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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1931
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- 1931-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1931
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X- 102, 5. Mai 1931. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Herr l)r. Heß erwidert, daß sich der Börsenverein sofort bei Bekanntwerden.der Pläne mit den Kommissionären in Ver bindung gesetzt und gemeinsam mit dem Verein Leipziger Kommissionäre eine Eingabe an das Reichsverkehrsministerium gerichtet hätte, die leider das Abkommen mit der Firma Schenker nicht verhindern konnte. Es wäre aber zu hoffen, daß auf Grund der Ein gaben, die auch von anderen Stellen gemacht seien, eine Schädigung des Gewerbes vermieden werde. Herr vr. Georg Ern st-Berlin weist darauf hin, daß die Reichspost dem Gehaltabbau nicht mit einem Abbau der Porto sätze gefolgt sei. Der 4-Pfennig-Tarif wäre nur eine Zwischenstufe, denn die Gewichtsgrenze sei vermindert. Auch die Buchdrucker hätten bei der Reichspost Schritte eingeleitet und nachgewiesen, daß, wenn es gelinge, die alten Portosätze zu erreichen, auch mehr Druckaufträge und damit eine Minderung der Arbeitslosigkeit erfolgten. Der Vorsitzende dankt den Herren vr. Paul Schuman »-Stuttgart und Hermann Hillge r-Berlin für ihre Be mühungen und bittet sie, weiterhin ein wachsames Auge für diese Dinge zu haben. Zum Punkt Vorstand teilt der Vorsitzende mit, daß sich Herr vr. von Hase auf der Reise von Amerika nach Deutschland befinde und daß Herr Direktor Rudolf Bayer-Wien krankheitshalber schon seit längerer Zeit an der Mitarbeit im Vor stand verhindert wäre. Er gedenkt der wertvollen Mitarbeit dieses ausscheidenden Vorstandsmitgliedes und der Ausschüsse. Der V o r s i tz c n d c stellt fest, daß die Berichte über die Tätigkeit des Fach- und Kreisausschusses innerhalb des Ge schäftsberichtes als Erfüllung der satzungsgemäßen Berichterstattung angesehen werden. Zum Punkt Geschäftsstelle erkennt der Vorsitzende besonders an, daß das große Arbeitspensum ohne Perso nalvermehrung durchgesührt wurde. Er dankt der Geschäftsstelle, der Deutschen Bücherei und Direktion und Lehrkörper der Buch händler-Lehranstalt für die geleistete Arbeit. Zum Punkt Anerkannte Vereine beanstandet Herr vr. Herbert Döring-Leipzig, daß über die Frage der Lehr mittel nichts im Geschäftsbericht enthalten sei. Den Lehrmittelhandel träfen die Sparmaßnahmen des Reiches schwerer als jeden anderen Zweig des Buchhandels. Der Umsatz im Lehrmittelhandel sei mehr als 25^ zurückgegangen. Neuerscheinungen könnten nur noch in einem Umfang von etwa 25A der normalen Verhältnisse herausgebracht werden und 58A der Angestellten und Ar beiter des Lehrmittelgewerbes wären brotlos. Er richtet an alle maßgebenden Stellen den Appell, bei den Sparmaßnahmen die schwierigen Verhältnisse stärker zu betonen. Zum Punkt Stiftungen — Unterstützungen gedenkt der Vorsitzende besonders der vr. Kurt-Otto-Stiftung an die Deutsche Bücherei. Am Ende des Geschäftsberichts gedenkt der Vorsitzende der Verstorbenen, besonders der Herren vr. Karl Urba n, Mitinhaber der Firma Urban L Schwarzenberg, Wien und Berlin! Paul Scholz, Inhaber der Firma E. I. Scholz Witwe in Wollstein in Polen; Franz Josef Steurer, Inhaber der Firma Fidelis Steurer, Linz/Donau; Carl Moritz Ebell, Inhaber der Firma C. M. Ebell in Zürich/Schweiz; Victor Ranschburg, Generaldirektor der Firma Pantheon Lit. Anst. A.-G., Budapest; vr. b. c. Eugen Diederichs, Inhaber der Firma Eugen Diederichs Verlag in Jena, sowie der im neuen Geschäfts jahr verstorbenen Herren vr. Ernst Bollert, in Firma Weidmann'sche Buchhandlung, Berlin; Otto Voigtländer, in Firma R. Voigtländers Verlag, Leipzig. Die Versammlung erhebt sich zum Gedenken von den Plätzen. Herr vr. Ruprech t-Göttingen wendet sich gegen die Produktion und die Ankündigungen des Verlages für Kultur forschung in Wien. Er beantragt, daß der Inhaber der Firma, Herr August Amonesta, wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften aus dem Börsenverein ausgeschlossen wird. Da die Satzung aber nur den Ausschluß nach Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung zuläßt, ersucht er den Vorstand, auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung den Antrag zu setzen, daß der Schlußsatz von 8 9 Ziffer 3 der Satzung »sofern rechtskräftige Verurteilung vorliegt« gestrichen wird. Er bittet, aber schon vor Durchführung der Satzungsänderung Strafantrag bei den Gerichten wegen der Tätigkeit des Mitgliedes Amonesta zu stellen. Der Vorsitzende stellt fest, daß der Antrag des Herrn vr. Ruprecht einstimmig angenommen ist. Er stellt ferner in Aussicht, daß der Fall Amonesta in diesem Jahre unabhängig von der Entscheidung der Gerichte erledigt werden wird. Der Geschäftsbericht wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende begrüßt noch Herrn Legationssekretär vr. Freudenberg vom Auswärtigen Amt. Zum Punkt 3 der Tagesordnung: Rechnungslegung verweist Herr M. Freihe n-Heidelberg aus den gedruckt vor liegenden Rechnungsbericht 1930 und den Voranschlag 193l, zu dem sich keine Wortmeldungen ergeben. Er beantragt die Ent lastung des Vorstandes, die einstimmig erteilt wird. Zu dem Antrag des Vorstandes und des Rechnungsausschusses betreffend Mitgliedsbeitrag beantragt der Vorsitzende folgenden Wortlaut: »Das Eintrittsgeld zum Börsenverein beträgt wie bisher RM 30.—. Der Mitgliedsbeitrag wird auf RM 45.— im Jahre festgesetzt.« Von diesem Beitrag würde wie bisher ein Beitrag von RM lO.— an die zuständigen Kreis- und Auslandsvereine als Kopsbeitrag überwiesen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Punkt 4 der Tagesordnung werden der Verwaltungsbericht, der Jahresabschluß und der Haushaltplan der Deutschen Bücherei einstimmig genehmigt. Zu. Punkt 5 der Tagesordnung erfolgt ebenfalls die einstimmige Genehmigung des Haushaltplanes der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt. Zu Punkt 6 der Tagesordnung betr. Änderung der Buchhändlerischen Verkehrsordnung führt der V o r s i tz e nde aus, daß alle an dem Werk beteiligten Ausschüsse aufopferungsvolle Arbeit geleistet haben. Nach einstimmiger Annahme des Entwurfs im Fachausschuß haben sich über einige Punkte Unstimmigkeiten in der Auslegung ergeben. Der Vorstand sei bei diesen Punkten unter Zustimmung der Vorsteher des Verlegervereins und der Gilde zu folgender Auslegung gekommen: »Die 88 4g, 5c, 8 e Absatz 3, 9d, 116, 12 e, 16 c der Buchhändlerrschen Verkehrsordnung können nicht dahin ge deutet werden, daß abändernde Vereinbarungen ohne weiteres unzulässig oder nichtig sein sollen. Sie stellen nur fest, daß solche Vereinbarungen als außergewöhnlich angesehen werden und deshalb durch die besondere Lage des Einzel- falles begründet sein müssen.« Damit glaube der Vorstand, Auslegungsschwierigkeiten in Zukunft aus dem Wege geräumt zu haben. Er bittet um Annahme der Verkehrsordnung und um Zurückstellung von Einzelwünschen. Herr Nitschman n-Berlin weist darauf hin, daß der vorliegende Entwurf ein Kompromiß sei und daß nicht alle Wünsche erfüllt werden könnten. Immerhin empfiehlt auch er jetzt die Annahme der Berkehrsordnung und bemerkt, daß schon im Herbst der Fachausschuß erneut zusammentreten werde, um die bereits laut gewordenen Anderungswünsche noch zu beraten und evtl, zu berücksichtigen. 448
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