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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1924
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- 1924-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1924
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18742 «örlenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 291, 12. Dezember 1924. 2. Vorbedingungen des Feldzuges. Gemeinsame Werbungen, obgleich in den Bereinigten Staaten schon iveitcr entwickelt, sind in Großbritannien für gewisse Gebrauchs gegenstände schon mit Erfolg versucht worben, so für schottische Wollen stoffe und Korinthen und für zwei mehr allgemeinere Dinge, wie den häuslichen und gewerblichen Verbrauch von Gas und für die Straßen sicherheit in London. Diejenigen, bie für den vorliegenden Plan der gemeinsamen Werbung für Bücher und für das Lesen verantwortlich sind, sind sich vollkommen des scharfen Unterschiedes bewußt, der zwischen dem Gegenständlichen eines gut bekannten Kleidungsstoffes oder eines Nahrungsmittels und der geistigen Einstellung des Lesens besteht, um sich nicht ohne weiteres die Einrichtungen der Werbung der schottischen Tucherzenger und des Korinthcnhandels zu eigen zu machen. 3. Die Aussichten eines Erfolges des Feldzuges. Es ist natürlich unmöglich, irgendeinen Erfolg eines gemeinsamen Bnchwerbefeldzugs zu gewährleisten. Ihre Befürworter können nur auf Tatsachen schließen, Möglichkeiten schätzen und praktische Unter stützungen aufzeichnen, bei deren Vorhandensein sie einen Grund haben, zuversichtlich zu sein. Daß das Feld der Werbung ungeheuer ist, wurde schon angedeutet. Es bleiben noch die Unterstützungen zu erwähnen, die die Gesellschaft der Buchfachleute für ihren Vor schlag in seiner augenblicklichen Kcimform erhalten haben. Schriftsteller, von denen freiwillige Unterstützungen gern cnt- gegengcnommen werden, von denen aber auf dem Voranschlag keine Steuer vorgesehen ist, werben aufgefordert, dadurch zu helfen, daß sic Aufsätze schreiben, Vorlesungen halten oder in anderer persönlicher Form zum Gelingen beitragen. Die folgenden Verfasser haben bei Bekanntmachung der Auf stellung gütigst ihre Beteiligung zugesagt: Hngh Walpole, W. B. Maxwell, St. John G. Erwine, Norman Davey. Buchdrucker, Buch binder, Papiercrzeuger und andere, die willig sind, dem Buchfeldzug ihre Kräfte zu leihen, können sich zu einer etwas späteren Zeit ent scheiden, wie sie ihre Unterstützung leisten wollen. Bei dieser Gelegenheit wünscht die Gesellschaft der Buchfreunde nur die Anerkennung ihrer Vorschläge von folgenden Firmen mit- zuteilen: 9ame8 Burn L 6o., k>t^., Xe)? L ^VbitinZ, Ick^ck., klinvin Lrottrelw, k-tck., «I. Ourrven L 8ons, k.kck., 1'lrv klorUrumderlauck ?r-688, Ickck., 8pa1cliu§ L UockZe. Buchverleger, es ist erst an einige von ihnen herangetreten worden, haben ihre allgemeine Zustimmung, teilweise mit Begeisterung er klärt. Mehrere Häuser haben sich schon verpflichtet, nach dem unter 4 mitgetcilten Erhcbungsplan beizusteuern; andere, wenn sie auch noch nicht vorbereitet waren, sich gleich der Aufstellung zu fügen, haben ihre Zustimmung zum gemeinsamen Feldzug gegeben und ihre Willigkeit, sich anzuschließen, erklärt. Von den vielen Firmen, die bisher noch keine Einzelheiten kann ten, hat ein« Anzahl versprochen, zu irgendeiner Versammlung von Bnchsachlcnten Vertreter zu senden und den Entwurf prüfen zu lassen. Tatsache ist es, daß auf einer kürzlich abgehaltenen Ver sammlung des Verlegerkreises, bei welcher Herr Denny sprach, viele Mitglieder darauf gedrängt haben, den Gedanken weiter verfolgt zu sehen. Die Ladenbuchhändler, die als eine Körperschaft zahlreicher und verbreiteter sind als die Verleger, find über die äußerst mögliche Grenze des veröffentlichten Entwurfes noch nicht einzeln befragt worden, aber die Vereinigten Buchhändler haben grundsätzlich die Anregung der Gesellschaft der Buchfachleute begrüßt und einen Unterausschuß er nannt, der mit dem geschäftsführenden Ausschuß der Buchfachleute über die Möglichkeiten der Ausführung des Entwurfes unterhandeln soll. Im Anschluß an die Bereitwilligkeit der Buchhändler-Körperschaft haben folgende Einzelfirmen ihre Bereitwilligkeit erklärt, die Richt linien (siehe unter 4) des Entwurfes anzuerkennen: ^V. II. 8mlltk L 8on, k.on<lon; I. L X. 6umpu8, Ickck-, k-onckon; 9ov68 L Xvan8, k-ouckon: l^amle^ L 6v., k-onckvn; Lo^ves L Ucnv«8, 6ambriO§6: U. 6. 8sx-1on, Xottin§kam; 3i880n L ?arker, Xottinßcham: und unter der zweiten Aufstellung (II): V^IZbton, UeU L 6o., Ickck., 6amdri<l§6: ^V. Uekker L 8on8, k-tck^ Oainbricl§e; 3obv 8mitb L 8on, kück., 6Ia8§v>v; >V. L 0. Xovle, Ickck., Xouckov; L. U. Llaeb^eU, Ickck., Oxkorck. Öffentliche Büchereien, vertreten durch den Nat der Bücherei-Ver einigung, haben jede in ihren Kräften mögliche Unterstübung zugesagt. Es ist leicht fcstzustcllen, in welchem großen und verschiedenartigen Umfang die öffentlichen Büchereien dieser Sache dienen können. 4. Hauptgrundziige des Buchfcldzuges. Es ist natürlich nicht beabsichtigt, daß die Gesellschaft der Buch freunde irgendwie in die Gerechtsame der Handelsgesellschaften des Buchgewerbes eingreift, wenn sie vorsichtig wagt, Hauptlinien auf zustellen, die sie sich für einen gemeinsamen Buchfeldzug ausgcdacht hat. Sie wünscht, daß die verschiedenen Beteiligten, wenn sie den Gedanken eines Buchfcldzuges grundsätzlich anerkennen, für die Be aufsichtigung und Ausführung des Feldzuges einen Nat oder Aus schuß bilden. Nichtsdestoweniger wird so ein Ausschuß froh fein, einige Anregungen zu benutzen, wie die Ausführung möglich ist und bewirkt werden kann. a) Schaffen einer Grundlage. Ein Anzeigengrundstock soll geschaffen werden. Es ist angeregt worden, sich zu bemühen, ihn auf 10 000 Pfund Sterling zu bringen. Es ist wichtig, zu bemerken, daß diejenigen, die sich zu einer Beisteuer verpflichten, nicht bei der ersten sich bietenden Gelegenheit verpflichtet werden, mehr als einen Beitrag zu zahlen. Wenn der Grundstock m angegebener Weise eingezahlt ist, werden die Ergebnisse untersucht, und die verschiedenen Einzahler werden auf der gewählten Versamm lung durch ihre Vertreter entscheiden, ob der Versuch gerechtfertigt ist oder nicht. Die Besteuerung wird am besten durch eine abgestufte Erhebung nach einem Überschlag festgesetzt. Wenn der Nat oder die Vereinigung beauftragt werden, den Feldzug zu leiten, wird es wünschenswert sein, einen Schatzmeister zu wählen, der mit dem Buchhandel nichts zu tun hat, uud wenn die Beträge der einzelnen Zeichnungen nach dem Stenercntwurf auch nicht vom Schatzmeister bekannt gemacht werden, nicht einmal dem eignen geschäftsführendcn Ausschuß, so sollte doch jeder Unterzeichner ohne Zögern das zahlen, was er für seine Rech nung nach dem Endwurf schuldig ist. Die Gefamtaufstellung wird lediglich die Beträge im ganzen verzeichnen, die die Verleger, die Buchhändler, die Drucker, die Buchgeschäftsvertreter (wenn vorhanden) und solche Außenseiter, die Stiftungen geben, zahlen. Angeregter Eutwurf für die Besteuerung: 1. Verleger mit einer Produktion nicht über Dies entspricht L L L L 5 000 15 1 auf 333 10 000 30 1 „ 333 25 000 75 1 „ 333 50 000 170 1 „ 294 75 000 275 1 „ 273 100 000 375 1 „ 266 125 000 500 1 „ 250 darüber 125 000 600 (Zeichner können, falls sie es vorzichen, ihren Anteil genau nach ihrer Jahresaufstellung machen und nach obiger Aufstellung aus rechnen. Schulbücher, die nur zum Gebrauch für Schulen sind, können auf Wunsch unberücksichtigt bleiben.) 2. Buchhändler, Leihbüchereien und Buchgeschäftsvertreter mit einem Umsatz nicht über 2 Anteil 500 OL lOoli. 750 1L 0 8b. 1000 1L 10 8b. 1500 2L 10 8b. 2 000 4L 0 sb. 5 000 10 L Osb. 10 000 20 L Osb. 15 000 30 L Osd. 20 000 45 L O sli. 25 000 60 L O sb. 50 000 125 L Osk. darüber 50 000 200 L O sk. In Verbindung mit dem Anteil der Buchhändler würde es sicher einen Antrieb zur Beteiligung bedeuten, wenn alle von dem Wcrbe- ausschuß ausgegebenen Werbedrucksachen, Karten, Anschlagzettel nsw. an die umsonst abgegeben würden, die unterschrieben haben, während die außerhalb der Besteuerung Gebliebenen dies bezahlen müßten. 3. Drucker, Buchbinder, Papiererzeuger und andere. Es ist vor- gefchlagen morden, daß diese genau nach ihrem Umsatz bezahlen wie die Buchherstellcr. b) Verwendung der Beträge. Dies ist der Teil des Feldzuges der Gesellschaft der Buchfach männer, der die meisten Schwierigkeiten macht, denn es sind zwei Dinge: das Erheben der Beträge und Pläne aufzustellen und sie richtig zu verwenden. Weiterhin ist Werben heute eine Wissenschaft und gemeinsame Werbung ein besonderer Zweig dieser Wissenschaft, ein
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