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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1911
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- Deutsch
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1042 Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 20, 25. Januar 1911. UNNA!»»/! Fhionncr l^runi-u'o Virpuu^isuiri iio Al.-iLui, n»uum (Bücher-Chronik der Hauptpreßverwaltung). St. Petersburg, Kontor der Redaktion des »Regierungsboten« (Hxus» isu-ernennkiü LiernnieL). (Auch zu beziehen durch A. S. Suworin, die Gesellschaft M. O. Wolfs und die Gesellschaft N P. Karbasnikow.) 1910, Nr. 60 (vom 3l. Dezember a. St.) Groß-«". 48 S. Erscheint wöchentlich einmal. Dasselbe. Register zu Nr. 26—50 vom 1. Juli ISlO bis 1. Januar 1V11. 8°. 166 S. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion' jedoch unterliegen aNe Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Scheck-Verkehr. Erfreulicherweise hat sich in kaufmännischen Kreisen und ver hältnismäßig rasch auch im Buchhandel der Scheckverkehr einge- bürgert, und im Gegensatz zu früher gibt es wohl kaum mehr eine Sortiments- oder Verlagsfirma, die ohne Bankverbindung arbeitet oder kein Postscheckkonto besitzt. Daß aber der Scheck verkehr auch Auswüchse herbeisührt, zum Teil eine übergroße Belastung der Banken im Gefolge hat, darf nicht übersehen werden. Als Unfug muß es aber geradezu bezeichnet werden, wenn ganz kleine Beträge, dazu noch von kleinen Nebenplätzen durch Schecks ausgeglichen werden. So sind mir dieser Tage mehrere derartige Fälle vorgekommen, wo Beträge unter SO ^ mir durch Scheck überwiesen wurden, für deren Inkasso meine Bank mir natürlich Spesen belasten mußte. Besonders eklatant war ein Fall, wo der fürstliche Saldo von 6 ^ 90 mir durch Scheck bezahlt wurde. Dem Aussteller entstanden an Spesen: für Schecksteuer 10 -ß, für Briefporto (gleichzeitige Mitteilung) 10 <Z, 2Ö"ch Mir entstanden aber 30 -- Spesen für Inkasso durch die Bank, die mir ihre Selbstkosten anrechnen muß. Diese Spesen machen aber 6 Prozent vom Saldo aus. Wollte ich diese ordnungsgemäß dem Aussteller belasten, so kostete diese die Zahlung 50 L. Hätte die betreffende Firma den Betrag durch Postanweisung gesandt, wären die Spesen auch nicht höher ge wesen —; der Empfänger hat den Betrag gleich in den Händen und braucht lediglich 5 Abtrag zu zahlen. Demnach ergibt sich die Nutzanwendung, solch kleine Beträge — unter 50 ^ — niemals durch Scheck zu bezahlen; es ist zweck mäßig, jetzt vor der Abrechnung darauf hinzuweisen. Die Zahlung über Leipzig, wo vorhanden durch Postscheckkonto, und im Notfall durch Postanweisung ist für den Sortimenter bei solch winzigen Beträgen höchstens um 5-Z teurer als durch Scheck und spart dem Verleger Spesen, die er eigentlich auf den Aussteller abwälzen müßte. Darum: Keine Schecks in Beträgen unter 50 auch im Interesse der starkbeschäftigten Banken. Dresden, den 21. Januar 1911. Carl Meißner. Kreditgewährung im Sortiment. Gestatten Sie mir, bitte, einen Vorschlag zur Diskussion zu stellen, dessen Erörterung vielleicht zahllosen berechtigten Klagen des Sortiments und Verlags zu Hilfe kommen wird. Bekanntlich haben gerade die großen und besten Firmen des Sortiments unter dem immer übermütiger werdenden Kredit verlangen des Publikums zu leiden und besonders gerade meist derjenigen Kreise des Publikums, deren finanziell günstige Situa tion ihnen rechtzeitig Begleichung ihrer oft recht hohen Rechnungen nahe legen sollte. So mancher Sortimenter würde, wenn plötzlich alle Außenstände an einem Tage eingehen würden, sich vergnügt auf eine Villa zurückziehen können, während er, weil dieses Wunder nicht eintritt, oft trotz glänzender Umsätze genötigt ist, seinerseits wieder den Kredit der Verleger in Anspruch zu nehmen. Den Kunden anders als in höflichster und fast schüchterner Weise zu bitten, seine Pflicht und Schuldigkeit zu tun und seine Schulden endlich nach Jahr und Tag zu zahlen, verbietet ihm die Rücksicht auf sein Geschäft, da der Kunde bei nur einigermaßen lebhafterer Mahnung sofort zum Konkurrenten übergehen würde. Das wäre in praxi freilich gar nicht so sehr schlimm, wie es sich die einzelne Firma meist vorstellt, wenn nur alle Firmen eines Ortes — oder sagen wir Kundenkreises — gleich lebhaft mahnen würden. In diesem Falle würde A zwar den Baron L verlieren und B ihn gewinnen, andrerseits aber B den Grafen P an A abtreten. Da aber der Sortimentermut vor Kundenlaunen nicht so gleichmäßig verteilt ist, muß unbedingt aus Auswege gesonnen werden. Ich glaube, angeregt durch Maßnahmen in Arziekreisen, Handwerker-Innungen usw., einen solchen gesunden zu haben, der besagten Mut sozusagen ohne Haftung für den Einzelnen »vertrusten« würde. Es brauchten nämlich bloß alle buchhändleri schen Organisationen das Amt von Jnkassobüros für ihre Mit glieder zu übernehmen, und die Inanspruchnahme dieser Ein richtung müßte in gewissen Fällen für alle Mitglieder obliga torisch sein. Etwa in der Art, daß alle Sortimenter sich ver pflichten, Forderungen, die trotz mehrfacher (in Form und Zeit punkt noch näher festzustellender) Mahnungen von einem Kunden Zahlung nicht oder nur ungenügend erhalten können, an das Jnkassobüro ihrer Ortsvereinigung abzutreten, falls die Forde rung mindestens ein Jahr alt ist. Über solche Kunden müßte eine »schwarze Liste« geführt werden, die dem gesamten Sorti ment zugänglich gemacht würde. Da jedes größere Sortiment eine Reihe solcher Kunden hat, wird auch dann, wenn der Kunde der Maßnahme wegen von einer Firma abspringt, gleichzeitig ein anderer Kunde dasselbe Schicksal bei einer anderen Firma haben, und es findet nur ein Austausch statt. Der Buchhändlerverein kann bei dem Inkasso bedeutend strenger gerichtlich Vorgehen, als es die einzelne Firma wagen würde. Dazu kommt, daß von der Firma, wenn sie — etwa durch Vorzeigung entsprechender Satzungen — dem Kunden klar macht, daß sie zur Abtretung der Forderung verpflichtet ist, das Odium eines rigorosen Vorgehens genommen würde. Ob meinem Vorschläge irgendwelche Argumente — etwa durch Satzungen begründete — entgegenstehen, weiß ich nicht. Ich möchte aber empfehlen, bevor er, was sicher segensreich wäre, von den Vereinen aufgegriffen oder verworfen wird, daß sich in den einzelnen Interessentenkreisen wenigstens die Firmen mit ähn lichen Kundenkreisen zusammenfinden, um untereinander ent sprechende Vereinbarungen — eventuell unter Zuziehung be stehender Jnkassobüros — zu treffen, also etwa die wissenschaft lichen Sortimente, die »bibliophilen«, die Antiquare usw. — In den wenigen Jahren meiner verlegerischen Tätigkeit habe ich aus Sortimenterkreisen oft geradezu erschreckende Beispiele für die erwähnten Mißstände gehört, die beweisen, daß hier ganz unhaltbare Zustände bestehen, die, wie es mit jeder Unsitte ist, mit der Zeit nur immer schlimmer werden und durch eine Hinter tür den Krebsschaden des Buchhandels, der seinerzeit in Form des Kundenrabatts grassierte und durch den Börsenverein mit kräftiger Hand ausgemerzt wurde, wieder in noch weit schäd licherer und namentlich unkontrollierbarer Form einführen. — Denn ob man einen Verlust als Zinsverlust oder als Kunden rabatt bezeichnet, der Verlust ist da und schmeckt einem jeden miserabel. Ob nun mein Vorschlag die Zustimmung des Buchhandels findet oder nicht, das Eine ist sicher, daß die allzu hohe und namentlich allzu langfristige Kreditgebung im Sortiment bald möglichst zum Gegenstände eingehender Erörterungen gemacht werden muß, da sie eine immer gefährlicher werdende Unsitte ist, die bekämpft werden muß und kann. München. Hans von Weber. Ausleihung von Städte-Adreßbüchern. Anfrage. Die Firma C. F. Schmidt's Universitäts-Buchhand lung in Straßburg i. Elf. bittet um Auskunft, ob ein bzw. welches Institut oder welche Firma sich gegen Vergütung mit Ausleihung von Adreßbüchern deutscher Städte (über 20 000 Ein wohner) befaßt.
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