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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1910
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- 1910-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1910
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- Deutsch
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7874 Börsenblatt ). d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 151, 4. Juli 1910. werden müssen, an denen er zuletzt verbluten muß, liegt auf der Hand. Was tun? Die Reisebuchhändler zu gemeinsamem Einspruch aufzu fordern, erscheint nur zunächst weniger aussichtsreich, als ein entschiedener Warnungsruf an die Verleger; denn als deren Aufgabe betrachte ich es, diesem Unwesen rasch und bestimmt entgegenzutreten, d. h. es schnellstens zu beseitigen. Zuletzt werden doch sie es sein, die die Kosten dieser Schleuderet zu tragen haben. Sollte der eine oder andere Reisebuchhändler wirklich so kapitalkräftig sein, daß er solche Wunden zu tragen vermag, will und kann er davon absehen, daß ihm bei seinem schweren Betrieb auch noch ein bescheidener Gewinn übrig bleibt, so ist das seine Sache; die Gesamtheit vermag es nicht. Es ist aber zu befürchten, daß ein nicht geringer Teil glauben wird, diese Schleuderei mitmachen zu müssen, und mittun wird, in der Furcht, sonst von der Konkurrenz beiseite geschoben zu werden. Ebenso sicher ist aber, daß ein großer Teil dann ohne Verdienst arbeiten und seinem Unter gänge entgegeugehen wird. Es ist ein Verdienst des Bibliographischen Instituts in Leipzig, das der Reisebuchhändler nicht hoch genug ein schätzen kann, wie für die Reisenden-Prooision, so auch für die Verkaussraten hinsichtlich seiner Verlagswerke bestimmte Sätze zur Bedingung gemacht zu haben. Nur mit Wider willen sind sie vielfach seinerzeit angenommen worden; aber bei allen Beteiligten steht heute wohl fest, daß es nicht zum Nachteil, sondern zum Segen des Geschäfts war. Das, was das Bibliographische Institut für seine Werke zur Bedingung macht, sollten die Verleger der durch den Ratenbnchhandet mit solchen Schleudereiraten vertriebenen Werke auch zum Gesetz erheben: Die Monatsraten dürfen unter irgend einen bestimmten Satz nicht herunter gehen. Nur dann vermag der Reisebuchhandel gesund zu bleiben, seinen Verpflichtungen gegen die Verleger nachzukommen und ihnen auch weiterhin zu dienen. »Bedenke das Ende!« mag vor allem also der Verleger und jeder andere sich sagen, der es gut mit dem Reisebuch handel meint, jeder, dem daran liegt, daß dieser lebensfähig bleibt. Nur noch lose mit dem Reisebuchhandel in Ver bindung stehend, liegt mir doch sein Wohl und Wehe genug am Herzen, um mich veranlaßt zu fühlen, in dieser An gelegenheit einmal das Wort zu ergreifen. Mittel und Wege müssen gesucht und gefunden werden, diese Gefahr des Reisebuchhandels bald und gründlich zu beseitigen. Sind cs also nicht die Reisebuchhändler selbst oder der Verein der Reisebuchhändler, so sollten und müssen es wohl oder übel die betreffenden Verleger sein, die ein lautes, deutliches »Halt! bis hierher und nicht weiter!« hinsichtlich der Höhe der dem Publikum einzuräumenden Teilzahlungen ihren Freunden, den Reisebuchhändlern, zurufen. Kleine Mitteilungen. * Gcschästsjubilänm. — Die angesehene Verlags- und Kom missionsbuchhandlung H. G. Wallmann in Leipzig durfte am 1. Juli d. I. auf fünfundzwanzig Jahre ihres Bestehens und ihrer sehr erfolgreichen Entwicklung zurückblicken. Die Firma wurde am 1. Juli 1885 von Herrn Heinrich Wallmann gegründet <der ihr heute noch unermüdlich vorsteht), nachdem Gr am 1. Juli 1881 in der Firma »Buchhandlung des Vereinshauses« in Leipzig deren Inhaber M. L. Matthies als Gesellschafter zur Seite ge treten war, diese Firma 1884 in Alleinbesitz übernommen und auch nach dem 1. Juli 1885 neben seiner persönlichen Firma bis 16. Juli 1898, wo sie an Herrn Paul Eger überging, weiter in Besitz hatte. Als Grundstock seiner neuen Firma, erwarb er 1885 das Kommissionsgeschäft von M. L. Matthies und 1890 das der Firma K. Gustorff. Unter seiner rührigen und umsichtigen Leitung hat sich sein Kommissionsgeschäft zu einem sehr be deutenden Betriebe entwickelt; es vertritt zurzeit gegen 300 Buch handlungen des In- und Auslands, darunter viele der nam haftesten Firmen. Auch einen ansehnlichen Verlag, der die klang vollsten Namen vereinigt, hat Herr Wallmann seinem Geschäfte angegliedert. — Zum ehrenvollen Gedenktage der geachteten Firma sprechen wir ihrem tüchtigen Inhaber nachträglich unsere aufrichtigen Glückwünsche aus. Red. * Versand von Drucksache» nach Japan und China über Sibirien. — Im Nachtrag zu ihrem (in Nr. 148 d. Bl. mit geteilten) Bericht über den Buchhandel in Hamburg im Jahre 1909 sei hier das Schreiben der Detaillistenkammer zu Ham burg bekanntgegeben, das sie vor kurzem an einen dortigen Buch händler gerichtet hat: »Hamburg, am 14. Juni 1910. »Aus den Kreisen des hiesigen Buchhandels sind uns ge legentlich der Einsendung des Materials für den Jahresbericht der Kammer für das Jahr 1909 Beschwerden über den Versand von Drucksachen nach Japan und China über Sibirien vorgetragen worden. »Nach weiterer Prüfung dieser Beschwerden hat die Kammer Veranlassung genommen, sie an zuständiger Stelle zum Vortrag zu bringen. »Der Staatssekretär des Reichspostamts hat darauf folgenden Bescheid erteilt: »»Die den billigen Portotarifen unterliegenden Brief sendungen (Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere) nach Ostasien können mit Rücksicht auf die hohe Gebühren forderung der ostchinesischen Eisenbahn-Gesellschaft bis auf weiteres nicht über Sibirien geleitet werden. Nach den amt lichen Veröffentlichungen der englischen Postverwaltung werden auf dem Wege über Sibirien lediglich vollständig frankierte Briese und Postkarten befördert, welche einen entsprechenden Leit- vermerk des Absenders tragen. Wenn trotzdem vereinzelt Druck sachen usw. aus England aus dem Wege über Sibirien nach Ostasien gelangen, so kann dies nur auf Nichtbeachtung der bestehenden Leitvorschristen beruhen. »»Es sind Verhandlungen im Gange, um durch Vermittlung der russischen Postverwaltung die ostchinesische Eisenbahn-Gesell schaft zu einer Ermäßigung ihrer außergewöhnlich hohen Gebühren sätze für die Besörderung der Briessendungen zu veranlassen. Indessen vermag ich noch nicht zu übersehen, wann diese Ver handlungen zu einem Abschlüsse führen werden, der der deutschen, sowie den übrigen beteiligten Postverwaltungen die unbeschränkte Benutzung des Leitweges über Sibirien für alle Briefsendungen nach Ostasien gestatten wird. Ich bemerke noch, daß dieser Weg in besonders eiligen Fällen den Absendern schon jetzt zur Ver fügung steht, wenn die betreffenden Sendungen in verschlossenem Umschläge als Briefe frankiert zur Post eingeliefert werden.«« »Wir stellen ergebenst anheim, hiervon den Interessenten Kenntnis zu geben, und verfehlen nicht, auf den Schlußpassus des Bescheides besonders hinzuweisen, wonach der Leitweg über Si birien den Absendern schon jetzt zur Verfügung steht, wenn die betreffenden Sendungen in verschlossenem Umschläge als Briefe frankiert zur Post eingeliefert werden. (gez.) Die Detaillistenkammer.« »Tanubiana > Aktiengesellschaft für Verlag in Donau- eschingen. — Handelsregister-Eintrag: Ins Handelsregister Abt. L wurde zur Firma »Danubiana Aktiengesellschaft für Verlag in Donaueschingen« einge tragen: Die außerordentliche Generalversammlung vom 16. Februar 1910 hat eine Erhöhung des Grundkapitals bis um 80 000 unter Einschluß der am 6. März 1907 beschlossenen Erhöhung von 20 000 -<l, also im ganzen bis zu 90 000 durch Ausgabe von bis zu 400 Aktien zu je 200 beschlossen. Die Anmeldung der durchgeführten Kapitalserhöhung soll erfolgen, sobald Zeichnungen auf je wenigstens 50 Aktien ausgebracht sind. Die Kapitals erhöhung ist erfolgt zum Teilbeträge von 20 000 durch Zeichnung von 100 Aktien. Donaueschingen, den 25. Juni 1910. (gez.) Gr. Amtsgericht. I. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 151 vom 30. Juni 1910.)
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