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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1911
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- Deutsch
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^ 77, 3. April 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 4159 Internationale Nechtsverfolgung. — Der Fachausschuß sürinternationaleRechtsversolgung im Handelsvertrags verein wird am 4. April, mittags 1 Uhr, in Berlin im Bureau des Handelsvertragsversins zu einer Sitzung mit folgender Tagesordnung zusammentreten: Vorschläge für bessere Organi sation des Rechtsverkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz <Referent: Rechtsanwalt Bittermann-Berlin); — Stellung, nähme zu dem Projekt eines Jahrbuchs für den internationalen Rechtsverkehr (Referent: Rechtsanwalt vr. Werth eimer- Frankfurt a. M.); — Die internationalen Rechtsfragen in den geltenden Handelsverträgen des Deutschen Reiches und ein schlägige Wünsche für die Erneuerung der letzteren (Referent: vr. Borgius-Berlin); — Die Verpfändung des ganzen Handels geschäfts (Mobiliarhypothek) nach französischem Recht und ihre eventuelle Übertragung auf das deutsche Recht (Referent: Rechts- anwalt Bittermann-Berlin); — Hinterlegung und Sicherheit stellung im Auslande (Referent: vr. Borgius-Berlin); — Be richt über bisherige Ausführung der Beschlüsse der vorigen Sitzung (Referent: vr. Borgius-Berlin). Von besonderer Wichtigkeit dürfte die an dritter Stelle auf- geworfene Frage sein: welche internationalen Rechtsfragen etwa bei der Erneuerung der laufenden Handelsverträge in diesen geregelt werden sollen. In dem überkommenen Text der Handels verträge spielen die Rechtsfragen eine verhältnismäßig gering fügige Rolle. Auch Fassung und Anordnung der einschlägigen Paragraphen sind vielleicht reformbedürftig. "Post. Schiffsliste für billige Briefe nach den einigten Staaten von Amerika (10 H für je 20 x). — , er- »Kaiser Wilhelm II.« »President Grant« .... »Kaiser Wilhelm der Große« »George Washington« . . . »Kronprinzessin Cecilie« . . »President Lincoln« . . . »Kronprinz Wilhelm« . . . »Amerika« »Prinz Friedrich Wilhelm« . »Kaiser Wilhelm II.« . . . »Blücher« »Kaiser Wilhelm der Große« »Kaiserin Auguste Victoria« Alle diese Schiffe außer ab Bremen 4. April „ Hamburg 6. „ „ Bremen II. „ „ Bremen 16. „ „ Bremen 18. „ „ Hamburg 20. „ „ Bremen 25. „ „ Hamburg 27. „ „ Bremen 29. „ „ Bremen 2. Mai „ Hamburg 4. „ „ Bremen 9. „ „ Hamburg 11. „ »President Grant«, »President Post schluß nach Ankunft der Frühzüge. Lincoln« und »Blücher« sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgang die schnellste Beförderungs gelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briefe mit einem Leitvermerk, wie »direkter Weg« oder »über Bremen oder Hamburg«, zu versehen. Die Portoermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw. und gilt nur für Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. Canada. Die Kunstausstellungen unter der Lustbarkeitssteuer. — Auch die Berliner Kunstausstellungen werden der Lustbarkeitssteuer unterworfen. Es verfallen nach § l, Absatz 7 die Eintrittskarten zu Ausstellungen jeder Art der Steuer. Deshalb hat der Vor- stand des Vereins Berliner Künstler an den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung eine Eingabe gerichtet, die treffend die Unmöglichkeit einer solchen Steuer begründet. Es wird darin gebeten, die von der Berliner Künstlerschaft veranstalteten Kunst ausstellungen von dieser Besteuerung auszuschließen. Können doch die Große Berliner Kunstausstellung und die Ausstellung im Künstler hause nur durch die staatliche und städtische Unterstützung ihre künst lerische Aufgabe erfüllen. Sie würden die Lasten einer Besteuerung aus sich selbst nicht aufbringen können. Teils decken die Einnahmen nicht die Unkosten, teils müssen die Überschüsse, wenn solche einmal vorhanden sind, nach den Satzungen der großen Kunstausstellungen wieder zu rein künstlerischen und erzieherischen Zwecken verwendet werden. Wenn kein Überschuß erzielt wird, würde die Steuer zu alleinigen Lasten der Künstlerschaft entfallen. Dabei leisten die Berliner Künstler die stets sich wiederholende große Arbeit der Inszenierung kostenlos in ehrenamtlicher Tätigkeit, während in anderen Kunststädten, zum Beispiel in München, den leitenden Künstlern nicht unbedeutende Ehrengehälter hierfür gezahlt werden. Die Steuer würde ferner eine unerträgliche Schwächung der Berliner künstlerischen Inter essenvertretung gegenüber München und anderen Kunststädten be- deuten, die ja diese Steuer nicht entrichten müssen, aber auch gegen- über der Ausstellung der Berliner Sezession, die in Charlottenburg ihr Heim hat. Bei den überaus schwierigen Zeitverhältnissen, die keinen Stand so schwer bedrücken wie die Künstlerschaft, würden die Kunstausstellungen des Vereins durch die Steuer ganz un möglich gemacht werden. Die Belastung der Ausstellungen mit der Lustbarkeitssteuer würde ihren Charakter als Stätten der Kultur Herabdrücken und sie in ihrem Lebensnerv treffen. Sie würde geradezu die übrigen der Künstlerschast gewährten Unter stützungen illusorisch erscheinen lassen. (Vossische Zeitung.) Zwanzig Kaufmannserholungsheime. — Die vor kurzem gegründete Deutsche Gesellschaft für Kausmannserholungsheime (Sitz Wiesbaden), der schon zahlreiche hervorragende Kausleute, Großindustrielle, Parlamentarier, Gelehrte, Staatsbeamte usw. neben vielen Handelskörperschaften beigetreten sind, beabsichtigt, zunächst an zwanzig landschaftlich und klimatisch bevorzugten Plätzen des Reiches, und zwar an der Nord- und Ostsee, in den verschiedenen Mittelgebirgen, wie im bayerischen Hochgebirge und im Schwarzwald, Erholungsheime für Kausleute zu errichten, in denen sowohl Angestellte wie minderbemittelte selbständige Kauf leute gegen ein geringes Entgelt von etwa 2 sür den Tag in ihrer Urlaubszeit Ausnahme und Verpflegung finden sollen. Dieses Wohlsahrtsunternehmen zugunsten des deutschen Kauf mannsstandes ist deswegen so bemerkenswert, weil es vollständig aus der Selbsthilfe des Kaufmannsstandes aufgebaut werden soll. Für diese zwanzig Erholungsheime ist ein Kapital von fünf Millionen Mark zum Bau, zur Einrichtung und zum Betriebe notwendig. Das Gelände wird voraussichtlich von Kommunen unentgeltlich hergegeben und hoffentlich die Anlage mit einer ersten Hypothek beliehen werden. Daß diese Erwartungen nicht zu optimistisch sind, erweist die bisherige Erfahrung. Insgesamt hofft die Gesellschaft durch hypothekarische Beleihung der Bauten aus Gemeinde- und Staatsmitteln (Ver sicherungsanstalten) 2 300 000 ^ zusammenzubekommen, so daß nun noch 2 700 000 ^ aufzubringen wären. Diese Summe soll durch die Ausgabe verlosbarer und mit 4 Prozent verzins licher Anteilscheine von 100, 500 und 1000 ^ beschafft werden. Für die Anteilscheine hastet nicht nur das gesamte Vermögen der Gesellschaft, sondern auch die gesamten Liegenschaften einschließlich des Inventars, so daß die Anteilscheine immerhin eine gute Anlage wären. Die Gesellschaft will eine über das ganze Reich sich erstreckende Zentralorganisation schaffen, weil einer solchen der rentable Be trieb der großen Zahl von Anstalten am ehesten möglich ist. Um jedem Kaufmanne den Beitritt zu ermöglichen, ist der Mindestbeitrag für Einzelmitglieder auf 2 für Körperschaften auf 20 festgesetzt. Aus den Beiträgen und Verpflegungseinnahmen sollen die Betriebs kosten, der Zinsen- und Tilgungsdienst gedeckt werden, während etwa sich ergebende Überschüsse für neue Anstalten und Frei stellen verwendet werden. Da es in Deutschland beinahe zwei Millionen Personen gibt, die sür die Benutzung der Anstalten in Betracht kommen, hofft die Gesellschaft bei 20 Anstalten mit regel mäßig je 100 Betten bei 40 wöchigem Betriebe 40- bis 60 000 Gäste (bei 14tägiger Aufenthaltsdauer) aufnehmen zu können. Einige Anstalten werden auch als Winterkur- und Sportplätze in Frage kommen, wodurch sich infolge des ununterbrochenen Be triebes eine Verringerung der Kosten und somit eine bessere Ver zinsung erzielen lassen würde. Es sei auf die von Josef Baum im Aufträge der Gesellschaft herausgegebene Schrift »Ein soziales Problem des Kaufmanns standes« hingewiesen. (Deutscher Reichsanzeiger.) Zur wirtschaftlichen Lage des heutigen Buchgewerbes in Frankreich« — Unter dem Titel »Notes sur Invo lution seonomigus äu vivre« hat im jüngsten Heft der Pariser »Orauüs Revue« A- M. Goblet einen beachtenswerten Aufsatz ver öffentlicht, dessen wesentlicher Inhalt, obwohl er natürlich in erster Reihe französische Verhältnisse im Auge hat, an dieser Stelle einer Erwähnung nicht unwert sein dürfte. Ausgangs punkt seiner Betrachtungen ist dem Verfasser die Tatsache, daß eine französische Verlagsgesellschast unlängst in ihrem Geschäfts- 540*
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