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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1908
- Sprache
- Deutsch
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231, 3, Oktober IS08. Nichtamtlicher Teil. vörjeiuaaa s. d. DIschn. Buchhandel. 10713 Nichtamtlicher Teil. Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. Hamburg, den 30. September 1908. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins hat durch leine Veröffentlichung in Nr. 222 des Börsenblattes zu unserem Anschreiben an eine Anzahl von Verlagsbuchhand lungen vom September d. I. in einer Weise Stellung ge nommen, daß wir uns zu folgender Erwiderung genötigt sehen: Der Unterzeichnete Vorstand hatte gehofft, ja, er hatte fest erwartet, daß der Vorstand des Deutschen Verleger vereins in Verfolg seiner Beschlüsse am 1k. Mai d. I., durch praktische Maßnahmen eine Erhöhung des seitherigen Rabatts von 2L Prozent auf 30 Prozent in die Wege leiten würde. Das ist jedoch nicht geschehen, und deshalb haben wir im Interesse des gesamten Sortiments den Entschluß gefaßt, die An gelegenheit einer praktischen Lösung entgegenzuführen. In diesem Sinne war unser Anschreiben gedacht, und wenn wir uns damit an eine große Anzahl von Verlagsfirmen wandten, so leiteten uns dabei rein sachliche Erwägungen. Ohne dem Vorstand des Deutschen Verlegervereins in seiner Bedeutung für den Verlag zu nahe zu treten, find wir doch der Meinung, daß er seine Mitglieder nur ersuchen, aber nicht zwingen kann, eine Rabatterhöhung vorzunehmen. Genau aus diesem Grunde erklärt sich unser Vorgehen, auf das wir aber gern verzichtet hätten, wenn der Vorstand des Deutschen Verlegervereins seine Mitglieder aufgefordert hätte, die Be schlüsse seiner Hauptversammlung in die Tat umzusetzen. Ein solches Vorgehen würde eine geradezu befreiende Wirkung ausgeübt haben — um so mehr, als damit den berechtigten Ansprüchen des Sortiments Rechnung getragen sein würde. Wir haben in unserem Anschreiben von einer Begründung dieser Ansprüche Abstand genommen, möchten sie jedoch hier kurz erörtern, um etwaige Zweifel in die uns leitenden Ab sichten zu entkräften. In den letzten Jahrzehnten hat eine ganz enorme Steigerung der Preise stattgefunden, und zwar für alle Ver brauchsgegenstände, Mieten, Gehälter, Löhne rc. -c., und sämt liche Kreise des Erwerbslebens find dabei in Mitleidenschaft gezogen. Kurz ausgedrückt, die Produktion ist teurer ge worden. Während nun der kaufmännische Kleinhändler seine Verkaufspreise dementsprechend erhöht, muß der Sortiments buchhändler die vom Verlag vorgeschriebenen Ladenpreise einhalten; er arbeitet mithin unter wesentlich ungünstigeren Bedingungen als die übrigen Kleinhändler. Hier kann nur der Verlag Abhilfe schaffen, indem er durch mäßige Erhöhung des Ladenpreises sich selbst die Möglichkeit schafft, den für ihn arbeitenden Sortimenter durch einen erhöhten Rabatt zu entschädigen. Der Verleger, der sich dieser Sachlage gegen über abweisend verhält, stellt sich in Widerspruch zu den für alle Sortimenter maßgebenden Lebensbedingungen. Das vom Verlage so oft gesprochene Wort: »wir brauchen ein lebensfähiges Sortiment und wollen es daher nach Kräften unterstützen«, würde alsdann jede Bedeutung verlieren, es wäre nicht mehr als ein Wort! Nach unserer Überzeugung muß der deutsche Verlagsbuchhandel, wenn er ernstlich gewillt ist, ein gutes und leistungsfähiges Sortiment zu erhalten, die allein richtige Folgerung aus den allgemeinen Zeit- und Lebensverhältnissen ziehen, indem er die eingetretene Steigerung aller Preise auf das Publikum, als den Konsumenten, abwälzt. Auf alle Behauptungen, daß es un möglich sei, den Ladenpreis zu erhöhen, wollen wir nur be- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7ö. Jahrgang. merken, daß der Sortimenter für einzelne, zwingende Aus nahmefälle sehr wohl Verständnis besitzt; wir können aber nicht zugeben, daß die Festsetzung der Ladenpreise und des Rabattes im allgemeinen anders erfolgen darf, als unter Rücksichtnahme auf die Lebensbedingungen des Sortimenters. Nun zum Wortlaut unseres Anschreibens und der da gegen gerichteten Erklärung des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins. Vorher rufen wir noch in die Erinnerung zurück, daß der fragliche Beschluß des Verlegervereins ent standen ist durch das Vorgehen des Mitteldeutschen Buch händler-Verbandes zu Kantate 1907, der den Versuch machen wollte, einseitig eine Erhöhung des Mindestrabattes herbei zuführen. Die praktische Ausführung unterblieb, weil da mals der Verlegerverein beschloß, die Sache wohlwollend zu prüfen. Das Ergebnis waren die Kantate 1908 gefaßten Beschlüsse. Der Beschluß, den wir in unserem Anschreiben finnngemäß, nicht wortgemäß wiedergeben wollten, wobei wir bedauern, daß er durch einen Schreib fehler unter Anführungsstriche gesetzt wurde, bedeutet sinngemäß die Empfehlung der Erhöhung des bisher üblichen Mindestrabattes von 25 Prozent auf 30 Prozent und ist in diesem Sinne sogleich aufgefaßt und bezeichnet worden. Zum Beweise dafür berufen wir uns auf die Haupt versammlung des Börsenvereins Kantate 1908. Nach Ver kündigung des Beschlusses durch den ersten Vorsteher nahmen zwei Redner aus dem Sortiment das Wort, von denen der eine sagte: »Eine Erhöhung des Rabattes um 5 Prozent halte ich noch keineswegs für ausreichend daß er uns jetzt für einen kleinen Teil unseres Bedarfs eine Ver besserung von S Prozent anbietet.» Der andere sagte: » daß eine Erhöhung des Rabattes um 5 Prozent nicht alle Wünsche erfüllen kann » Es geht daraus klar hervor, daß beide Redner die Sachlage auffaßten als nunmehr aus dem Stadium der Erwägung heraus getreten in das der Empfehlung an die Mitglieder des Ver leger-Vereins. Sollte der Beschluß nicht so verstanden werden, dann wäre es Pflicht eines der anwesenden Vorstandsmitglieder des Verlegervereins gewesen, sofort an Ort und Stelle zu widersprechen. Zum ferneren Beweise führen wir an, daß in diesem Sommer zwei Kreisvereine (Königreich Sachsen und Ost- und Westpreußen) in den Jahresberichten ihn auch als eine Empfehlung bezeichnet haben. Endlich führen wir an die nahezu hundert zustimmenden Antworten von Ver legern, die wir anläßlich unseres Anschreibens vom 3. Sep tember d. I. erhalten haben. Deshalb sprechen wir offen und rückhaltlos aus: Wenn der fragliche Beschluß nicht ein mal die Bedeutung einer Empfehlung gehabt haben soll, dann hat er überhaupt keine praktische Bedeutung gehabt. Der Vorstand des Verlegervereins beanstandet ferner die von uns gebrauchten Ausdrücke Mindestrabatt und Normal rabatt. Daß 25 Prozent der zurzeit übliche Mindestrabatt ist, ist zweifelsohne (vergl. Verkehrsordnung Z 8 k.). Daß ferner vor Jahrzehnten 33 (4 Prozent der Normalrabatt war und daß dieser dann auf 25 Prozent gesunken und als solcher zurzeit noch zumeist in Kraft ist, kann auch nicht bezweifelt werden. Wir streben nun 30 Prozent als neuen Normalrabatt an und halten uns für vollständig berechtigt, dem Ausdruck zu geben. Wenn wir schließlich in unserem Anschreiben ausge sprochen haben: »Es ist uns unzweifelhaft, daß alle die jenigen, die diesen empfehlenden Beschluß mitgefaßt haben, ihn aussühren werden», so kann darin um so weniger der Versuch eines moralischen Druckes gefunden werden, als das Petitum in unserem Anschreiben lautet: »die höfliche Frage an Sie zu richten, ob und wann Sie den neuen 1399
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