M8479s I. A. Aach Köln aWein. In meinem Verlage erscheint: Sociate und politische Zeitfraqen Zwanglose Hefte hkrausgtgkbtn von Mitgliedern der Lentrums-Fraltion des Deutschen Reichstages. Heft II. Das Neichsgesetz . zm KeKMIfNU ZG MÜMtMi HkitßWMk lwm 27. Mai 1896. Geschichte und Würdigung desselben von Kermann Aoeren, Oberlandesgerichtsrath. Mitglied des deutschen Reichstags und des preußischen Abgeordnetenhauses. Etwa 3 Vogen gr. 8". Preis 75 ^ ord., 50 netto. Freiexemplare 13/12, bar 11/10. Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauter» Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 wird am 1. Juli d. I. in Kraft treten. Der solide Handel und das redliche Gewerbe erwarten von ihm die Beseitigung drückend empfundener Mißstände auf dem Gebiete des gewerblichen Verkehrslebens, und es läßt sich nicht leugnen, daß das Gesetz diesen Erwartungen in weitem Umfange Rechnung zu tragen geeignet ist, wenn die Rechtssprechung dasselbe in dem Geiste, in welchem es erlassen ist, anwendet. Unter dieser Voraus setzung wird das Gesetz von so tiefgreifender Bedeutung für die Rückkehr von Treu und Glauben, die vielfach aus dem gewerb lichen Leben geschwunden sind, und von so wohlthätiger Wirkung für die Erhaltung und den Schutz eines redlichen Gewerbe- standes sein, wie dies in gleichem Maße kaum bei einem andern Gesetze der letztern Zeit der Fall ist. Oberlandesgerichtsrat Rocren hat bekanntlich den thätigstcu Anteil am Zustandekommen dieses Gesetzes ge nommen, ist also die kompetenteste Person zur Beurteilung und Darlegung desselben Dies in Verbindung mit dem großen Interessentenkreis unter der gewerbetreibenden Bevölkerung Deutschlands sicher» der vorliegenden Schrift erheb lichen Absatz, weshalb Sie sich rechtzeitig mit Exemplaren versehen wollen.