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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1924
- Strukturtyp
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- 1924-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1924
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- Deutsch
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x° 291. 12. Dezember 1924. Redaktioneller Teil. — Svrechsaal. Achtung. Strafporto! — Noch im Vorjahre konnten gedruckte Weih- nachts- und Neujahrskarten sowie gedruckte Besuchskarten (Visiten karten), auf denen mit höchstens fünf Worten Grütze, Glückwünsche usw. handschriftlich hiuzugefügt waren, im inneren deutschen Verkehr (Orts- i'.nd Fernverkehr) gegen die niedrigste Drncksachengebühr von 3 Psg. versandt werden, ?iach den inzwischen in Kraft getretenen neuen Be stimmungen genügt die Freigebühr von 3 Pf. nur noch im Ortsverkehr, wenn die Sendungen Postkartensorm haben. Unter offenem Umschlag auf- gegebene Weihnachts-, Neujahrs- und Besuchskarten mit handschriftlich hinzugefügtcn fünf Grntz- usw. Worten müssen im Ortsverkehr mit 5 Psg. freigcmacht werden. Im Fernverkehr beträgt für die Sendung in Postkartensorm und auch flir die offene Umschlagsendnng die Frei gebühr ebenfalls 5 Psg. Bei unzureichender Freimachung hätte der Empfänger — bei Annahmeverweigerung der Absender — für jede einzelne Sendung eine Nachgebühr von 19 Psg. zu entrichten. Postpakete nach Russtand. - An Privatpersonen können, wie das Wirtschaftsinstitnt für Russtand und die Oststaaten E. V., Königsberg, mitteilt, auf Grund der bestehenden Bestimmungen über die Einfuhr von Postpaketen nach der U. d. S. S. R. gewisse Gegenstände ohne besondere in jedem Einzelfallc einznholende Genehmigung des Volks kommissariats für den Antzenhandcl eingeftthrt werden, darunter a>nch Drucksachen, Handschriften, Photographien, Pläne, Zeichnungen und verschiedene Dokumente und Musikinstrumente und Zubehör, Schreib materialien, Spielzeug usw. Die freie Einfuhr dieser Gegenstände wird jedoch nur unter der Bedingung zugelassen, das; die übersandten Sachen für den Eigenbedarf des Empfängers bestimmt sind, also nicht Handels- oder Verkaufszwecken dienen. Die angeführten, zur Ein fuhr ohne Einfuhrlizenz zugelassenen und für Privatpersonen be stimmten Gegenstände müssen nach den Sätzen des Zolltarifs verzollt werden, dabei müssen gebrauchte ebenso hoch wie neue verzollt werden. Bei Aufgabe eines Pakets mutz der Absender alle für die Übersendung des Pakets in Anrechnung gebrachten Gebühren bezahlen (die Pakete müssen also frankiert werden). Der Empfänger des Pakets trägt autzer den Zöllen auch die Postgebühren für Erledigung der Zollforma litäten in Höhe voil 29 Kopeken sowie die Unkosten der Überweisung der Gebühren an das Zollamt in Höhe von 17 Kopeken, insgesamt also 37 Kopeken. Im Falle einer nicht fristgemätzen Einlösung des Pakets durch den Empfänger wird für das Paket auch noch eine Aus- bewahruilgsgebühr in Höhe von 6 Kopeken pro Tag in Anrechnung gebracht. Jean Pauls erstes Honorar. Als Jean Paul sein Buch, die »Auswahl aus des Teufels Papieren«, (1789) veröffentlichte, zahlte der Buchhändler Beckmann in Gera dem unbekannten Schriftsteller, der sich in höchst bedrängter Lage befand, nur 2'/- Taler für den Bogen; aber das Schlimmste war, das; er ihm die Summe in arg be schnittenen und minderwertigen Goldstücken schickte. »Karl V. und Karl XII. stifteten, im Vogtland nicht so viel Unruhe wie Ihre Karld'ors«, schrieb ihm darauf Jean Paul bitter. »Es wollte sie keiner, als wären sie glühend, in der Hand behalten, und sic flogen aus einer in die andere, wie das angezündete Späuchcn beim Spiel- .Stirbt der Fuchs?' Ich gäbe etwas darum, die Geschichte der Pfiffe, Plagen usw. zu lesen, die diese Carolins in ihrem Leben ausgebrütct. deren Außenwerkc sonderlich demoliert sind und deren Kopse so ver schnitten wie meiner«. Eine gestohlene Chauccr-Handschrist wicdergcfundcn. — Ein aus dreihundert Seiten Pergament geschriebenes Manuskript von Geosfrey Ehaucer aus dem 14. Jahrhundert, das durch Diebstahl eines belgischen Flüchtlings aus der Bibliothek des verstorbenen Lord Cardigan für 299 Dollar an einen Händler verkauft morden war. der es — für -1999 Dollar — an einen Antiquar in Amerika weiterverkaüfte, ist jetzt durch die Bemühungen eines Londoner Detektivs nach London zurückgebracht und den Erben des Lord Cardigan übergeben worden. Das betreffende Manuskript enthält die Gedichte und die Erzählungen von Cantcrbury. und obgleich die ersten beiden Seiten fehlen, gehört cs zu den am besten erhaltenen Chaucer-Handschristen. Aufgcfundcucs wertvolles Amcrikabuch. — Die Stadt Saint-Di6 erstand auf einer Büchcrvcrsteigerung ein Exemplar der »Cosmo.^ra- plriae Introckuctio«, die in Saint-Die am 25. April 1507 durch das Gymuase Vosgicn« gedruckt worden war. Tic Mitglieder dieser An stalt erteilten in diesem Werke zum ersten Mal den neu entdeckten Ländern den Namen »Amerika«. Wie der »Berliner Börsenzcituug« berichtet wird, steht wörtlich (auf lateinisch) in dem Buche: »Es gibt einen vierten Teil der Welt, den ^msrierw Ve8pueiu8 entdeckt hat. und den wir aus diesem Grunde »America' nennen könnten, ö. H. Land des Americus«. Dieses Buch kann als Taufakt Amerikas be zeichnet werden. Es existieren davon nutzer dem nun zur Versteige rung gelangten Exemplar nur drei, und zwar je eins in Paris, Nancy und London. Die Stadt, die ihre Druckerei als Taufbecken Amerikas bezeichnen darf, hat für das historische Dokument nicht weniger als 179 493 Franks bezahlen müssen. Das »Gymnase Bos nien« war eine Vereinigung von Historikern und Geographen. PersonllllMrWen. Stadtrat Hans Hccnemaun ck — Der Deutsche Buchdrucker-Verein ist wieder von einem schweren Verlust betroffen worden. In der Frühe des 8. Dezember starb Herr Buchdruckereibesitzcr und Zeitungs verleger Stadtrat HansHeeneman n, Verleger der zweimal täglich erscheinenden Zeitung »Der Westen« in Berlin-Wilmersdorf. Der Verstorbene war seit 1922 Vorsitzender des Deutschen Buchdrucker- Vereins. Er war eine organisatorisch, fachlich und rednerisch auster- gewöhnliche Kraft. Im Jahre 1918 wählte ihn der Verein Berliner Buchdruckereibesitzer zum Vorsitzenden. Als er dieses Amt 1922 in folge seiner Wahl zum Vorsitzende» des Deutschen Buchdrucker-Vereins nicderlegte, wurde er zum Ehrenmitglied des Vorstandes des Vereins Berliner Buchdruckereibesitzcr ernannt. Herr Heenemann, der nur ein Alter von 59 Jahren erreichte, starb an den Folge» einer Tarm- operation. Während der Inflationszeit war er als Vertreter des Deutschen Buchdrucker-VereiuS in der Notgcmeinschaft der deutschen Wissenschaft tätig. Er gehörte der Delegation an, die den vorge nannten Verein auf dem Fnteruationalcn Buchdrucker-Kongres; in Göteborg (4.—7. Juni 1923) und auf dem Kongres; der Buchdruckerei besitzer Amerikas — United Typothetae of America — vertrat (15. bis 18. Oktober 1924). Auf beiden Kongressen hielt Herr Stadtrat Hcene- mann mit lebhaftem Beifall aufgenommene Vorträge. Im öffent lichen Leben war der Verstorbene gleichfalls hervorragend tätig. 1912 wurde er zum Stadtverordneten und 1919 zum unbesoldeten Stadtrat in Berlin-Wilmersdorf gewählt. Seit 1914 war er Vorsitzender des Vereins Berliner Vorortpressc und der Landkrankenkasse Berlin- Wilmersdors. Ferner war er öffentlicher angestcllter Sachverständiger für das Buchdruckgewerbe bep der Berliner Handelskammer und ge richtlich vereidigter Sachverständiger beim Land- und Kammergericht zu Berlin. Literarische Gemeinde und Vortragsabende. (Erwiderung zu dein Aussatz des Herrn Eulitz in Nr. 281 d. Bbl.) Motto: »Dichter lieben nicht zu schweigen« — ach Gott, manche Buchhändler auch nicht! Obwohl es wirklich manchmal besser wäre. Ich mutz mich aber heute einmal dem Kollegen Eulitz anschlictzcn und ebenfalls zur Feder greifen. Zunächst, um ihm im Namen der sämtlichcu Bewohner unserer Stadt und Umgegend den hcitzesten Dank auszu- sprcchen, das; wir durch seine Vermittlung nun endlich, endlich auch in Stolp das kennenlernen sollen, was man in gebildeteren Gegenden Kultur nennt! Direkt aus Lissa importiert! Damit unser Gesichts kreis nicht immer noch enger und enger wird! Ist es nicht rührend, wie er sich befleitzigt, den alten »Solokrebs« aus der Sphäre von »Grog. Gänsebrust und Rotspon« emporzuziehen in die lichten Ge dankenkreise Oskar Eulitzscher Weltanschauung? Die »um Stolp herum wohnenden Adligen« werden meine Freude teilen und sich sehr für die Einschätzung ihres geistigen Wertes interessieren, die in seinem Aussatz zutage tritt. Noch ein paar Worte im Ernst. Tie Buchhändler in Stolp haben bisher mustergültig Kollegialität gehalten. Sic denken nicht daran, einem andern seine Rührigkeit übelzunehmcn. Sie haben auch seine Kreise nicht gestört, als er Vortragsabende cinsührte. Sie haben cs aber nicht nötig, sich zum Tank für ihre Zurückhaltung ganz offen Rückständigkeit und engen Gesichtskreis vorwerfen zu lassen. Sie schätzen ihren eigenen geistigen Wert mit der unter vernünftigen Menschen üblichen Bescheidenheit nicht zu hoch, keinesfalls aber auch nur einen Deut niedriger als den des Herrn Eulitz ein. Eine besondere Zurückweisung verdient noch die Behauptung, daß er »gehasst und hinterrücks angefeindct« werde. Ach nein! Meine Meinung stand ihm jederzeit auf direktestem Wege zur Verfügung, und das weist er auch, wenn er nicht ein sebr schlechtes Gedächtnis hat. Ich liebe solche Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit nicht, aber der ganz aus der Luft gegriffene und sehr schwere Angriff macht eine Abwehr zur Notwendigkeit. Stolp, den 7. Dezember 1924. H. Langenhagen, im Einverständnis mit den anderen Stolper Buchhändlern. 2483*
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