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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1933-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1933
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- Deutsch
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X 190, 24. August 1933. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschu Buchhandel. ziellen Gründen führen würde, empfehlen wir entsprechende Fühlung nahme mit den örtlich zuständigen Parteidienststellen. Die Teilnahme an dem Nürnberger Neichsparteitag und die Dauer der hierdurch notwendigen Arbeitsversäumnis (einschließlich Hin- und Rück fahrt) ist durch Bescheinigung der zuständigen Parteistellen nachzu weisen. Bortragsreisen. — Für eine Vortragsreise Ernst Zahns werden noch einige Anschlußvorträge in Süddeutschland, eventuell auch in Norddeutschland im Herbst bzw. Januar und Februar nächsten Jahres gesucht. Anfragen sind zu richten an die Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart, Neckarstraße 121/123. Uber den Deutschen Buchdruck-Preiötarif hat die Berliner In dustrie- und Handelskammer folgendes Gutachten abgegeben: Der Deutsche Buchdruck-Preistarif ist in seinen Preisansätzen durch die Zeitverhältnisse überholt. Nachlässe von 20 bis 40 und mehr vom Hundert auf die in ihm niedergelegten Preise sind allgemein üblich. Im graphischen Gewerbe wird er aber handelsüblich nach wie vor in seiner Anlage und seinen Grundsätzen allen Berechnungen von Druckaufträgen zugrunde gelegt. Insbesondere gelten handelsüblich die in 8 203 des Buchdruck-Preistarifs aufgeführten Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für alle Aufträge, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. (Zeitungs-Verlag.) Zcitschriftenverbot. Das Erscheinen der Zeitung »Jüdische Rundschau« ist bis zum 15. Februar 1934 einschließlich verboten worden. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 193 vom 19. August 1933.) Verbotene Druckschriften. — Der Feriensenat für erstinstanz liche Strafsachen beim Oberlandesgericht Hamm i. W. hat durch Urteil vom 22. Juli 1933 u. a. für Recht erkannt: Alle Exemplare der Druckschriften »Marx- Engels, das Kommunistische Manife st« und »NoteStur m sahn c« nebst den zu ihrer Her stellung benutzten Platten und Formen sind im Nahmen des 8 41 StGB, unbrauchbar zu machen. 0 3 254/33. Hamm i. W., 16. August 1933. GenStA. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1630 vom 19. August 1933.) DerkekrSnackrickken. Fernsprechkundendienst auch in München und Nürnberg. - Der Fernsprechkundendienst ist am 1. Oktober 1931 in den Ortsnetzen Berlin, Hamburg, Köln und Wiesbaden eingeführt worden. Seine weitere Ausdehnung auf die Ortsnetze Bremen, Breslau, Chemnitz, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg-Hamborn, Essen, Frankfurt (Main), Hannover, Königsberg (Pr.), Leipzig, Magdeburg, Stettin u. Wupper tal am 1. März 1933 und aus die Ortsnetze Dresden und Mannheim am 1. April 1933 zeigt die schnelle Entwicklung. Mit der Einbeziehung der Ortsnetze München und Nürnberg am 1. August 1933 besteht der Fernsprechkundendienst jetzt in allen Ortsnetzen mit über 10 000 Fernsprechteilnehmern. Seine allgemeine Einführung steht nah^ bevor. Dersonainactrrickten. Ehrenvolle Berufung. — Wie wir erfahren, ist der kultur politische Hauptschriftleiter des »Völkischen Beobachters«, vr. Rai ner Schlösser, vom Herrn Reichsminister vr. Josef Goebbels in das N e i ch s m i n i st e r i u m für V o l k s a u f k l ä r u n g und Propaganda auf die neugeschaffene Stelle des Neichs- dra maturgen berufen worden. Wir begrüßen diese Berufung aufs wärmste, können es aber trotzdem nicht tun, ohne das aufrichtige Bedauern damit zu verbinden darüber, daß Herr vr. Schlösser vom Völkischen Beobachter weggeht. Seit seiner Tätigkeit beim »Völki schen Beobachter«, vielfach noch in einer Zeit also, da aus literarischem Gebiete die größte Verwirrung herrschte, hat I)r. Schlösser von feinem wichtigen Platze aus als Kulturpolitiker des »Völkischen Beobachters« für die Säuberung des geistigen Lebens in Deutschland gekämpft, hat er sich rücksichtslos eingesetzt gegen die literarischen Schädlinge des deutschen Volkes, durch deren verantwortungsloses Treiben auch die Arbeit des deutschen Buchhändlers immer hoffnungsloser zu werden drohte. Wir Buchhändler wissen vr. Schlösser Dank für diese Tätigkeit — unsere besten Wünsche begleiten ihn in sein neues Amt. Sprecksacck Darf der Jeitschriftenverleger direkt liefern? Ter notleidende Fachzeitschriftenverleger im Sprechsaal Nr. 174 hat mit seinen Ausrechnungen vollständig recht. Ich darf wohl als Ergänzung einiges beifügen und auch das Sortiment bitten, das Ganze wohl zu beachten. Zunächst ist zu sagen, daß bei sehr vielen Zeitschriften und den Fachzeitschriften (um die es sich ja hier be sonders handelt) ein Rabatt schon wegen der hohen Betriebskosten unmöglich ist. Das Sortiment in seiner erdrückenden Mehrheit kann und will nicht sich für neue Fachzeitschriften erwärmen. Wir haben öfters den Versuch gemacht, bei einer neuen Zeitschrift allein mit dem Sortiment zu arbeiten. Es hat sich zunächst herausgestellt, daß nur ein gewisser kleinerer Prozentsatz Sortimenter geneigt war, sich für derartige Zeitschriften zu verwenden. Die Zahl der bestellten Probe- nummern und Prospekte seitens dieser Sortimenter war allerdings meist überraschend hoch. Selbst aus kleineren Städten, in denen viel leicht zwei oder drei Interessenten für diese Spezialzeitschriften da waren, wurden Hunderte von Probenummern und Tausende von Prospekten bestellt, in größeren Städten prozentual noch viel mehr. Das und der minimale Erfolg, der meist nicht einmal ^ Prozent der durchs Sortiment versandten Prospekte und Probenummern er gab, zeigte, daß selbst da, wo Lust zum Vertrieb da war, wenig Ver ständnis für die Art des Vertriebs vorhanden war. Obwohl die Zahl der Probenummern und Prospekte beschnitten wurde, kam der Vertrieb durchs Sortiment sehr teuer und jeder Abonnent kostete das Vielfache des Jahresabonnements. Die Zeitschrift schien über haupt nicht lebensfähig. Um nun das aufgewendete Kapital nicht verloren zu geben, mußte man dann direkt nachfassen, man mußte alle etwaigen Abnehmer direkt bearbeiten, und siehe da, trotz der ebenfalls hohen Kosten gelang es wenigstens die Zeitschrift durchzudrücken, wenn auch der Verdienst an der für den betreffenden Berufszweig dringend notwendigen Zeitschrift nur klein ist. Eine zweite Erfahrung, die wir bei dieser u. a., auch älteren Zeitschriften immer wieder gemacht haben, ist die, daß die Ab springerzahl beim Sortiment um viele Prozent höher ist als die Zahl der Abspringer beim Postabonnement. Woher das kommt, wissen wir nicht. Wir wissen ferner, daß Abspringer bei der Post verhältnis mäßig leicht durch direkte Briefe usw. zurückzugewinnen sind, daß aber ein Abspringer beim Sortiment erfahrungsgemäß nur von wenigen, besonders rührigen Firmen zurückgewonnen wird. Es mag dies daher kommen, daß das Sortiment erfahrungsgemäß keine Lust und keine Zeit (manchmal vielleicht auch kein Personal) hat, um sich der Abspringer anzunehmen und sie zurückzubringen. Es fragt sich auch hier, was soll der Verleger einer derartigen Spezialzeit- schrift tun? Soll er die mühsam erworbenen Abonnenten dem Sorti ment mit Rabatt übergeben, und nicht nur auf einen kleinen Ver dienst verzichten, sondern auch seine Zeitschrift überhaupt gefährden? Was soll er tun, wenn nur ein Drittel bis ein Viertel der Sorti menter sich für seine Zeitschrift verwendet, was soll er tun in einer Stadt, wo kein Sortimenter ist, der seine Probenummern verschickt? Was soll er tun, wenn Abonnenten abspringen und wegbleiben, wenn man sie nicht wieder bearbeitet? Soll er allem tatenlos Zusehen? Das kann man unmöglich von ihm verlangen. Einer Pflicht des Verlegers, seine Zeitschrift nur durch das Sortiment zu vertreiben und zu liefern, müßte eine Pflicht des Sortimenters, sich für die Zeitschriften voll e i n z u s e tz e n, gegenüber stehen. Darauf wird sich aber wohl kaum eine Sortimenter einlassen wollen. Ein Spezial-Fachzeitschriftenverlag. Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen des Aktionsausschusses des B.-V. betr. Abführung von Verkaufserlösen zu Spendenzwecken, S. 635 / des Fachvereins »Die deutschen Leihbüchereien E. V.« betr. Orts gruppengründungen, S. 635. Artikel: Mut zur Selbstkritik. Von vr. Hellmuth Langenbucher. S. 635. Steuer-, Kapitalflucht- und Tevisenamnestie. Von vr. Kurt Runge. S. 637. Kleine Mitteilungen S. 641—642: »Gereinigte Ausgaben« / Neichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums / Neichs- fachgruppe Buchhandel im DHV. in München / Hitlergruß im Buchhandel! / Nürnberger Parteitag der NSDAP. / Vortrags reisen / Deutscher Buchdruck-Preistarif / Zcitschriftenverbot / Verbotene Druckschriften. V e r k e h r s n a ch r i ch t e n S. 642: Fernsprechkundendienst. P e r s o n a l n a ch r i ch t e n S. 642: Berufung vr. N. Schlössers. Sprechsaal S. 642: Darf der Zeitschriftenvcrleger direkt liefern? Verantwortlich: vr. Hellmuth Langenbucher. — Verlag: Der Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhäudlerhaus. Druck: E. HedrtchNachf. Sämtl. tu Leipzig. — Anschrift o. Schriftleitung u. Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2« lBuchhändlerhauS), Postschließfach 274/7V 642
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