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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1923
- Strukturtyp
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- 1923-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1923
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- Deutsch
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Tabelle der in Zürich notierten Wechselkurse. Jedoch haben nur wenige Verlage sich dazu entschlossen, nach Tabelle I zu berechnen; die meisten wenden Tabelle n an oder ziehen es vor, besondere Auslandpreise in Schweizer Franken oder in Dollar sestzusetzen. Dabei hat sich in nachteiligster Weise eine gewisse Verwirrung und Unsicherheit in der Handhabung der Richtlinien vom 5. September herausgestellt. Manche Firmen sollen je nach den augenblicklichen Kursverhältnissen Tabelle I und n beliebig anwenden, sogar, wo dies ihnen günstiger ist, auf den schon längst aufgehobenen ß 5, Abs. 2 der Verkaussordnung für Auslandlieferungen zurückgreifen und zum Jnlandpreis liefern. Ein solches Verfahren ist aber sowohl für das Auslandsortiment wie für den inländischen Zwi schenhandel untragbar. Dem Verlag steht das Recht zu, nach dem Ausland zu Jnlandpreisen zu liefern und solche Preise auch dem Zwischenhandel vorzuschreiben. Wenn er sich aber dem vom Vor stand empfohlenen Berechnungsverfahren anschlietzt, muß er dieses auch konsequent durchführen und nach Tabelle n liefern. Bildet diese Berechnung für ihn keine brauchbare Unterlage, will er aber besondere Auslandpreise festsetzen, so wird nunmehr die Be kannt g a b e b e f o n d e r e r Preise in Schweizer Fran- k e n empfohlen, die nach Tabelle 1 in die Währungen anderer E mp f a n g s l ände r umzurechnen sind. Diese Regelung dürfte auch deshalb .Zustimmung finden, weil die meisten Verleger, die nicht nach Tabelle II berechnen, an ihren früheren, zur Zeit der Ausfuhrkontrolle geltenden Auslandpreisen, die ja sämtlich auf Schweizer Franken lauteten, festgehalten haben. Durch die neue Bestimmung wird daher ein bereits bestehender Brauch aufs neue verankert. Erforderlich ist aber, daß diese besonderen Preise dem Jnland- und vor allen Dingen dem Auslandbuchhandel schnellstens zur Kenntnis gebracht werden. Deshalb empfiehlt sich Veröffent lichung im Börsenblatt und Aufnahme in die Bi bliographie. Es ist dringend erwünscht, daß der einzelne Verleger, sofern er besondere Schweizer Frankenpreise festgesetzt hat, dies der Bibliographischen Abteilung des Börsenvereins meldet, während eine solche Benachrichtigung natürlich nicht erforderlich ist, falls nach Tabelle ii berechnet wird. In solchen Fällen genügt vielmehr wie bisher die Mitteilung an die Geschäftsstelle zur Auf nahme der Firma in die fortlaufend im Börsenblatt veröffentlichte Liste. Dieses in Vorschlag gebrachte Veröffentlichungsverfahren wird in Zukunft Jrrtümer über Auslandpreise ausschließen. Ist ein Ver lag in der vom Börsenverein herausgegebenen Liste nicht aufge führt, so kann er nur zu besonderen Auslandpreisen oder zu Jn landpreisen nach dem Ausland liefern. Gewißheit darüber gibt die Bibliographie. Es dürfte sich empfehlen, daß diejenigen Fir men, die bisher nach Tabelle I berechnet haben, baldmöglichst Fran- tenpreise festsetzen und sie zur Veröffentlichung bringen. Ausdrücklich ist in der Bekanntmachung nochmals darauf hin gewiesen, daß eine Berechnung nach 8 5, Abs. 2 derVer kaufsordnung für A u s l a n d l i e fe r u n ge n nicht mehr statthaft ist. Die Verkaufsordnung für Auslandliefe rungen ist seit dem 27. Septemver 1923 außer Kraft getreten (Bbl. Nr. 225 vom 26. September 1923); der Verleger kann sich demnach auf sie nicht mehr berufen. Die zweite nicht aus grundsätzlichen, sondern aus rein prak tischen Erwägungen vorgenommene Neuerung in der heutigen Be kanntmachung ist die Streichung einzelner in der Ta belle aufgeführter Länder. Ursprünglich ging man da von aus, daß sämtliche Landeswährungen in einem gleichbleiben den Verhältnis zum Schweizer Franken bleiben würden. Die Ent wicklung hat diese Auffassung widerlegt. Manche Währungen, so vor allen Dingen die polnische, haben ihr Wertverhältnis zur Schweizer Währung wesentlich verändert. Würde man deshalb die solchen Schwankungen ausgesetzten Landeswährungen in der Ta belle behalten, so müßte diese voraussichtlich sehr oft erneuert werden, trotzdem aber eine Gewähr für Zuverlässigkeit.nicht bieten. Deshalb erscheint es praktisch, die Währungen für Bul garien, Brasilien, Chile, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Mexiko, Polen, Portugal, Rußland und Ungarn nicht zu notieren und bei Lieferung dorthin Fakturierung in einer hohen Valuta (am besten Schweizer Franken oder amerikanischer Dollar oder auch holländischer Gulden oder englische Pfund) zu empfehlen.' Das entspricht auch dem Wunsche des Buchhandels in diesen Ländern selbst, wie die Veröffentlichung des Verbandes der Buchhändler in Polen im Bbl. Nr. 259 vom 6. November beweist und wie es auch der Vertreter der lettlän- dischen Buchhändler auf der Versammlung vom 21. Oktober zum Ausdruck brachte. Es wird dem Sortimenter in den genannten Ländern nicht immer zugemutet werden können, auch effektiv in der fakturierten Währung auszugleichen und etwa Schweizer Franken oder Dollar zu übersenden, wohl aber kann er es nicht für unbillig empfinden, wenn der deutsche Verleger oder Exporteur bei Zah lung in Landeswährung Begleichung zum Wechselkurs des Zah lungstages entsprechend der in der Faktur aufgeführten Währung, also auf Zürich, London, Amsterdam, oder New- Uork verlangt. Es ist aber hervorzuheben, daß die Umrech nung der Landeswährung nach den genannten Kursen aus drücklich vereinbart werden muß, da mangels einer solchen Verein barung der ausländische Sortimenter berechtigt sein würde, der Be rechnung den Berliner Börsenkurs zugrunde zu legen. Die beson dere Vereinbarung wird zweckmäßigerweise beim Abschluß des Vertrages getroffen; es dürfte aber auch genügen, wenn durch besonderen Fakturenvermerk darauf hingewiesen wird. Schließlich sei noch ausdrücklich Punkt 5 der Bekanntmachung erwähnt, der einen wohl -schon jetzt vielfach geübten Brauch für die Abrechnung zwischen Verleger und Exporteur empfiehlt. Es dient der Vereinfachung, wenn die fürs Ausland bestimmten Sendungen, für die der Exporteur vereinbarungsgemäß den Nettopreis in effek tiver Währung an den Verleger zu zahlen hat, nicht in ihren be- sondern Landeswährungen getrennt zur Abrechnung kommen, son dern dafür eine einheitliche Währung gewählt wird. vr. Heß. Der Verkehr über Leipzig. (Aus unserer Sammelmappe.) In einem Aufsatz weist auch Herr Georg Schmidt-Hannover auf die große Abnahme des Verkehrs über Leipzig hin, die lediglich in dessen Kostspieligkeit begründet sei und noch größere Dimensionen an genommen haben würde, wenn nicht viele Verleger, die in Leipzig ein Auslieferungslager größeren Umfangs unterhielten, vor den hohen überführungskosten ihrer Bestände nach dem Verlagsort zurückschreck ten. Die bedrängte Lage solcher Verleger sei auch den Kommissionären durchaus kein Geheimnis; trotzdem legten sie den Verlegern weiterhin enorme Lasten auf, allerdings vielleicht auch deshalb, weil sie selbst nicht aus noch ein wissen und trotz Kurzarbeit mehr Personal beschäf tigen müssen, als ihr Betrieb trägt. Wenn aber seitens der Kom missionäre der Verkehr über Leipzig nicht in der von Herrn Schna- bel-Prien im Börsenblatt Nr. 222 angeregten Weise reformiert werde, sei sein Bestehen nur noch eine Frage der Zeit. Er wendet sich nicht allein gegen die hohen Verscndungskostcn, die der Verkehr über Leipzig mit sich bringt, sondern insbesondere gegen die hohe Lager miete und kommt zu dem Schluß, daß das ganze Berechnungssystem nicht mehr haltbar sei. Die Berechnung stehe in keinem Verhältnis zu dem Wert der einzelnen Sendungen und bedürfe daher dringend einer Umgestaltung. Die Abwanderung dürfe nicht erst eine allgemeine werden; denn dann seien nicht nur die Kommissionäre und Leipziger Sortimenter, sondern das gesamte Buchgewerbe in Mit leidenschaft gezogen. Wenn auch das hochentwickelte Leipziger Buch gewerbe vom Verlag schwer entbehrt werden würde, so sei doch nicht zu vergessen, daß ein großer Teil der Werke nur deshalb in Leipzig gedruckt werde, weil die Auflage in Leipzig auf Lager bleibe. Es sei aber zu bedenken, daß die steigenden Transportkosten die Verleger not gedrungen dazu führen müssen, ihre Werke in der Nähe des Verlags- ortes drucken zu lassen. Diese Frage berühre sehr weite Kreise Leipzigs und verdiene eine eingehende Prüfung, zumal da in der Provinz bereits recht leistungsfähige Firmen des Buchgewerbes ent standen seien und außerdem die politischen Verhältnisse für Sachsen nicht gerade Propaganda machten. Einen großen Verlust für den Buchhandel werde allerdings der Wegfall der Leipziger Bestellanstalt bedeuten. Es werde bann Aus gabe des Leipziger Vereins sein, auch die Zettel für die in Leipzig nicht vertretenen Firmen sortieren und expedieren zu lassen, selbst wenn die Kommissionärmitglicder sich dagegen sträuben werden. Andernfalls sei nicht zu verhindern, daß Berlin ober eine andere zentral gelegene Stadt die Sache ausnehme und den Verkehr über Leipzig ausschalte; denn die Ersparnis an Porto für die Bestellzettel 1020 Börsenblatt s. den Deutsche,, Buchhandel. 00. Sahrgan,.
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