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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1923
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- 1923-11-10
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- 10.11.1923
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Matcrialpreise im Buchdruckgcwcrbc. (Mitgeteilt von der Matgra- Aktiengesellschaft in Leipzig.) — Die letzte Woche (29. Oktober bis 8. November) war die bisher schlimmste Zeit in der Geldentwertung. Die einzelnen Materialien haben Preise erhalten, die ins Ungeheure gehen. Der Dollar ist siebenmal sochoch wie in der Vorwoche, dazu kommt die Einführung der Goldmark im Eisenbahnwesen und ver schiedene Grundpreiserhöhungen! Wann wird ein Ende sein? Dollar 421 OSO 000 OOV. Name Goldmark Papiermark in Milliarden Anzahl Pappen -.21 bis —.24 2l bis 24 per Kilo Briefumschläge.... 3.60 4 — 360 400 „ 1000 Heftgaze -.43 „ -.65 43 65 „ Meter Schilling —.82 -.85 82 85 „ ,, Büchertuch 1.05 I 14 105 >14 ,, ,, Moleskin 3.50 3.70 350 370 ,, „ Überzug.Papiere . . . 60.- 100.— 60 100 „ 1000 Bog. Lambric-Papiere. . . 79.- — 79 . „ 1000 „ Kleister —.27 -.33 27 33 ,, Kilo Knochenleim 105 I.lO 105 NO „ ,, Lederleim '. 1.25 1.30 125 130 ,, ,, Heftdraht, verzinkt . . 1.35 2.40 135 240 „ „ Leinenzwirn 14.- 26 — I 400 2 MO „ „ Kapitalband —.13 —.22 13 22 ,, Meter Druckfilz l8.— 40 — I 800 4 000 ,, „ Unterlagsfilz 8.26 „ 10.70 825 I 070 „ „ Wischwalzenstoff . . . 5. 6.- 500 600 „ ,, Gummidrucktücher . . 6.50 10.- 650 l OM „ ,, Wachstuch 7.50 9.35 750 935 „ ,, Walzenmasse .... 3.- 3.30 300 330 ,, Kilo Hanfbindfaden, dünn. 4.06 — 405 — „ „ Hanskordel 2.34 2.44 234 „ 244 „ ,, Einziehfaden..... 7.70 — 770 — „ „ Kolumnenschnur . . . 4 70 — 470 „ — ,, „ Maschinenband . . . 2.05 22.- 205 „ 2 200 ,, 100 IN Roßhaarbesen .... 3.30 — 330 — „ Stück Handfeger 1 60 — 160 „ — ,, ,, Kokosfaserbürsten . . I 36 „ — 135 ,, — „ „ Borstbürsten 2 30 — 230 „ — ,, „ Roßhaarbürsten . . . 2.70 „ — 270 — Leimpinsel Nr. 6 . . . 295 — 295 — 3.65 — 365 — Motorenöl —.82 — 82 — ,, Kilo Schnellpressenöl . . . —.88 — 88 — ,, Puranthin —.65 — 65 — „ Degrasol —.46 — 45 — Depurol —.80 „ — 80 „ — „ „ Mctallmarktbericht der Dcutschcn Mctallhandcl A.-G., Bcrlin- Oberschöneweide vom 7. November 1823. — Ter Londoner Metall markt zeichnete sich in der Berichtswoche weiter durch eine außer ordentlich feste Tendenz aus. Wenn Blei auch seinen höchsten Kurs nicht ganz behaupten konnte, so besteht nach wie vor für prompte Ware große Nachfrage, und die notierten Kurse wurden vielfach über zahlt. — Die anderen Metalle, insbesondere Zinn und Antimon haben eine weitere erhebliche Steigerung erfahren; insbesondere wird bei Antimon-Regulus prompte Ware erheblich höher bewertet, sodaß für die nächste Zeit mit einer steigenden Tendenz des Hartbleimarktes, der bisher gegenüber Weichblei etwas zurückgeblieben war, zu rechnen ist. Im einzelnen stellten sich die Preise wie folgt: Zinn L 213.—.—/ 215.—.—, Blei L 29.-.—/31.—.— Antimon L 12.—.-/13.-.-. Umstellung der Löhne und Gehälter auf Goldmark. — Die Han delskammer Leipzig ist der Ausfassung, daß der von ihr im Interesse baldiger Wiedergesundung der deutschen Wirtschaft für den Leipziger Bezirk vermittelte Übergang zum Verkehr mit wert beständigen Zahlungsmitteln nach Maßgabe ihrer Beschaffungsmög lichkeit zum Gelingen dieser Maßnahme eine Umstellung der Lohn- und Gehaltstarife auf Gold mark erfordert. Diese Umstellung muß auf einer für alle Glieder der Wirtschaft trag baren Grundlage erfolgen und deshalb inhaltlich und zeitlich unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen wirtschaftlichen Verhält nisse der einzelnen Industrie- und Handelszweige vor sich gehen. So lange noch auf P a p i e r m a r k t a r i f e n beruhende Lohn- und Ge haltsvereinbarungen gelten, ist zur Beseitigung der bisher in Erschei nung getretenen Unsicherheit eine einheitliche Umrechnung er forderlich. Es empfiehlt sich deshalb, soweit Lohnanteile in wertbe ständigem Gelbe ansgezahlt werden, die Auszahlung bis auf weiteres zu einem ans volle Milliarden nach unten abgerundeten Werte der Goldmark nach dem am Vortage der Auszahlung in Berlin amtlich notierten Briefkurs der Goldanleihe vorzunehmen. Verordnung über Geltung des Berliner Mark-Kurses. — Der Reichspräsident hat am 5. November auf Grund des Artikels 18 der Verfassung des Deutschen Reiches svlgende Verordnung erlassen: 8 1. Bei vertraglichen Verpflichtungen, die nach einem a u ß e r d e u t s ch e n Kurse der M a r k bemessen sind, kann die Erfüllung während der Geltungsdauer dieser Verordnung ver weigert werden, sofern der F-vrderungsberechtigte die Annahme der Leistung auf der Grundlage des Berliner Kurses der Mark a b l e h n t. 8 2. Tie Neichsregierung bestimmt de» Zeitpunkt des Außer krafttretens dieser Verordnung. 8 3. Die Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Als Verkündung gilt die Verbreitung durch das Wolsfsche Bureau und die Veröffentlichung in der Presse. Pflicht zur Annahme der Reichsmark. — Eine Verordnung der Neichsregierung vom 7. November über die Verpflichtung zur Annahme von Reichsmark bei Jnlandge schäften ver bietet, den Abschluß oder die Erfüllung von Vertrügen über die Liefe rung von Waren oder die Bewirkung von Leistungen zu verweigern, weil die Zahlung in Reichsmark erfolgt. Sie verpflichtet also zur Abgabe von Waren gegen Reichsmark, auch auf Grund bestehender Verträge. Die Verordnung bestimmt weiter, daß Reichsmark zu dem Werte in Zahlung genommen werden muß, den sie nach dem amtlichen Kurs der Berliner Börse hat. Im Kleinhandelsverkchr und bei Zahlungen an öffentliche Kassen des Reiches oder der Länder für Forderungen, die auf Goldmark lauten, gilt als Goldmark der Gegenwert von 10/12 des nordamerikanischen Dollars. Für die Berechnung des Reichsmarkbetrags ist der letzte auf Grund der amt lichen Berliner Kurse für Auszahlung New Jork errechnet«: Mittel kurs maßgebend, soweit nicht der Reichsminister der Finanzen eine abweichende Berechnung znläßt. Geschäfte, die hiergegen verstoßen, sind nichtig und mit schwere» Strafen bedroht. Tie Verordnung findet keine Anwendung bei Geschäften, bei denen nach der Devisengesetz gebung Zahlung in ausländischer Währung gestattet werden darf. Die Verordnung tritt mit der Veröffentlichung in der Presse in Kraft. Ausgabe der Rentenmark. Zur vorläufigen Festigung des Kurses der Papiermark und zur demnächstigen Herstellung des Fest verhältnisses der Papiermark zu einem wertbeständigen Wert hat die Neichsregierung in Ergänzung ihrer bisherigen Entschließungen fol genden Beschluß gefaßt: Alle Vorbereitungen sind getroffen worden, damit die Rentenbank mit Ausgabe der Rentenmark am 15. November beginnen kann. Von diesem Zeitpunkt ab wird der Bedarf des Reiches nicht mehr durch Neuherstellung von Papiermark gedeckt werden. Die Pap'er- markinslation wird damit ihr Ende erreichen. Die dann feststehende Menge an Papiermark soll gegen Goldanleihe des Reiches einge tauscht werden können. Dev Kurs, zu dem die Papiermark zunächst eingelöst werden soll, wird unmittelbar, nachdem die Rentenmark in Kraft getreten ist, festgestellt werden. Die in der Nentenbankver- ordnung vorgesehenen Möglichkeiten der Einlösung von Reichsschatz anweisungen in Rentenmark bleiben daneben bestehen, damit zu gleich die Möglichkeit eröffnet wird, die Papiermark in Nentenmark cinzutauschen, sobald die dafür erforderliche Menge an Rentenmark- -scheinen hergestellt ist. Wie die Zeitungen melden, wird die neue Goldanleihe in der Höhe von 3 0 0 Millionen Goldmark ausgelcgt werden. Bis her bestand eine Goldanlcihe im Betrage von 500 Millionen Gold- mark, die auf dem gesamten Privatbesitz ruht; weiter ist vor wenigen Tagen erst beschlossen worden, von der Rcichsbank Gvldschatzanweisun- gen im Betrage von 300 Millionen Goldmark ausgeben zu lassen, welch letztere jedoch nur als Unterlage für wertbeständiges Notgeld dienen sollen. » Schecks von schwedischen Firmen. Aus Stockholm wird uns ge schrieben, daß manche deutsche Verleger Schecks aus Schweden über kleinere Beträge zurückweisen und Übersendung von Bank noten verlangt haben. Es sei aber gar nicht möglich, kleinere Be träge in Banknoten einzusenden, da in Schweden die Einkrvnenscheine eingczogen sind und von den Banken nicht mehr verausgabt werden und es im übrigen nur solche im Werte von 5, 10, 50, 100 und 1000 Kronen gibt. Die deutschen Verleger seien auf diesen Stand der Dinge hingewiesen.
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