dem vorliegenden Vorschlag zuzustimmen und überzeugt zu sein, daß mit der allergrößten Sorgfalt und Vorsicht vorgegangen wird. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Wünscht noch jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Ich nehme dann an, daß nach den stattgesundenen Erörterungen Sie mit den das Börsenblatt betreffenden Ausführungen des Geschäftsberichtes einverstanden sind, und daß demgemäß die berufenen Organe des Börsenvereins beauftragt werden, die im Börsenblatt vom 3. Mai 1911 veröffentlichten Grundzüge für eine Reform des Börsenblattes weiter zu erörtern und der nächsten Hauptversammlung entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Wer wünscht das Wort zu dieser Erklärung des Vorstandes? Es meldet sich niemand; ich stelle also fest, daß Ihre Ansicht sich mit der des Vorstandes deckt, und bitte Herrn vr. Ehlermann das Wort zu nehmen. Herr vr. Erich Ehlermann-Dresden: Meine Herren, dieser soeben von Ihnen gefaßte Beschluß hat unter Um ständen in seiner Ausführung eine Rückwirkung auf unsere Satzungen. Ihr Vorstand hat es deshalb für seine Pflicht gehalten, rechtzeitig in Erwägung zu ziehen, daß einer solchen Rückwirkung unter Umständen entsprochen werden kann. Ich möchte hervorhebcn, daß es nicht die Absicht gewesen ist, etwa unter allen Umständen die Satzungen so zu ändern, daß die Vor schläge des Börsenblattausschusses durchgeführt werden können, sondern es wird der nächsten Hauptversammlung Vorbehalten bleiben darüber zu entscheiden, was von den künftigen Vorschlägen des Börsenblattausschusses in die Praxis umgcsetzt werden soll. Der Vorstand hält es aber für nötig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, daß, wenn diese Beschlüsse auf unsere Satzungen eine Rückwirkung üben sollten, auch die etwa erforderliche Änderung so vorbereitet wird, um in derselben Hauptversammlung zum Beschluß erhoben werden zu können. Denn, meine Herren, Sie wissen, daß eine Satzungsänderung nur in der Form beschlossen werden kann, daß zunächst von einer Hauptversammlung ein außerordentlicher Ausschuß zu diesem ausschließlichen Zweck berufen wird; daß der Vorstand dann in der nächsten Hauptversammlung über die Vorschläge dieses Ausschusses berichtet und dann erst in der im allgemeinen ein volles Jahr später stattfindenden Hauptversammlung über tatsächliche Änderungen der Satzungen Beschluß gefaßt werden kann. Wollten wir also nicht jetzt schon Vorsorge treffen, so müßte, wenn wir erkennen sollten, daß die Börsenblattreform Satzungsänderungen nötig macht, — was ich im übrigen nicht hoffe, — 1912 ein Ausschuß berufen werden; die Hauptversammlung des Jahres 1913 könnte Beschluß darüber fassen, und frühestens im Jahre 1914 könnten diese Beschlüsse in die Tat umgesetzt werden. Aus diesem Grunde glaubt Ihr Vorstand, schon heute die Einberufung eines solchen Ausschusses Vorschlägen zu sollen, und unterbreitet Ihnen folgenden Antrag: »Die Hauptversammlung wolle gemäß Z 56 der Satzungen die Einsetzung eines außerordentlichen Aus schusses beschließen zur Prüfung, ob die gemäß dem Heuligen Beschluß von dem Ausschuß für das Börsenblatt auszuarbeitenden Vorschläge überall den Satzungen des Börsenvereins entsprechen. Sollte der außerordentliche Ausschuß dies verneinen, so hat er diejenigen Vorschläge für die Abänderung der auf das Börsenblatt bezüglichen Satzungsbestimmungen auszuarbeiten, die notwendig sein würden, falls die Vorschläge des Börsenblattausschusses zum Beschluß erhoben werden.« Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich stelle den Antrag des Vorstands auf Einberufung eines außerordentlichen Ausschusses zur Beratung über eventuell notwendig werdende Änderung der Satzungen soweit sie das Börsenblatt betrifft zur Diskussion. Herr N. L. Prager-Berlin: Meine Herren! Ich will dem Antrag des Vorstandes nicht entgegentreten, aber ich möchte wenigstens im Protokoll festgelegt haben, daß hier ausgesprochen wird, es möge dem Ausschuß für das Börsenblatt ausdrücklich ans Herz gelegt werden, nur im alleräußersten Fall Bestimmungen zu treffen, die mit den Satzungen im Widerspruch stehen und ihre Abänderung erheischen. Es ist meiner Ansicht nach von vornherein eigentlich der Gedanke 891*
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