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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 8 11. Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 401 (Francke) von der die meisten Herren im Verlage, glaube ich, gar keine Ahnung haben, um im Sortiment zu bestehen. (Sehr richtig! — Herr vi. G ie s e cke: Na, na!) Ich kann Ihnen versichern: ich kenne Leute, die ausschließlich nur für ihr Geschäft da sind, (Herr vr. Giesecke: Das machen wir auch!), die nichts anderes daneben treiben können, die sich nur sehr wenig Erho lung gönnen können, weil sie sich sagen müssen: ich kann mein Geschäft nur auf der Höhe halten, wenn ich vom Morgen bis zum Abend, sogar Sonntags bis spät in die Nacht hinein, immer auf dem Posten bin. (Herr vr. Giesecke: Wir auch!) Als Beispiel möchte ich Ihnen sagen, wie es z. B. jetzt bei meiner Abreise war. In dem Moment, wo ich abreisen wollte, kam gerade das Postpaket mit den Zirkularen. Dieses Paket mit den Zirkularen der Herren Verleger war s o dick. Es ist meine gewöhnliche Sonntagsarbeit, daß ich diese Zirkulare durcharbeite. In der letzten Woche hatten wir das Vergnügen, eine Reihe der ersten Verlegerfirmen ihre Neuigkeiten mit Fakturen von solcher Länge schicken zu sehen. Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, was das für eine Arbeit macht, diese Neuigkeiten zu verschicken. Ich möchte mich da gegen das wenden, was Herr Or. Giesecke vorhin gesagt hat: für einen großen Teil des Verlages sei das Sortiment nicht mehr leistungsfähig; für Belletristik arbeite es wohl noch, aber für wissenschaftlichen Verlag arbeite es nicht mehr. Es ist gerade umgekehrt. Belletristik setzt sich nach meinen Erfahrungen sozusagen von selber ab. Wenn Ullstein einen neuen Band bringt, so brauchen Sie bloß einen Turm ins Fenster, einen zweiten auf den Ladentisch zu setzen und den Preis von einer Mark dazu; die Sachen gehen von selber. Für diese Arbeit, die tatsächlich keine Arbeit ist, bekommen wir 50 Prozent; für die Arbeit für die wissenschaftlichen Ver leger bekommen wir bekanntlich ganze 25 Prozent. Nun möchte ich die großen Verleger einladen, einmal in ein wissen schaftliches Sortiment hineinzugehen und sich anzusehen, wie da heutzutage für die Neuigkeiten des wissenschaftlichen Verlages gearbeitet wird, wie diese Arbeit vom Chef bis hinab zum letzten Ausläufer das ganze Geschäft in Anspruch nimmt; ich glaube, Sie würden dann etwas anderen Sinnes werden. Ich habe gesagt: ich stelle in Abrede, daß das Sortiment mit dem Verlage im Kampfe liegt. Es wünscht im Gegenteil, mit dem Verlage Hand in Hand zu gehen, und ich glaube, das wird auch möglich sein. Ich möchte Ihnen da einen Vor schlag unterbreiten, der den eigentlichen Angelpunkt der ganzen heutigen Verhandlung betrifft und von dem ich glaube, daß er uns bessere Verhältnisse bringen kann. Daß zweierlei Ladenpreise bestehen, ja, mehr als zwei, drei und vier, ist heute wohl allgemein anerkannt, und es wäre kaufmännisch unrichtig, wenn man jemand, der 1000 Exemplare eines Buches kaufen will, sagen würde: Es tut mir leid, an dem Preise kann ich nichts ablassen! (Sehr richtig!) Da ist mein Vorschlag, den ich in meinem eigenen Geschäft als Verleger schon verschiedentlich erprobt habe, der, daß man ganz offiziell von einem zweiten Ladenpreise spricht, soweit es sich über haupt um Bücher handelt, die in größeren Partien an Vereine usw. abgesetzt werden können, daßman einen zweiten legalen Preis festlegt, der entweder den Büchern aufgedruckt oder im Börsenblatt bekannt gemacht wird, so daß es heißt: Partie preis soundsoviel. Ich habe da einen Leitfaden für Konfir manden, der kostet 1 Frc., Partiepreis 70 Cts. Wenn ein Pfarrer für seine sämtlichen Konfirmanden das Buch anschafft, so bezieht er es für diesen Preis. Ich habe ein Liederbuch, von dem bereits das vierte Bändchen erscheint, jedes in 10 000 Auflage; das kostet einzeln 1,50 Frcs., und auf jedem Bändchen steht gedruckt: Partiepreis 1,25 Frcs. Das Störende an der Sache für den konkurrierenden Verleger sowohl wie für Pen Sortimenter ist, daß er Wohl weiß: es existiert ein zweiter Börsenblatt für de» Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Preis, aber nicht: welches ist dieser Preis? Diese Unsicherheit muß aufgehoben werden. Wenn der konkurierendeVerleger und der Sortimenter weiß: es existiert ein feststehender Partie preis, zu dem auch du das Buch liefern kannst, so ist nach meiner festen Überzeugung diese ganze Streitfrage aus der Welt geschafft. Ich würde Ihnen Vorschlägen — es kann natürlich nicht davon die Rede sein, dem schon jetzt Gesetzes kraft zu geben; es kann aber doch wenigstens als Leitmotiv ins Auge gefaßt werden —, in § 11 der Verkaufsordnung, in welchem es jetzt heißt: In beiden Fällen ist der Verleger gehalten, sofern es das berechtigte Interesse des Sortiments erfordert, bei der ersten Ankündigung, spätestens aber gleichzeitig mit dem Beginn der Lieferung dem Buchhandel durch eine Anzeige im Börsenblatt oder, falls es sich um eine Lieferung von rein örtlicher Bedeutung handelt, durch direkte Benach richtigung den daran interessierten Sortimentern Kenntnis zu geben; — ich möchte Ihnen Vorschlägen, sage ich, sinngemäß als Richt schnur des Handelns und später paragraphenmäßig durch Aufnahme in die Verkaufsordnung die Sache so zu regeln, daß es heißen würde: »In beiden Fällen« — das bezieht sich auf § 11 Abs. 1 und 2 — »ist der Verleger gehalten, diese Partiepreise durch Aufdruck auf das betreffende Buch oder durch Anzeige im Börsenblatt öffentlich bekannt zu machen. Dasselbe gilt von den in § 12 erwähnten Fällen.« (Zuruf: Das steht ja schon drin!) Von Aufdruck steht nichts da! Der Preis, wie er jetzt in der Verkaufsordnung niedergelegt ist, ist ein dehnbarer Preis, und mein Vorschlag geht dahin, daß es einen zweiten Preis gibt, einen Partiepreis, an dem aber nicht gerüttelt werden darf. Ich halte das für des Pudels Kern und glaube, daß es erheblich dazu beitragen würde, den Grundpfeiler des Börsenvereins, den Ladenpreis, noch mehr zu befestigen und unsere Befürchtungen aus der Welt zu schaffen, daß der Buchhandel an dieser Frage Schaden leidet. Vorsitzender: Meine Herren, es ist s^2 Uhr, und es sind bis jetzt noch neun Herren zum Worte gemeldet; ich weiß nicht, wann wir die Pause machen wollen. (Zurufe: Jetzt!) — Schön, dann machen wir jetzt die Pause und kommen um Uhr wieder zusammen. (Zurufe: 3 Uhr! — Zurufe von anderer Seite: ^3 Uhr!) — Ich glaube, wenn wir Z43 Uhr sagen, so wird es doch 3 Uhr werden; sagen wir 3 Uhr, so wird es Z44 Uhr werden. Ich möchte unter diesen Umständen Vorschlägen, an Z43 Uhr festzuhalten. (Zustimmung.) (Pause.) Meine Herren, ehe wir in der Diskussion fortfahren, hat Herr Kommerzienrat Siegismund das Wort zur Abgabe einer Erklärung erbeten; ich hoffe, Sie erteilen es ihm. (Zu stimmung.) Herr Kommerzienrat Siegismund, Berlin: Meine Herren, ich möchte Ihnen die Erklärung, die namens des Vorstandes des Börsenvereins ich abzugeben habe, zuerst einmal vorlesen; vielleicht erübrigt es sich, eine Begründung dazu zu geben. »Der Vorstand des Börsenvereins erachtet die Frage der Auslegung des 8 12 Abs. 1 der Verkaufsordnung (§ 3 Ziffer 5b alt der Satzungen) weder durch das Gutachten des Vereins ausschusses, noch dnrch die in der heutigen Diskussion zutage getretenen Gesichtspunkte für genügend geklärt. Der Vorstand des Börsenvereins wird bei der Behandlung der Beschwerden wegen Verletzung der Verkaufsordnung 8 10, 11 und 12 nach 55
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