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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1937
- Strukturtyp
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- 1937-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1937
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- Deutsch
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dingt erforderlich und etwa zwei Drittel der verwandten Kraft, möchte ich schätzen, fallen der Arbeit mit Würoartikeln, Schreib waren und Kunstgewerbc zu. Und gerade diese Zweige fordern eine besondere Liebe. Nicht jeder sogenannte eingefleischte Buch händler wird es mit seiner Standeswürde vereinbaren können, so und so oft am Tage für 2 Pfg. Federn, dann Kuverts, Postkarten, Toilettenpapier ufw., um mal die krassesten Fälle herauszugreifen, zu verlaufen. Auch mich hat es zunächst eine große Überwindung^ gekostet und vielleicht reicht mancher mit einer gewissen Überheb lichkeit diese Dinge über den Ladentisch. Aber gerade dadurch, daß diese Waren geführt werden, gelingt es, manchen Menschen in die Buchhandlung zu bringen, der sie sonst vielleicht mit einer gewissen Ehrfurcht und Scheu vor der Ansammlung von soviel Geist nur von weitem betrachtet. Und dann ist es dem Geschick des Ver käufers überlassen, gelegentlich auch mal ein Buch, eine Broschüre, ein Sonderheft des I. B., einen Kunstgegenstand oder ein Bild und dergleichen zu verkaufen. Die dafür zu leistende zusätzliche Arbeit ist ein dankbares Aufgabengebiet für den ungebeugten Idealismus des Jungbuchhändlers. Deshalb wäre es gut, wenn jeder großstädtische Jungbuchhändler während seiner Wanderzeit auch mal in ein Kleinstadtsortiment hineinsähe, damit er (man verzeihe diese Härte) auch mal von seinem hohen Roß, mit dem er über die geistigen Höhen trabt, herabsteigen lernt unters gewöhn liche Fußvolk. Fürwahr, das müßte jeder mal durchmachcn. Nur wird häufig der »glückliche» Chef viel Menschenliebe aufbringen müssen oder aber der Junggchilse muß ein gutes Einsühlungs- und Einarbeitungsvcrmögen besitzen in einen ganz anders gearte ten Lebens- und Aufgäbenkreis. Es darf aber nicht so sein, wie ich es kürzlich erlebte: Kommt da ein Jungbuchhändler aus dem schönen Kassel in unsere Stadt und meint, er müßte uns erst in die Großstadt schicken, damit wir lernen, mehr die Wünsche der Kundschaft zu berücksichtigen. Er dachte sehr respektlos vom Kleinstadtsortiment und seiner Arbeit und hielt es für zweckmäßig, den Kunden als unbedingt lebens notwendiges Brat Bücher anzupreisen, auf die ein gewisses Groß stadtpublikum noch nicht glaubt verzichten zu können. Na, danke schön! Hier, meine ich, Heißt es Haltung 'bewahren. Hoffentlich ge lingt cs bald, auch diese Herren zu überzeugen und ihnen zur Grundlage ihres buchhändlcrischen Handelns werden zu lassen, was Wilhelm Baur zu Kantate 1937 schrieb: »'Seit dem letzten Jahr ist der deutsche Buchhandel restlos in die Reichskulturkammer ein gegliedert und damit ein Mittel unserer nationalsozialistischen kulturellen Propagandatätigkeit geworden». Wenn die oben ge kennzeichnete Art des Großstadtbuchhändlers abgclehnt wird, so bedeutet das nicht, daß er sich nun in allem auch selbst dem klein städtischen Maß anzugleichen hat. Der Buchhändler muß seine Regsamkeit bewahren, um selbst immer anregend wirken zu kön nen. Er muß versuchen, mit der Großstadt in geistiger Beziehung unbedingt Schritt zu halten und was wäre da geeigneter, als unsere Arbeitswochen und Tagungen mit ihren vielen Möglichkeiten zum Austausch der Erfahrungen. Schritt halten muß er auch aus einem anderen Grunde. Seine Lagerhaltung wird dem Umfang seines Geschäftes entsprechend nie die Ausmaße der Großstadtbuchhand lung erreichen, was ja manchen Nachteil bringt. Anspruchsvolle Kunden glauben bei der geringeren Auswahl leicht an ein Nicht- befriedigenkönnen ihrer Wünsche und werden gelegentlich im größeren Ort ihres Gebietes ihre Einkäufe tätigen. Hier den Kun den nicht entgleiten zu lassen, verlangt eine außerordentliche Ge schicklichkeit und literarisches Wissen. Vertrauen erwecken ist wich tig, um so Geschäftsfreunde zu gewinnen. Dann braucht es auch Nicht immer sofort zum Kaufabschluß zu kommen, wie bei der Laufkundschast der Großstadt, da Geschäftsfreunde ja nicht weglausen. Es heißt hier für den jungen Buchhändler, den Mut nicht verlieren, Arbeitsfreude behalten. Ist nun, um auf die am Anfang gestellte Frage zurückzukom men, für den jungen Buchhändler ein Groß- oder Kleinstadtsorti ment vorzuzichen? Leichtere Befriedigung in der Arbeit wird der Buchhändler in der Großstadt finden, die schwerere Aus gabe — so glaube ich — hat der Buchhändler der Kleinstadt. Ein in der Klcinstadtbuchhandlung ausgebildcter Gehilfe wird in der Regel mehr Achtung vor der Kleinarbeit haben und dadurch viel leicht zur intensiveren Arbeit — jetzt an die Arbeit zur Ausrecht- erhaltung des inneren Betriebes gedacht — angeleitet . . . natür lich ist das auch mit eine Frage des ausbildenden Lehrchefs. Kein Jungbuchhändler sollte jedenfalls versäumen, feine Wanderzeit auszunutzen, um so möglichst alle Zweige unseres schönen Berufes kennenzulernen. Damit kann er zeigen, ob er ein Kerl ist, der in die Welt paßt und sich bald hineinfindet in einen neuen Lebens kreis, ernste Praktische Arbeit, besonders Kleinarbeit (Nebenzweige) nicht scheut. Leider, diesen Eindruck wenigstens habe ich häufig, werden heute immer noch großstädtische,Buchhändler zu sehr zur »Schöngeisterei- erzogen bzw. verführt. Auf innere Haltung und das Gefühl der Verpflichtung unserem Volke gegenüber kommt es heute in erster Linie an. Freuen würde mich nun, wenn diese Zeilen als Anregung zu einer weiteren Behandlung dieses wichtigen und notwendigen Themas führen würden, wenn andere Buchhändler von ihren Erfahrungen reden würden ">. Hans El Witz, Pyritz i. Pommern. Entscheidungen höherer Gerichte Berichtet und besprochen von Dr. A. Elster lZuleht Bbl. Nr. 158) Schlitz des Titels »Leichte Kavallerie« gegen Tonfilm? Durch drei Instanzen ging der Streit zwischen den Berech tigten an der Suppöschcn Operette »Leichte Kavallerie- und denen, die einen neuen Tonfilm so benannten. Suppös Musik ist frei, das Libretto noch nicht. Die Operette (mit dem Libretto also) wird wenig gespielt, dafür ist die Ouvertüre »zu der Operette» um so bekannter. Dieser Sachverhalt hat die Entscheidung schwierig gemacht. Bekanntlich kann der Titelschutz ein urheberrechtlicher — wenn der Titel als Teil des Werkes und eigenartige Werkschöpfung erscheint — oder ein wettbewerbrechtlicher — als Kennzeichnung gegen Verwechslungsgefahr — sein. Den Urhcberrcchtsschutz haben in 'diesem Fall alle drei Instanzen — Landgericht, Kammer gericht, Reichsgericht — mit Recht abgelehnt. Den Wcttbewerbs- schutz hat das Landgericht Berlin bejaht, das Kammccgericht ver neint; das Reichsgericht hat das kammergcrichtliche Urteil auf gehoben und zu neuer Entscheidung zurückverwie'sen. Die Sache ist also noch nicht endgültig entschieden. Das RG.-Nrtcil ist im Arch. f. Urh.Recht 1937, 367 abgedruckt, die Urteile aller drei Instanzen in der Zeitschrift »Der Autor» 1937 Nr. 6. Die aus führlichen Begründungen, zumal sie einander zum Teil entgegen stehen, sind sehr interessant und geben geradezu einen Lehrgang über Titelrechtsschutz. Ich muß sagen, daß das Kammergcricht mit seiner Trennung der — bekannten und gemeinfreien — Musik Suppes von dem Operettentext insofern aus Abwege gerät, als es die Einheit der Operette als solcher für den Titelfchutz über sieht. Der Titel gehört dem Gesamtwert — und mit diesem, nämlich der Operette, gerät ein Tonfilm, wenn er den gleichen Titel Ivählt, in Konflikt, da man annehmen würde, der Film sei inhaltlich oder sonstwie mit der Operette verwandt. Das stört die Wettbowerbsrechte, die den Berechtigten an der Operette noch zustehen, die unabhängig von der Schutzdaucr ein geschäftliches Interesse daran haben, daß keine Verwechslungsgefahr aufkommt. Näher soll hier aus die interessanten Begründungen der drei Urteilssprüche, die ja noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gelangt sind, nicht eingegangen werden. h Diesem Wunsche schlichen wir uns an. Wir würden es be grüßen, wenn der Aufsatz zu einem regen Gedankenaustausch über die Rolle des Kleinstadtsortiments und seine besonderen Ausgaben und Arbeitsbedingungen führen würde. D. Schristitg. 808 Nr. 286 Dienstag, den 13. Oktober 1937
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