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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1896
- Sprache
- Deutsch
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4890 Nichtamtlicher Teil. 188, 14. August 1896. unter Erinnerung an das Wort: -6'est ssvlsivsvt Io prsmisr pas, qvi ooüts- die Scheu vor gewinnbringenden Nebenzweigen des Buchhandels bekämpft, wie Schreibmaterialicnhandel und Jnse- ratenannahme für Fachzeitschriften. — In den zusammenfassenden Regeln für diesen zweiten Teil des -praktischen Sortimenters» wird aber wiederholt vor dem bedenklichen: -klon ölst- gewarnt. — Einen Anhang zu diesem Teil bildet die -Buchhändlerische Ver- kchrsordnung- vom 26. April 1891. Die 3. Lieferung behandelt in umsichtiger und zweckmäßiger Weise: -Die Korrespondenz des Sortimenters-. Zunächst werden beachtenswerte allgemeine Regeln für eine ordnungsmäßige Ab fassung von Geschäftsbriefen, sowie deren Ordnung und Aufbe wahrung ausgestellt. Bei dieser Gelegenheit möchte der Bericht erstatter statt der auch hier für große Geschäfte empfohlenen alle Briefschaften grausam durchlöchernden und sozusagen festschmiedenden Shannon- oder ähnlicher Apparate als einfachste und zweckmäßigste Aufbewahrungsart die in einfachen Lexikonoktavmappen empfehlen, die ein rascheres Ordnen und leichteres Benutzen der Briefschaften zuläht und das Ueberschreiben, so gut wie bei jenen Apparaten, unnötig macht, zugleich aber die Vereinigung zusammengehöriger Briefe in besonderen Umschlägen am besten ermöglicht, llrobatum cst. — Bei den weiter folgenden Probebriefen wird man wieder io wsäig.8 ros geführt. Dem Kaufgesuch einer Buchhandlung folgen, wie immer unter erläuternden Bemerkungen, auf das Angebot einer Buchhandlung weitere Briefe und Unterhandlungen des Suchenden mit dem Verkäufer, auch mit dem künftigen Kommissionär. Es erfolgt dann ein Rundschreiben an die Verleger, dem ein Privat schreiben an größere Verleger behufs Kontoeröffnung beigefügt wird. Statt der Neuerung, in einem für das Publikum bestimmten Rundschreiben gleichzeitig auf das neueste (kürzlich erschienene) Werk von Julius Wolfs aufmerksam zu machen, möchte doch wohl eher ein kurzes Verzeichnis aller in der Buchhandlung ver tretenen Hauptwissenschaften zu empfehlen sein. Mag ein Schrift steller noch so sehr Mode sein, so ist es doch wohl verdienstlicher, dem Publikum einen kleinen Spiegel der Wissenschaften re. vor- zuhaltcn, ob es dort vielleicht eine Spur des eigenen Geistes wieder und Verwandtes sich zusammenfindet. — Geschästsempfehlungen an Bibliothekare und Schuldirektoren verdienen natürlich Beachtung. — Viele Geschäftsvorfälle können durch kurze Nachrichtszettel erledigt werden, wie z. B. Mitteilungen über das Erscheinen neuer Auflagen oder das Angebot antiquarisch gewünschter Bücher. — Die in der Dringlichkeit sich steigernde Form der Mahnbriefe läßt natürlich noch vielfältige Aenderungcn zu. Glücklich, wen sie ohne Klage zum Ziele führen I — In dem schriftlichen Verkehr mit dem Kommissionär werden wiederholt «einzuholende Bestellungen«, dann Geldsendungen, Wechselangelegcnheiten, auch Preisdifferenzen behandelt und er ledigt. — Bei besonders wichtigen Erscheinungen hat man sich über größere Lieferungen mit dem Verleger zu verständigen. — Die briefliche Heranziehung neuer Kunden, womöglich schon vor dem Eintreffen an ihrem neuen Bestimmungsort ist eine alte Geschäftspraxis. Auch ist die Aufforderung zum Besuche des Buchladens unter Umständen statthaft und empfehlenswert. — Den Beschluß der 3. Lieferung machen einige Bewerbungsbriefe der Gehilfen. Außer allgemeinen Bemerkungen über die Ge staltung solcher Briefe werden drei Bewerbungsschreiben um offene Stellen in Sortimentsbuchhandlungen mitgeteilt, in denen die wichtigsten bezüglichen Punkte Berücksichtigung finden. Kleine Mitteilungen. Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung. — Das Reichsgesetzblatt Nr. 27, ausgegcben zu Berlin am 10. August 1896, veröffentlicht das Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbe ordnung, vom 6. August 1896. Das Gesetz ist im amtlichen Teile der heutigen Nummer d. Bl. abgedruckt. Gegen unlauteren Wettbewerb. — In der Stadt Han nover hat sich ein Schutzverein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes gebildet mit dem Zweck, in vorkommenden Fällen an die betreffenden Geschäftsinhaber zunächst eine Verwarnung zu richten und eventuell ein Vorgehen gegen sie einzuleiten. Die Ankündigung von Geheimmitteln. — Nach einer Mitteilung des Leipziger Tageblatts bereitet eine Anzahl Verleger sächsischer Provinzialblätter ein Gesuch an das königliche Mini sterium vor in Sachen der Verordnung vom 29. Mai 1895, be treffend die Ankündigung von Geheimmitteln durch die Presse Die Petenten ersuchen das königliche Ministerium, die betreffende Verordnung vom 29. Mai 1895 vollständig aufzuheben, hingegen Mittel und Wege zu suchen, daß solche Heilmittel, die eine Gefahr für das Wohl der Menschheit in sich tragen, innerhalb des König reichs Sachsen überhaupt nicht mehr zum Verkauf gebracht werden dürfen und daß derartige verbotene Artikel im Verordnungswege bekannt gegeben werden Es würde dann von selbst auch die An-! kündigung solcher Geheimmittel unterbleiben. Für den Fall, daß das königliche Ministerium die Verordnung vom 29. Mai 1895 aufrecht erhalten will, wird gebeten, Verfügung zu treffen, daß den Zeitungsverlegern ein von einer Centralbehörde, nicht aber von den in ihren betreffenden Anschauungen mannigfaltig abweichenden Bezirksärzten und ärztlichen Bezirksvereinen aufzustellendes und von Zeit zu Zeit zu ergänzendes Verzeichnis solcher -Geheimmittel-, die als bedenklich zu erachten und von der Ankündigung aus zuschließen sind, zugängig gemacht werde, um in den interessierten Kreisen Klarheit und festes Rechtsbewußtsein darüber zu schaffen, was zulässig und was strafbar ist. Förderung wissenschaftlicher Arbeiten. — Die philo sophisch-historische Klasse der Akademie der Wissenschaften zu Berlin hat Herrn l>r. Bruno Gebhardt 600 ^ bewilligt zu archivalischcn Studien behufs Fortführung seines Werkes über Wilhelm von Humboldt, ferner ihrem Mitgliede Geh. Rat Sachau 100 zur Herstellung einer Kopie der altaramäischen Bauinschrift des Königs Panamu, endlich einen Subventionsbetrag von 2500^ der Verlags buchhandlung Joh. Ambrosius Barth in Leipzig für die von Or. C. Pauli besorgte Ausgabe des etruskischen Jnschriftenwerkes. Von der Berliner Gewerbe-Ausstellung.—Das Amts gericht Berlin II hat infolge der Beschwerde des Rechtsanwalts Sachs als des Vertreters des Arbeitsausschusses der Berliner Ge werbeausstellung seine vor kurzer Zeit erlassene einstweilige Ver fügung, wonach das Photographieren in der Ausstellung freigegeben wurde, wieder aufgehoben, so daß es nun bei den ursprünglichen Bestimmungen des Arbeitsausschusses verbleibt und das Recht, photographische Aufnahmen in dem Gelände der Ausstellung zu machen, ausschließlich einer privilegierten Firma zusteht. Internationale Ausstellung für Amateur - Photo graphie. — Am 3. September wird in Berlin die unter dem Protektorat der Kaiserin und Königin Friedrich stehende -Inter nationale Ausstellung für Amateur-Photographie- eröffnet werden. Sie findet im neuen Reichstagsgebäude statt. Das Bureau be findet sich im Zimmer 21, wo die Herren des Ausschusses jederzeit bereit sein werden, Auskunft zu erteilen. Lohnbewegung der Buchbinde rgehilfen. — In Zeitungs mitteilungen wird bestätigt, daß die Buchbinder Deutschlands und deren verwandte Berufsgenossen beabsichtigen, diesen Herbst in eine Lohnbewegung einzutreten. Wie verlautet, bringt der Central vorstand des Verbandes, der die Bewegung leitet, folgende Vor schläge zur allgemeinen Kenntnis der interessierten Kreise: 1) In allen Orten, wo längere als zehnstündige Arbeitszeit besteht, soll die neunstündige, bezw. mit Pausen an Vor- und Nachmittagen die neuneinhalbstündige Arbeitszeit festgelegt werden. 2) Der Arbeits lohn ist so zu regeln, daß bei einer Verkürzung der Arbeitszeit eine Verringerung des derzeitigen Lohnes nicht stattfindet. 3) Beseitigung der Ueberzeitarbeit bezw. 25"/« Lohnzuschlag, wo diese nicht zu um gehen ist. 4) Bezahlung der gesetzlich angeordneten, in die Woche fallenden Feiertage und die Festlegung eines Minimallohnes, wo es die örtlichen Verhältnisse bedingen. Insbesondere soll auch ein Augenmerk auf die sanitären Einrichtungen in den Werkstätten ge richtet werden. Gute Handschrift. — Sehr erfreulicherweise beginnen die maßgebenden Stellen im deutschen Schulwesen neuerdings ihr Augenmerk auf eine gute Handschrift der Schüler zu richten. Der preußische Untcrrichtsminister betont in einer Verfügung an die Provinzialschulkollegicn die Wichtigkeit einer guten, leserlichen Handschrift für das praktische Leben. Die Lehrer der höheren Schulen sollen keinen Aufsatz und keine Reinschrift einer Arbeit von den Schülern annehmen, in denen Flüchtigkeit oder Unordentlichkeit, sowie schlechte Lesbarkeit der Schrift zu Tage tritt. Lesehalle. — In Düsseldorf wurde am 9. d. M. die erste öffentliche, für jedermann eintrittsfreie Lesehalle, die der dortige Bildungsverein errichtet hat, feierlich eröffnet. Ein Mitbürger hatte 15000 Mark dazu geschenkt, vr. von den Steinen hielt die mit lebhaftem Beifall ausgenommene Eröffnungsrede. Umkehrung der Erzählung in Romanen. — Eine eigen artige litterarische Bewegung macht sich, wie die Allg. Ztg. schreibt, augenblicklich in England bemerkbar. Man beginnt, die Romane von hinten zu lesen, das heißt, mit dem Ende anzufangen und beim Anfang aufzuhören. Die Wirkung auf den Leser soll höchst seltsam sein. Jedenfalls ist es leichter, die Lösung einer Handlung im Anfang eines Romans zu erraten, als zu ahnen, wie die Personen in die Lage gekommen sind, in der sie sich am Ende einer Geschichte befinden. Diese Methode, die Lektüre eines dickleibigen Romans zu bewältigen, ist übrigens keineswegs neu und hat auch
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